Das BVerwG entschied in dem, nun im Volltext vorliegenden Urteil deutlich: Datenschutzbehörden dürfen statt gegen Facebook, direkt gegen Fanpagebetreiber vorgehen.
Seit dem bekomme ich immer wieder mit, wie Unternehmen oder Behörden die Schließung von Fanpages nahegelegt wird. Diese Empfehlungen halte ich für voreilig und erläutere daher, warum das Urteil nach meiner Ansicht kein Grund ist, Ihre Fanpage zu schließen.
Meine Antwort können Sie wahrscheinlich schon erahnen. Im Beitrag finden Sie die Argumente, auf denen ich sie stütze:
BVerwG: Datenschutzbehörden dürfen direkt gegen Fanpages vorgehen – ein Grund sie zu schließen?
Beitragshinweis: Datenschutzbehörden lt. BVerwG dürfen direkt gegen Fanpages vorgehen – ein Grund sie zu schließen?