Podcast zur Geheimdienstreform

Podcast-Cover auf blauem Hintergrund mit gelber Überschrift Prof. Dr. Markus Löffelmann, darunter in großen weißen Buchstaben RECHTSBELEHRUNG und der Zeile MIT MARCUS RICHTER UND DR. THOMAS SCHWENKE. In der Mitte drei runde Porträtfotos, links ein Mann mit Brille, Bart und nachdenklicher Hand am Kinn, in der Mitte ein Mann mit grauem Haar und Bart vor grünem Laub, rechts ein lachender Mann mit dunklen Haaren, Bart und weißem Hemd. Unten ein großes gelbes Paragrafenzeichen neben dem weißen Text Die Geheimdienstreform.

Gerade erst war unser Gast Prof. Dr. Markus Löffelmann als Sachverständiger im Bundestag zur geplanten Reform der Nachrichtendienste geladen. In der neuen Folge der Rechtsbelehrung erläutert er, was sich ändern soll, was daran sinnvoll ist und wo er erhebliche Bedenken sieht.

Es geht um eine Reform, die aus seiner Sicht erstaunlich wenig Aufmerksamkeit bekommt, obwohl sie die deutsche Sicherheitsarchitektur erheblich verändern könnte. Geplant sind unter anderem weitergehende Zugriffe auf Auto- und Kameradaten, automatisierte Datenanalysen und neue operative Befugnisse bis hin zu Hackingmaßnahmen.

Im Kern geht es dabei um das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Diese Trennung war nach 1945 eine zentrale Lehre aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die Befugnis, Informationen geheim zu sammeln und zugleich mit polizeilichen Zwangsmitteln durchzusetzen, sollte unter dem Schlagwort „Nie wieder Gestapo“ nicht wieder in einer Hand gebündelt werden.

Genau an dieser Grenze setzt die Reform an. Kritiker sehen darin eine erhebliche Aufweichung des Trennungsgebots, teilweise sogar dessen Aufgabe.

Jetzt hören:

🔗 Website: Die Geheimdienstreform – Rechtsbelehrung 152
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