Der BGH hat entschieden, dass Ermittlungsbehörden Beschuldigte zwingen dürfen, ihr Smartphone per Fingerabdruck zu entsperren.
Grundlage ist eine Vorschrift aus den 1960er Jahren, angewendet auf moderne Biometrie. Aus einer Norm zur Feststellung körperlicher Merkmale wird damit eine faktische Universalermächtigungsgrundlage für den Zugriff auf unser digitales Leben.
Mit Dr. Dr. Felix Ruppert (LMU München, Herausgeber der Zeitschrift für Cyberstrafrecht) diskutieren wir daher über Argumentationslücken des BGH, die Rolle von Zufallsfunden, Grenzen durch Verhältnismäßigkeit und die Frage, ob am Ende das Bundesverfassungsgericht eingreifen muss.
Ferner stellen uns die Praxisfrage, ob biometrische Sicherungen wirklich die beste Wahl sind.
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Ruppert und wünschen viel Vergnügen beim Hören:
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