Facebook bietet die Möglichkeit Werbeanzeigen auf bestimmten Nutzer abzustimmen. Das ging bisher nur anonym, indem man bestimmte Kriterien auswählen konnte (z.B. Alter, Likes oder Keywords). Nunmehr ist es auch möglich Nutzerdaten selbst hoch zu laden (so genanntes „Benutzerdefinierten Publikum“ bzw. „Custom Audience“). Zum Beispiel könnte man so Facebook Ads nur für die eigenen Kunden oder Newsletterempfänger anzeigen lassen.
Wenn Sie meinen Beitrag „Social Media Monitoring, CRM, HR & Recht – Teil 5 – Customer Relationship Managements“ gelesen haben, dann dürften bei Ihnen jetzt Zweifel aufkommen, ob dies zulässig ist. Denn die Verwendung von fremden, personenbezogenen Daten für Werbezwecke ist datenschutzrechtlich nur sehr eingeschränkt möglich. Wie das beim „Benutzerdefinierten Publikum“ aussieht, können Sie in meinem Beitrag bei Allfacebook.de nachlesen:
Vorsicht bei der Nutzung der “Benutzerdefinierten Zielgruppe” für Facebook Ads
Update
Kollege Stadler hat sich auch des Themas angenommen und prüft insbesondere die Datennutzung bei Nichtkunden: Facebook Ads und der Datenschutz
[callto:buch_datenschutz]