
So gut wie alle Corporate Influencer verstoßen derzeit gegen das Wettbewerbs- und das Datenschutzrecht.
So ist z. B. die DSGVO samt ihrer Pflichtenvielfalt und den Haftungsrisiken im vollen Umfang auf Corporate Influencer anwendbar. Daher müssen Social Media Accounts von Corporate Influencern neben einem Impressum auch über Datenschutzhinweise verfügen.
Warum ich mich trotz dieser fatal klingenden Einschätzung dennoch für den Einsatz von Corporate Influencern ausspreche, erkläre ich Ihnen in meinem Begleitbeitrag.
