In meinem Fachbeitrag Einsatz von Mitarbeitern als “Corporate Influencer” – wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Konsequenzen im Datenschutz-Berater 04/2020 habe ich die wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte des Einsatzes von Corporate Influencern geprüft. Leider mit keinem, zumindest auf den ersten Blick, positiven Ergebnis.
So gut wie alle Corporate Influencer verstoßen derzeit gegen das Wettbewerbs- und das Datenschutzrecht.
So ist z. B. die DSGVO samt ihrer Pflichtenvielfalt und den Haftungsrisiken im vollen Umfang auf Corporate Influencer anwendbar. Daher müssen Social Media Accounts von Corporate Influencern neben einem Impressum auch über Datenschutzhinweise verfügen.
Warum ich mich trotz dieser fatal klingenden Einschätzung dennoch für den Einsatz von Corporate Influencern ausspreche, erkläre ich Ihnen in meinem Begleitbeitrag.