Die NIS-2-Richtlinie soll ein höheres Maß an Cybersicherheit in der EU gewährleisten und erweitert den Kreis der bisher verpflichteten Unternehmen.
In der aktuellen Podcast-Folge der Rechtsbelehrung erklärt Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht daher, welche Unternehmen sich auf die Umsetzung der Richtlinie vorbereiten müssen und wie Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder persönlich für Versäumnisse bei der Umsetzung haftbar gemacht werden können:
NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit – Rechtsbelehrung 118
Viel Vergnügen beim Hören!
Podcast: NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit