In der neuesten Folge der Rechtsbelehrung gehen wird der Frage nach, wann Lügen sowie Meinungsmanipulationen justiziabel und sogar strafbar sind. Diese Frage mag auf einer zwischenmenschlichen Ebene noch einfach zu beantworten sein, da die Behauptung falscher Tatsachen über Personen oder Unternehmen verboten ist.
Auf politischer Ebene wird die Rechtslage dagegen unübersichtlicher. Daher betrachten wir das Thema auch philosophisch. Eine bedachte und vorsichtige Herangehensweise ist ohnehin notwendig, um das „Kind nicht mit dem Bade auszuschütten“, d.h. aus übertriebenen Paternalismus keine neuen Zensurstrukturen aufzubauen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Hören dieser Folge, die wie ich meine, besonders spannend geworden ist:
Fake News und Social Bots – Rechtsbelehrung Folge 43 (Jura-Podcast)