Beitragshinweis: Tipps und nicht nur rechtliche Argumente zur Umstellung auf https

Falls Sie eine Website haben, diese aber noch nicht per „https„, sondern per „http“ ausliefern, sollten Sie meinen Gastbeitrag „Warum Sie Ihre Website auf https umstellen sollten“ bei meinem geschätzten Kollegen Rechtsanwalt Plutte lesen.

Das „S“, welches den Unterschied macht, steht für Sicherheit durch Verschlüsselung und wird langsam zu einem nicht nur rechtlich notwendigen Standard. Sowohl gesetzliche, wie auch viele wirtschaftliche Gründe sprechen für die Umstellung.

Meine Empfehlung: Sie sollten spätestens beim nächsten Update zur Verschlüsselung wechseln. So habe ich es auch gehandhabt und demnächst werden Sie an dieser Stelle nicht nur eine neue Website, sondern auch eine verschlüsselte Übertragung vorfinden.

Beitragshinweis: Tipps und nicht nur rechtliche Argumente zur Umstellung auf https
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