Die Datenschutzerklärung gilt vielen als Formsache. In der Beratung erlebe ich oft das Gegenteil. Gerade die scheinbar einfachen Fragen werfen die meisten Probleme auf.
Deshalb habe ich die wichtigsten Fragen rund um die Datenschutzerklärung in einer großen FAQ zusammengetragen: Ist eine Datenschutzerklärung Pflicht und was muss drin stehen?
Was Sie in dem Ratgeber erwartet:
Pflicht zur Information
Die Pflicht zur Information folgt aus Art. 13 und 14 DSGVO, in der Schweiz aus Art. 19 und 21 DSG. Sie trifft jede Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, unabhängig von Größe oder Rechtsform.
50 Fragen und Antworten
Sie erhalten Antworten auf 50 der wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutz, die u.a. die folgenden Themen umfassen:
- Wer eine Datenschutzerklärung braucht: Pflicht, Auftragsverarbeiter, gemeinsame Verantwortlichkeit und die Lage im gesamten DACH-Raum.
- Was hineingehört: Pflichtinhalte von Verantwortlichem über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Drittlandtransfers und Speicherdauer bis zu Betroffenenrechten, automatisierten Entscheidungen und indirekter Datenerhebung nach Art. 14 DSGVO.
- Wann und wo die Datenschutzerklärung bereitgestellt wird: Zeitpunkt bei Erhebung, aktive Mitteilung von Änderungen und die engen Ausnahmen.
- Wie sie gestaltet sein muss: leicht zugänglich, verständlich, richtige Sprache, Mehrebenen-Modell und besondere Anforderungen bei Minderjährigen.
- Was bei Verstößen droht: Bußgelder, Abmahnungen, Ansprüche Betroffener und die Frage, wann die Verarbeitung selbst rechtswidrig wird.
Praxistipp
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen und wenn Sie die Eigenprüfung nicht selbst durchführen möchten, können Sie mit meinem Datenschutz-Generator.de schnell, einfach und ohne Vorkenntnisse eine Datenschutzerklärung erstellen.
