Rudi in Reizwäsche – Zur Zulässigkeit von Tieraufnahmen

Das ist aber ein außergewöhnlicher Fall, den ich so kurz vor Weihnachten bearbeiten durfte. Und ein sehr aufschlussreicher für alle Freunde der Tierfotografie.

Schon der Mandant ist ungewöhnlich – taucht er doch im opulenten rot, samt weißem Bart sowie einem großen Stoffsack in der Kanzlei auf und beschwert sich laut fluchend über die Zunft der grünen Fotografen.

Rudi in Reizwäsche

Meinem Mandanten ist folgendes widerfahren: Sein Traditionsbetrieb unterhält eine kleine Herde von Rentieren, die jedoch nur an einem Tag im Jahr eingesetzt wird und das restliche Jahr über auf der Weide herum toben dürfen. Kein Wunder, dass manch einem Rentier dabei dumme Flausen in den Kopf kommen. Das betrifft ganz besonders Rudi, dasrotnasiges Rentier. Dieses ist ausgebüchst und hat sich zwischen den Wäscheleinen ausgetobt, wo es sich in der delikaten Unterwäsche der Ehefrau meines Mandanten verfing.

Mit dieser zweideutig behangen, wurde er von einem am Grundstück des Mandanten vorbei kommendem Passanten fotografiert. Zufällig handelte es sich um einen grünhäutigen Fotografen,  der aus diesem Bild eine Weihnachtspostkarte erstellt hat und mit ihr nun prächtig Geld verdient.

Meinem Mandanten geht es nicht ums Geld, aber ihm ist es peinlich, dass jeder sein Rentier in der Unterwäsche seiner Frau sehen kann. Daher bat er mich zu prüfen, ob der Verkauf dieser Postkarte untersagt werden darf. Er hätte zwar schon den Fotografen darum gebeten, aber dieser hat ihm laut lachend eine Absage erteilt.

Darf man Tiere fotografieren?

Tiere dürfen grundsätzlich ohne Einverständnis des Eigentümers fotografiert werden Bild andrewrCC-BY

Anders als Menschen steht Tieren kein Recht am eigenen Bild zu. Wo Menschen nur  ausnahmsweise fotografiert werden dürfen, haben die Tiere ein solches Recht nicht (zumindest nicht nach Menschenrecht – wer versucht eine Nahaufnahme von einem Tiger zu erstellen, wird oft belehrt, dass die Tierwelt entsprechende Verbote bereithält und sie auch unmittelbar durchsetzt).

Zwar haben Tiere keine Rechte am eigenen Bild, aber die Menschen haben Rechte am eigenen Eigentum. Und da man nach Menschenrecht Eigentum an Tieren haben kann, könnte sich mein Mandant vielleicht auf sein Eigentumsrecht berufen.

Darf man Eigentum fotografieren?

Ein Zoo kann bestimmen ob und wie die Tiere fotografiert werden Bild Idhren CC-BY-SA

Ein Eigentümer darf mit seinem Eigentum grundsätzlich alles machen und es damit auch anderen entziehen (das wird Sachherrschaft genannt). So hätte mein Mandant einen Zaun um sein Anwesen ziehen können, damit niemand seine Rentiere erblickt. Daher dürfen auch Zoos das Fotografieren der Tiere verbieten oder nur unter bestimmten Auflagen erlauben. Aber darf mein Mandant auch dann Fotos verbieten, wenn man die Rentiere von der Straße aus sehen kann?

Nun, nach dem Eigentumsrecht nicht. Wer sein Eigentum im öffentlich einsehbaren Bereich belässt, muss damit grundsätzlich leben, dass es auch fotografiert wird. Und ein von jedem einsehbarer Hof ist öffentlich einsehbar. Hätte mein Mandant dagegen eine hohe Hecke gezogen und wäre das Foto von Rudi mit Hilfe einer Leiter entstanden, dann wäre dies tatsächlich eine Eigentumsverletzung. Aber ohne die Hecke ist es keine.

Das war für meinen Mandanten natürlich sehr unbefriedigend. Er möchte weder eine hohe Hecke um sein Anwesen ziehen, aber auch nicht, dass seine Privatsphäre verletzt wird.

Eigentumsfotos können die Privatsphäre verletzen

Das Eigentum darf dann nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden, wenn von den Fotos Rückschlüsse auf private oder intime Verhältnisse des Eigentümers gezogen werden könnten. Dann ist zwar nicht das Eigentumsrecht verletzt, aber das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers.

In unserem Fall haben wir ein Foto von einem Rentier in Reizwäsche vorliegen. Da die ganze Welt um das innige Verhältnis meines Mandanten zu seinem Rentier weiß, lässt dieses Foto einen (wenn auch laut meines Mandanten falschen) Rückschluss auf dessen Privatleben zu. Und daher ist dessen Veröffentlichung nicht erlaubt.

Doch gilt das auch für prominente Personen? Mein Mandant meint nämlich, eine zu sein.

Promimalus bei Eigentumsfotos

Prominente müssen sich mehr gefallen lassen als „normale“ Menschen. Weil sie freiwillig in die Öffentlichkeit drängen oder sonst das allgemeine Interesse an ihnen groß ist, müssen sie regelmäßig Fotos von sich und auch ihrem Eigentum ertragen. Das gilt solange die Prominenten sich nicht in den Privatbereich zurück gezogen haben. Und dieser beginnt zumindest dann auf ihrem Grundstück, wenn sie dort persönliche Dinge verrichten. Oder es zumindest danach aussieht, wie im Fall meines Mandanten.

Wäre Rudi also über die Straße gelaufen, hätte mein Mandant nichts gegen die Bilder unternehmen können. Aber weil die Bilder auf seinem Hof aufgenommen worden sind und ein Rentier in Reizwäsche grundsätzlich dem Privatbereich zuzuordnen ist, durfte das Bild trotz Prominenz meines Mandanten nicht veröffentlicht werden.

Ein zufriedener Mandant

Also konnte ich meinen Mandanten beruhigen und ihm versichern, dass wir die unvorteilhaften Fotos aus dem Verkehr ziehen werden können. Und sogar noch Schadensersatz erhalten, mit dem mein Mandant den Zaun um das Rentiergehege verstärken will. Man weiß ja nicht, was Rudi als nächstes plant.

Fazit:

  • Tiere dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis fotografiert werden.
  • Tiere, dürfen nicht fotografiert werden, wenn dies Rückschlüsse auf private oder intime Verhältnisse ihrer Eigentümer (und Besitzer) zulässt.
  • Tiere dürfen nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden, wenn dazu ein Privatgrundstück betreten werden muss (z.B. Zoo).
  • Von Tigern sollte man keine Nahaufnahmen machen.

Weiterführende Links:

Frohes Fest!

Mit diesem Beitrag möchten wir allen unseren Lesern ein schönes Weihnachtsfest wünschen, das garantiert prächtig gerät, nachdem unser Mandant nun seine Sorgen los ist. 😉

Rudi in Reizwäsche – Zur Zulässigkeit von Tieraufnahmen

5 Gedanken zu „Rudi in Reizwäsche – Zur Zulässigkeit von Tieraufnahmen

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