Haben Sie Ihre AGB geprüft? Ab 01. Oktober gilt: Textform statt Schriftform
Verlangen Sie in Ihren AGB mit Verbrauchern eine Schriftform, z.B. für Kündigungen? Dann sollten Sie diese unbedingt anpassen.
Verlangen Sie in Ihren AGB mit Verbrauchern eine Schriftform, z.B. für Kündigungen? Dann sollten Sie diese unbedingt anpassen.