Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Impressumspflicht bei Facebook, Instagram, Google+, Twitter und Youtube-Präsenzen sowie Xing-Profilen, als auch bei LinkedIn erfüllen können.
Das Landgericht Berlin entschied, dass Betreiber von Google+ Präsenzen über ein Impressum verfügen müssen und bestätigte damit eine zuvor gegen einen Betreiber ausgesprochene Abmahnung.
Diesen Beitrag sollte jeder lesen, der auf seinem persönlichen Facebookprofil für geschäftliche Zwecke nutzt. Es besteht dann die Gefahr wegen Schleichwerbung oder fehlenden Impressums abgemahnt zu werden.