Ab dem 01. Dezember wird die Einwilligungspflicht für nicht unbedingt erforderliche Cookies ausdrücklich ins deutsche Recht geschrieben. Spätestens ab dann, können sich die Behörden auf eine klare Einwilligungspflicht berufen, wenn sie Cookie-Banner prüfen.
Da nicht nur Aufsichtsbehörden, sondern auch die Verbraucherzentrale sowie Datenschutzaktivisten gegen unzureichende Banner mit Abmahnungen vorgehen und Gerichte sich für die Abmahnbarkeit unzureichender Cookie-Opt-Ins aussprechen, sollten Sie in jedem Fall prüfen, ob Ihre Cookie-Banner rechtlich einwandfrei sind.
Denn zumindest laut der Verbraucherzentrale, sind 99% aller Cookie-Banner rechtswidrig.
Mein Ratgeber wird Sie unterstützen, den Einsatz von Analyse-, Tracking- und Profiling-Werkzeugen am Beispiel von z.B. Matomo, Google Analytics und VG-Wort, A/B-Testing, Affiliate-Tracking und dem Facebook-Pixel nachvollziehen zu können.
Ferner erhalten Sie Ratschläge für sichere und weniger sichere Umsetzungen von Cookie-Einwilligungen sowie Einschätzungen zu praktischen Risiken. Zum Abschluss des Beitrags finden Sie eine Beispielformulierung für die Einleitung im Cookie-Banner sowie eine Checkliste.
Zum Beitrag: TTDSG: Neue Regeln für Cookies – Praxistipps und Checkliste für Google Analytics & Co