Anleitung zum möglichst rechtssicheren Einsatz von Google Analytics und Vermeidung von Problemen mit Datenschutzbehörden und Abmahnungen in D, Ö, CH.
Der "Zusatz zur Datenverarbeitung" erleichtert die rechtssichere Nutzung von Google Analytics in Österreich, der Schweiz und (bald) in Deutschland.
Erneut bestätigt ein Gericht, dass fehlende Datenschutzinformationen abmahnbar sind. Diesmal ging es um eine fehlerhafte Belehrung über den Einsatz des Statistiktools "Piwik".
Google Analytics darf nur mit einer Opt-Out-Lösung betrieben werden. Das bisher von Google gestellte Browser-Add-on funktioniert jedoch nicht auf Mobilgeräten, weswegen Datenschützer eine zusätzliche Opt-Out-Möglichkeit fordern.
Die Gefahr wegen Datenschutzverstoßen abgemahnt zu werden, wird immer wahrscheinlicher. Vor allem, wenn Sie populäre Dienste wie Google Analytics einsetzen, ohne die rechtlichen Vorgaben zu beachten.