Zoom, Slack, Microsoft Teams, Skype, Hangouts oder Discord – Ohne die Video- und Onlinekonferenztools geht derzeit nichts mehr.
Da die DSGVO trotzdem beachtet werden muss, erläutere ich Ihnen, wann Sie die Dienste datenschutzrechtlich einsetzen dürfen (und welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen):
DSGVO-sicher? Videokonferenzen, Onlinemeetings und Webinare (mit Anbieterübersicht und Checkliste)
Zur Vereinfachung habe ich die wichtigsten Angaben (Datenschutzerklärung, Drittlandsicherheiten, Auftragsverarbeitungsverträge) in einer Anbieterliste zusammengefasst.
Desweiteren erhalten Sie ein Checkliste mit den einzelnen Prüfungspunkten.
Viel Erfolg bei der Umsetzung und noch viel mehr Gesundheit!
Hallo
Ich bedanke mich für diesen Beitrag.
Ich hätte nicht gedacht, dass man wirklich überall
so vorsichtig sein muss, ich meine auf Zoom bin ich schon ab und zu
aktiv und wissen tat ich das nicht: Also Vielen Dank.
VG
Hallo Dr. Thomas Schwenke,
vielen Dank für die hilfreiche Aufklärung der Datenschutzrechtlichen Dienste!
Jetzt wo ich noch mehr darüber weiß, kann ich dieses im Alltag umsetzen.
Gruß
Markus