Neuer Generator: Vereinbarung über Informationsschutz im Home- und Mobile-Office (Telearbeit)

Aufgrund der Ansteckungsgefahr, schicken derzeit viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter*innen in das Home-Office.

Dabei entstehen leider weitere Probleme, wenn die Mitarbeiter*innen nicht wie gesetzlich vorgesehen über die Datenschutz-Vorgaben im Home-Office informiert und auf diese nicht verpflichtet werden.

Sollte dabei ein Datenschutzverstoß passieren, werden die fehlenden Hinweise und Verpflichtungen als unterlassene organisatorische Maßnahmen zu Lasten der Arbeitgeber ausgelegt.

Aus diesem Grund stelle ich Ihnen die „Vereinbarung über Datenschutz im Home- und Mobile-Office (Telearbeit)“ in unserem Datenschutz-Generator.de zur Verfügung und empfehle deren Abschluss mit Ihren Mitarbeiter*innen:

  • 🌍 Die Vereinbarung ist universell in deutsch und englisch, gilt also für Deutschland, Österreich die Schweiz oder auch andere Länder.
  • 💻 Umfasst sind das Home- und das Mobile-Office (also z. B. Arbeiten in der Bahn oder im Co-Working-Space).
  • 🤫 Ebenso wird nicht nur der Schutz von personenbezogenen Daten, sondern auch von Geschäftsgeheimnissen berücksichtigt.
  • 📑 Enthalten sind Verhaltensrichtlinien, Schutzpflichten und auch die erforderliche Einräumung von Kontroll- und Zugangsrechten.
  • ⏰ Die empfohlenen Regelungen sind vorausgewählt, so können Sie Ihre Vereinbarung mit wenigen Klicks erstellen und als Word-Datei herunterladen.

💶 Die Vereinbarung kostet nur 29,90 Euro zzgl. USt (Einführungspreis bis 18.3.2020, danach 39,90 Euro pro Sprache, keine laufenden Gebühren und Sie können die Vereinbarung zeitlich unbeschränkt nutzen – nur für Unternehmen).

Sie können die Vereinbarung hier erstellen (oder zuerst testen)

Neuer Generator: Vereinbarung über Informationsschutz im Home- und Mobile-Office (Telearbeit)

Ein Gedanke zu „Neuer Generator: Vereinbarung über Informationsschutz im Home- und Mobile-Office (Telearbeit)

  1. ich habe Ihren neuen Generator gekauft und genutzt. Unter Punkt 4f) steht: Separater beruflicher Internetanschluss ist erforderlich: Der Zugriff auf das Internet oder die informationstechnische Infrastruktur des*der Arbeitgebers*in darf nur über einen gesonderten Internetanschluss erfolgen. Der berufliche Internetanschluss muss von dem privaten Internetanschluss getrennt sein.
    Unserer Mitarbeiter benutzen den Lancom Advanced VPN Client und es wird eine verschlüsselte Verbindung zum Firmennetzwerk hergestellt. Reicht das aus oder muss wirklich ein separater gesonderter Internetanschluss bestehen?
    Mit freundlichen Grüßen U.Steiner

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