Mit Hilfe des Facebook Logins kann man sich komfortabel auf vielen Websites, mobil oder in Facebook-Apps anmelden. Bisher waren wir Juristen und Datenschützer dem Verfahren eher skeptisch gegenüber eingestellt und hielten es für unzulässig.
Jedoch hat Facebook das Login-Verfahren 2014 auf die Version 2.0 aktualisiert und dabei dem Grundsatz der Datensparsamkeit besondere Beachtung geschenkt. Aus diesem Anlass habe ich mir das Login-Verfahren im Rahmen meiner Beitragsreihe bei Facebook erneut angeschaut und komme zu einem positiven Ergebnis. Das jedoch nur, wenn Sie meine Hinweise zur rechtlich sicheren Implementierung des Login-Verfahrens berücksichtigen:
[callto:nutzerdaten_agb]