Warum und wie Sie die neuen Datenschutzbindungen beachten und prüfen müssen. Anleitung mit Checkliste und Formulierungsvorschlägen.
Der "Zusatz zur Datenverarbeitung" erleichtert die rechtssichere Nutzung von Google Analytics in Österreich, der Schweiz und (bald) in Deutschland.
Google Analytics darf nur mit einer Opt-Out-Lösung betrieben werden. Das bisher von Google gestellte Browser-Add-on funktioniert jedoch nicht auf Mobilgeräten, weswegen Datenschützer eine zusätzliche Opt-Out-Möglichkeit fordern.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte beteiligt sich nun anscheinend auch an dem Aufbau einer Drohkulisse gegenüber Netzanbietern, wie es schon zuvor ähnlich aus Hamburg und Niedersachsen klang. Im Rahmen der Vorstellung eines Datenschutztools seiner Behörde erklärte er gegenüber Heise.de, dass er dessen Nutzung durch "findige Anwälte [...] zum Anzetteln einer Abmahnwelle" in Kauf nehmen würde.