Hacking ist nicht zwangsläufig böse, sondern kann ganz im Gegenteil dazu beitragen, Rechtsverstöße aufzudecken. Leider sind die Gesetze zum Schutz vor Cyberverbrechen, die mit Computern und Daten zu tun haben, nicht immer präzise formuliert.
Das Gesetz sieht sogar die Erstellung und Verwendung bestimmter Computerprogramme als strafbar an, wenn diese zum Eindringen in andere Systeme verwendet werden könnten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass viele solcher Programme für rechtmäßige Tätigkeiten, wie Sicherheitstests, eingesetzt werden.
Das bedeutet, dass Hacker stets im Hinterkopf behalten müssen, dass sie keinen Anschein von böswilligen Absichten erwecken dürfen. Ob solche Absichten vorliegen, wird oft von Strafverfolgungsbehörden interpretiert, was dazu führt, dass Hacker-Tools, zumindest aus Sicht ihrer Nutzer, von Natur aus als potenziell gefährliche Werkzeuge betrachtet werden.
In der aktuellen Episode diskutieren wir daher die Frage der Strafbarkeit des White-, Grey- und Black-Hackings, wozu wir Johanna Voget, LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster, als Gast eingeladen haben:
Cybercrime und White-Hat-Hacking – Rechtsbelehrung 119
Viel Vergnügen beim Hören!