
Zuerst fasse ich die Rechtsprechung und Literatur zum Hausrecht zusammen. Anschließend zeige ich den rechtlichen Spielraum auf, innerhalb dessen Beiträge gelöscht und Nutzer entfernt werden dürfen. Denn anders als oft gedacht, bedeutet Hausrecht nicht, dass ein Anbieter alle unliebsamen Nutzereinträge entfernen darf.
Der Beitrag ist auch in der Datenbank der K&R erhältlich. Die „light-Version“ ohne viel Juristerei, gibt es in meinem Beitrag „ING-DiBa, Veganer und die Grenzen des Hausrechts auf Facebook-Fanseiten„.
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