Vor knapp einem Jahr habe ich mich mit dem Kauf von Fans und Followern in sozialen Netzwerken beschäftigt. Damals habe ich darin eine wettbewerbsrechtliche Irreführung der Nutzer durch Täuschung über die Fanzahlen gesehen. In der Zwischenzeit habe ich viele Gespräche zu diesem Thema geführt und Argumente gehört, die meine Einstellung verändert haben. Fast.
Wie funktioniert der Fankauf?
Beim Fankauf erwirbt man ein Klickkontingent. Das Ganze läuft z.B. bei Facebook-Fanseiten wie folgt ab:
- Bei dem Anbieter registrieren sich Nutzer, die Geld verdienen wollen.
- Sie „bestellen“ bei dem Anbieter 1.000 Fans und bezahlen X Euro.
- Der Anbieter zeigt seinen Nutzern auf dessen Plattform ihre Fanseite solange, bis 1.000 davon den „Gefällt mir“-Button geklickt haben.
- Für die Klicks erhalten die Nutzer ein paar Cent und der Anbieter eine Provision.
Zusammenfassung bisheriger Beiträge zum Fankauf
Ich habe in dem Beitrag Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt? den Fankauf als eine wettbewerbsrechtliche Irreführung eingestuft. Der Knackpunkt war die Wirkung der Fanzahlen auf die Nutzer. Ich war der Ansicht, dass die Nutzerzahlen eine
- besondere Fähigkeit mit Kunden umzugehen, weitreichende Vernetzung sowie große Bekanntheit vortäuschen und dies
- die Nutzer in ihren wirtschaftlichen Entscheidungen beeinflusst.
Daher habe ich den Fankauf mit falschen Angaben zur Anzahl der Kunden eines Unternehmens verglichen. Wer zum Beispiel 1.000 Kunden hat, aber mit 5.000 Kunden wirbt, der begeht einen Wettbewerbsverstoß.
Gegenargumente – Vergleich mit Werbeflächen und Gewinnspielen
Die Beiträge stießen auf große Resonanz, aber auch Kritik. Die Anbieter äußerten die Meinung, dass sie nichts anderes anbieten als eine Art Werbefläche. Auf der präsentieren Unternehmen ihre Fanseiten und belohnen die Nutzer mit einem kleinen Centbetrag für den Klick.
Aber nicht nur die Anbieter, sondern viele Fanseitenbetreiber sehen es so. Wenn ich in den „Social Media & Recht“-Workshops nachfrage, liegen die Meinungen der Teilnehmer bei 50/50. Ein meines Erachtens sehr gutes Argument ist der Vergleich mit Gewinnspielen. Auch da klicken die Nutzer oft nur auf „Gefällt mir“, um am Gewinnspiel teil zu nehmen. Das heißt:
- Gewinnspiel: Fan gegen Leistung (= Gewinnchance) – Erlaubt
- Fankauf: Fan gegen Leistung (= Centbetrag) – Auch erlaubt?
Ich finde diese Argumentation überzeugend. Zumindest so sehr, dass ich an meiner ursprünglichen Ansicht zweifle. Und weil es letztendlich auf die Sicht der Nutzer ankommt, möchte ich Sie zu Ihrer Meinung fragen (Update: Umfrage beendet 15.12.2015):
Finden Sie dass „gekaufte“ Fans Nutzer ähnlich wie Falschangaben zur Anzahl von Kunden täuschen? Oder sind sie eher mit Fans zu vergleichen, die durch Gewinnspiele generiert worden sind?
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Hinweise
- Es geht mir hier um die rechtlichen Aspekte. Ob gekaufte Fans oder Follower marketingtechnisch Sinn machen, ist eine andere Frage.
- *Der Anbieter mysocialclix.de, dessen Bild ich oben verwendet habe, gehört zu unseren Mandanten. Die obigen Ansichten, hatte ich jedoch schon vor der Mandatierung. Sie wurden nicht durch das Mandat beeinflusst.
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