Newsletter-Tracking: Anleitung für rechtssichere Messung von Öffnungs- und Klickraten

Vor allem wenn Sie geschäftliche Newsletter versenden, möchten Sie bestimmt erfahren, ob sie überhaupt geöffnet und die Links angeklickt werden.

Diese Messung von Öffnungs- und Klickraten ist bei vielen E-Mail-Versandplattformen sogar voreingestellt, allerdings ohne Einwilligung der Empfänger rechtswidrig.

Weil die Einwilligung schon in der Anmeldemaske stehe sollte, ist dieser Rechtsverstoß zudem für jedermann erkennbar und kann bei Datenschutzbehörden angezeigt oder abgemahnt werden.

Da die Einwilligung nach meiner Erfahrung in so gut wie allen Fällen fehlt, sollten auch Sie prüfen, ob Ihr Newsletter rechtskonform ist und dessen Einstellungen sowie Anmeldeformulare anpassen.

Dazu helfe ich Ihnen mit Formulierungsbeispielen sowie Hinweisen zum Umgang mit bestehenden Adressaten und Werbung an Bestandskunden: Newsletter-Tracking: Anleitung für rechtssichere Messung von Öffnungs- und Klickraten.

 

Newsletter-Tracking: Anleitung für rechtssichere Messung von Öffnungs- und Klickraten

Ein Gedanke zu „Newsletter-Tracking: Anleitung für rechtssichere Messung von Öffnungs- und Klickraten

  1. Hallo Herr Dr. Schwenke,

    das ist ein für die Praxis sehr nützlicher Beitrag. Allerdings frage ich mich danach, ob man tatsächlich auch für ein anonymes Newsletter-Tracking eine Einwilligung einholen muss. Oder habe ich das falsch verstanden?
    Jedenfalls wäre das technisch bei dem von uns eingesetzten Tool auch gar nicht möglich, denn unter „enablePersonalizedTracking“ versteht das nämlich nicht „gar nicht tracken“ sondern „nicht personalisiert tracken“.
    Welches Tool trackt denn bei einem Tracking-Opt-out gar nicht mehr?
    VG
    M.S.

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