Erneut hat ein Gericht geurteilt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlich geschützt sind (AG Köln, Urteil v. 08.08.2013, Az. 137 C 568/12, zuvor OLG Köln, Urteil vom 27.02.2009, Az. 6 U 193/08). Zugleich nimmt die Anzahl der Abmahnungen wegen übernommener AGB zu.
Aus diesem Grund möchte ich erklären, wann und warum AGB geschützt sind, und wie ich dazu als Anwalt und Verfasser von AGB stehe.
Urheberrechtlicher Schutz von AGB
Das Urheberrecht schützt zwar nicht die rechtlichen Inhalte von AGB, jedoch deren individuelle Gestaltung. Damit ist die Auswahl der einzelnen Klauseln, deren Anordnung und Formulierung gemeint. Das heißt, je individueller die AGB gestaltet sind, desto eher sind sie geschützt.
Dabei ist die Schutzgrenze relativ gering und schon einige wenige individuelle Formulierungen oder ein ungewöhnlicher Aufbau können den urheberrechtlichen Schutz begründen (man spricht dabei von der „kleinen Münze„). Das Problem dabei ist, dass man diese Grenzen ohne juristische Kenntnisse schwer erkennen kann, die Kopien aber sehr leicht aufgespürt und abgemahnt werden können.
Die Folgen übernommener AGB
Unerlaubte Textübernahmen lassen sich im Internet sehr einfach entdecken (z.B. per Plagware oder Plagscan). Was darauf folgt ist die Abmahnung, mit diesen Folgen:
- Kosten der Abmahnung – Wer zu Recht abgemahnt wird, muss die Kosten der Abmahnung tragen, die zwischen 800 und 1.200 € liegen werden
- Schadensersatz – Der Schadensersatz bemisst sich nach den Kosten die der Anwalt für die Erstellung der AGB üblicherweise verlangt. Je nach Art und Umfang der AGB können es mehreren hundert bis mehrere tausend Euro sein.
- Abgabe Unterlassungserklärung – Der Abgemahnte darf die beanstandeten Klauseln nicht noch einmal verwenden oder muss ansonsten eine empfindliche Vertragsstrafe zahlen.
- Kosten neuer AGB – Die Kosten der Erstellung neuer AGB werden für den Abgemahnten höher, da sein Anwalt peinlichst genau aufpassen muss, nicht gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen.
In den uns vorliegenden Fällen wurden z.B. schon für ebay-AGB Kosten in Höhe von rund 1.500 € geltend gemacht.
AGB-Übernahme aus der Sicht eines Anwalts
Ich habe Verständnis dafür, dass sich Gründer und Kleinunternehmer die Kosten für AGB ersparen möchten. Viele sehen auch keinen Schaden darin, wenn man schöne, passend erscheinende Texte bei einem Konkurrenten findet und einige Bausteine übernimmt.
Ebenso sehe ich es ein, dass die Klauseln für Nichtjuristen oft ähnlich aussehen. Das verleitet zu der Fehlannahme, die AGB werden „so aus der Schublade geholt“ oder ohnehin nur aus „Textbausteinen zusammen geklickt.“
Es stimmt schon, dass AGB oft auf ähnlichen Klauseln basieren, die jedoch zum einen für die Bedürfnisse der Mandanten individuell angepasst werden. Zum anderen müssen solche Klauseln permanent „gepflegt und gehegt“ werden. Das heißt an Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile angepasst werden, was viel Zeit kostet. Hinzu kommt noch die Gewährleistung des Anwalts für die AGB , die Beratung der Mandanten über die rechtlichen Knackpunkte und die Kontrolle der richtigen Einbindung nach der Fertigstellung.
Zudem steigt der Aufwand, je zeitgerechter und kundenfreundlicher die AGB formuliert werden. So kostet mich die Formulierung solch individueller AGB wie für Billomat mehr Zeit, als wenn ich sie rein juristisch verfassen würde.
In einer Zeit, wo man als Nutzer bei fast jeder Transaktion AGB „vorgesetzt“ bekommt, zugleich aber die Transparenz vor Gericht (und in der Kundenzufriedenheit) einen immer höheren Stellenwert einnimmt, ist die Verständlichmachung juristischer Klauseln einer der wichtigsten Herausforderungen für Anbieter und Juristen.
Doppeltes Risiko
Übernommene AGB sind nicht nur Anwälten, sondern auch anderen Unternehmen ein Dorn im Auge. Den ersteren, weil deren Arbeit ohne Entlohnung verwendet wird und den letzteren, weil sich Mitbewerber so durch einen Rechtsverstoß einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen.
Dies führt zu einem doppelten Risiko. Neben der genannten urheberrechtlichen Probleme sind kopierte AGB oft auch rechtlich unzureichend und dienen als Anlass für Abmahnungen.
Wenn meine Mandanten die Überarbeitung „geliehener“ AGB wünschen, dann beruhen diese oft auf veralteten oder rechtlich unpassenden Klauseln. Manchmal wünschen sie auch AGB die so „toll lang sind und juristisch klingen wie bei Facebook und Co„, in der Annahme das dies die Nutzer und Wettbewerber beindrucken wird und die Klauseln alle zulässig sind.
Fazit
Es lohnt sich, in gute AGB zu investieren. Damit meine ich nicht nur Ihr Budget. Nehmen Sie sich Zeit. Informieren Sie sich, und schauen Sie sich ruhig die AGB der Konkurrenz an. Skizzieren Sie anschließend Ihre Fragen und Ihr Projekt.
Welche Dienste, Produkte oder Tools bieten Sie an und wie hoch ist Ihr Beratungsbedarf? Möchten Sie selber Einfluss auf die Formulierung nehmen, sie zielgruppengerecht der Sprache Ihrer Kunden anpassen, oder reichen Ihnen rechtssichere Texte?
Wünschen Sie eine Beschreibung der rechtlichen Knackpunkte in den relevanten Passagen, regelmäßige Updates, persönlichen Kontakt, eine Kontrolle der Einbindung nach dem Launch?
Denn je sicherer Sie wissen, was Sie benötigen, desto besser können Sie verschiedene Angebote einholen und sie vergleichen. Zugleich machen Sie es einem Anwalt so einfacher, das für Sie passende und günstigste Angebot zu erstellen.
[callto:agb]
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Hallo,
da scheinen sich viele beim Kopieren nicht mal besondere Mühe zu geben. Mir ist ist neulich eine Site untergekommen, da wurde nicht mal der ursprüngliche Unternehmensname geändert, sondern 1:1 in der Kopie belassen.