Es ist eine absurde Entwicklung: Gerichte wollen eine Haftung für (nicht erkennbare) Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Webseiten etablieren (EuGH, 08.09.2016 – C-160/15, LG HH, Beschluss v. 18.11.2016, Az.: 310 0 402/16).
Das gilt zwar nur dann, wenn die Links mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt wurden, trotzdem sind die Gefahren für die Meinungsfreiheit und das Internet immens. Da die beiden Urteile viele Fragen aufwerfen, habe ich bei Allfacebook eine FAQ mit folgenden Punkten verfasst:
- Wann liegen Urheberrechtsverstöße bei Linkhaftung vor?
- Wann haftete man bisher für verlinkte Urheberrechtsverstöße?
- Wann haftet man lt. EuGH und LG Hamburg für verlinkte Urheberrechtsverstöße?
- Wann werden Links mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt?
- Wie kann man die Haftung vermeiden?
- Wann haften Privatpersonen?
- Wie sieht die Haftung bei gemischt privat-beruflicher Linksetzung aus?
- Kann man die Haftung durch Disclaimer abwenden?
- Gilt die Link-Haftung auch für geteilte Inhalte in sozialen Netzwerken?
- Haftet man jetzt für Vorschaubilder, die Facebook aus Links automatisch generiert?
- Haftet man auch für eingebettete Inhalte, wie z.B. Videos von YouTube oder Facebook?
- Hat der EuGH nicht gesagt, dass Embedding zulässig ist?
- Haftet man für Links, die Inhalte mit Links auf Urheberrechtsverstöße verweisen?
- Was passiert, wenn sich die verlinkten Inhalte ändern?
- Welche Folgen drohen bei rechtswidrigen Links?
- Widerspricht die Entscheidung nicht den Grundrechten, z.B. der Pressefreiheit?
- Können die Entscheidungen aufgehoben werden?
- Haben die Gerichtsentscheidungen Einfluss auf die Haftung in anderen Bereichen, z.B. im Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht?
Im Ergebnis hoffe ich, dass diese Rechtsprechung sich nicht fortsetzt, da sie Urheberrechte über die Meinungs-, Informations- und Berufsfreiheit stellt. Denn was ich mit dem folgenden Tweet als Satire meine, könnte so durchaus zur Wirklichkeit werden:
Während andere jammern, zeige ich Euch, wie sich Content dank Linkverboten monetarisieren lässt!. Bitte sehr! 🤔😉 #EuGH #Linkhaftung pic.twitter.com/D20tsNQJKa
— Thomas Schwenke (@thsch) December 9, 2016