Absurde und internetfeindliche Entwicklung: Gerichte wollen eine Haftung für (nicht erkennbare) Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Webseiten etablieren.
Zum Jahresende habe ich mich entschieden mal etwas launiges zu schreiben und so ist in Zusammenarbeit mit Kollegen Dramburg der Beitrag „Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21
Bei der Gründerszene gehen wir einen Mittelweg. Den Mittelweg bei der Erklärung des Urheberrechts. Das Problem mit dem Urheberrecht ist dessen Komplexität. Alle Aspekte des Urheberrechts zu erklären, bedürfte es
Dieser Artikel basiert auf und ergänzt den Vortrag „Rechtsfragen beim Twittereinsatz in Unternehmen“ , den ich mit Kollegen Dramburg beim Twittwoch in Berlin hielt. Bildgrundlage Aravind Ajith Und obwohl der
User Generated Content Bei Web 2.0 & Recht seziert Carsten Ulbricht in gewohnter Sorgfalt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zum User Generated Content. Es ist die chefkoch.de-Entscheidung (OLG Hamburg Az.: