EuGH erklärt Cookie-Opt-Ins zur abmahnbaren Pflicht und hält Nutzer von Social Plugins für mitverantwortlich für Facebooks Datenerhebung und Übermittlung.
Bei heise online habe ich das Urteil des europäischen Gerichtshof zu der Mitverantwortung für Facebook-Seiten vertieft analysiert. Dabei gehe ich vor allem auf die Geschichte des Urteils ein und erkläre auf dieser Grundlage, warum dieses Urteil noch keine Niederlage für die Betreiber der Facebook Seite bedeuten muss.
Laut EuGH führt schon der Betrieb einer Facebook-Seite zur (Mit)Verantwortlichkeit für Facebooks (potentielle) Datenschutzverstöße. Diese Entscheidung dürfte so auf Facebook-Pixel, Google-Dienste, Instagram etc. übertragbar sein und wird das Internet maßgeblich veränden.
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Absurde und internetfeindliche Entwicklung: Gerichte wollen eine Haftung für (nicht erkennbare) Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Webseiten etablieren.