Mit der rasant zunehmenden Beliebtheit wird WhatsApp zu einer Alternative für Marketing via E-Mail oder Blogabonnements via RSS. Dabei gelten jedoch die strengen Vorschriften für Direktmarketing, über die Sie in diesem Beitrag aufgeklärt werden.
Der BGH hat den rechtssicheren Einsatz einer "Tell-a-friend"-Funktion fast unmöglich gemacht. Wenn Sie eine Funktion zum Versand von Empfehlungsemails einsetzen, sollten Sie daher deren weitere Nutzung neu überdenken.