WhatsApp hat mehr aktive Nutzer als Twitter und ist für persönliches Empfehlungsmarketing besonders geeignet. Was dabei rechtlich zu beachten ist, erkläre ich in dieser Beitragsreihe, die mit dem Sharing-Button von WhatsApp beginnt.
Affiliatewerbung ist zugleich eine wirksame und eine rechtlich gefährliche Methode zur Kundengewinnung. Da Unternehmen für die Rechtsverstöße der Werbepartner haften, sollten Sie diese sorgfältig auswählen.
Der BGH hat den rechtssicheren Einsatz einer "Tell-a-friend"-Funktion fast unmöglich gemacht. Wenn Sie eine Funktion zum Versand von Empfehlungsemails einsetzen, sollten Sie daher deren weitere Nutzung neu überdenken.