"Worst of both worlds" - Dient ein Blog der Kundengewinnung, dann stellt er kein journalistisch-redaktionelles Angebot dar. Wir erklären die Rechtsfolgen für Sie.
Arbeiten Unternehmen mit Bloggern zusammen, müssen die gesetzliche Vorgaben für das Trennungsgebot und die Vermeidung vom Schleichwerbung beachtet werden. Wie streng diese Vorgaben sind, hängt davon ab, wie viele Freiheiten die Blogger bei der Zusammenarbeit erhalten.
Ich begrüße Sie herzlichst auf der neuen Kanzleiseite und in dem neuen Blog. Wenn Sie Spreerecht mochten, werden Sie sich auch hier wohl fühlen. Das heißt Sie werden hier Themen