Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (ich nenne es nachfolgend kurz "Leistungsschutzrecht") ist ein handwerklich schlechtes und deswegen ein sehr unverständliches Gesetz. Mit diesem Beitrag versuche ich die vielen Missverständnisse rund um das Gesetz auszuräumen.
Arbeiten Unternehmen mit Bloggern zusammen, müssen die gesetzliche Vorgaben für das Trennungsgebot und die Vermeidung vom Schleichwerbung beachtet werden. Wie streng diese Vorgaben sind, hängt davon ab, wie viele Freiheiten die Blogger bei der Zusammenarbeit erhalten.
Ich begrüße Sie herzlichst auf der neuen Kanzleiseite und in dem neuen Blog. Wenn Sie Spreerecht mochten, werden Sie sich auch hier wohl fühlen. Das heißt Sie werden hier Themen