WhatsApp hat mehr aktive Nutzer als Twitter und ist für persönliches Empfehlungsmarketing besonders geeignet. Was dabei rechtlich zu beachten ist, erkläre ich in dieser Beitragsreihe, die mit dem Sharing-Button von WhatsApp beginnt.
Nach BGH Urteil: Abmahnungsrisiko bei "Tell-a-Friend"-Empfehlungsemails minimieren (Checkliste)
Der BGH hat den rechtssicheren Einsatz einer „Tell-a-friend“-Funktion fast unmöglich gemacht. Wenn Sie eine Funktion zum Versand von Empfehlungsemails einsetzen, sollten Sie daher deren weitere Nutzung neu überdenken.