Beitragshinweis: EUGH Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?

Beitragshinweis: EUGH Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?

Stellen Sie sich vor, Sie müssten für etwaige Datenschutzverstöße von Onlineplattformen haften, nur weil Sie dort ein Profil, bzw. eine Seite betreiben.

Stellen Sie sich vor, die Besucher der Profile könnten deren Auskunfts- und Löschungsrechte bei Ihnen geltend machen.

Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist dank des EuGH-Urteils zu Facebook-Seiten Realität. Was das Urteil für Sie bedeutet und wie Sie sich verhalten sollten, erkläre ich bei allfacebook.de: EUGH Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?

P.S. aus Anlass des Urteils wurde auch der Datenschutzgenerator aktualisiert (s. News vom 05.06.2018).

Beitragshinweis: EUGH Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?

6 Gedanken zu „Beitragshinweis: EUGH Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?

  1. Hallo Herr Dr. Schwenke,
    erst einmal herzlichen Dank für den genialen Datenschutz-Generator. Das Urteil zur Mithaftung bei Facebook-Fan-Pages und Gruppen hat mich ein Wenig beschäftigt, da ich Mit-Admin einer Facebook-Fan-Gruppe eine gemeinnüzigen Organisation. In der Gruppe sind >1.000 Mitglieder. Da man ja keine Datenschutzerklärung zur Aufklärung bei Facebook-Gruppen schalten kann, dachte ich mir Folgendes: Ich brauche ja die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a).
    Würde es als „Notlösung“ ziehen, dies in die Gruppenregeln aufzunehmen, wo
    1) jeder nachlesen kann
    2) die jeder beim Eintritt (konkludent … das ist aus meiner Sicht das Problem) akzeptiert.
    Was sagen Sie als Fachmann dazu?
    Vielen Dank und Gruß

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen