Nachdem die Datenschutzbehörden dieses Jahr beschlossen haben, dass der Betrieb von Fanpages rechtswidrig sei, ging Facebook nun auf einige ihrer Kritikpunkte ein.
Dazu hat Facebook die als „Informationen zu Seiten-Insights“ bezeichneten Vereinbarungen mit Fanpagebetreibern nachgebessert. Damit dürfte das Risiko einer Fanpage-Untersagung erheblich gesunken sein.
In meinem Beitrag erkläre ich welche Vorteile die neue Vereinbarung bietet und welche Risiken noch verbleiben.
In jedem Fall sind die Datenschutzbehörden wieder am Zug und wir dürfen warten, bis die nächste Runde in diesem mittlerweile neun Jahre dauerndem Kräftemessen eingeläutet wird. 🤼
Zum Beitrag, temporärer Beruhigung und Empfehlungen für die Praxis
Sehr geehrter Herr Dr. Schwenke,
ich habe ein Buch geschrieben, und möchte dieses auf einer Facebook Fanseite zeigen, und Kauf Buttons anbieten, die zum eigentlichen Verkäufer (Thalia, Amazon etc.) hinführen.
Gibt es daür eine allgemeine Datenschutzerklärung für die Facebook Fanpage, die ich einsetzen kann?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin v. Schuckmann
Am Wiesenrain 10
60431 Frankfurt am Main
Da kann ich unser Angebot empfehlen: https://datenschutz-generator.de/datenschutzerklaerung/