Dass Downloads von Serien und Filmen über P2P-File-Sharing-Netzwerke illegal sind und man dabei sehr einfach aufgespürt werden kann, sollte mittlerweile jedem bekannt sein.
Viele Nutzer greifen daher zu Alternativen. Auf Portalen wie kino.to kann man aktuelle Filmen oder Serien gucken, sobald sie ins Kino kommen. Daneben gibt es legale Anbieter, wie Hulu.com, die jedoch für Zugriffe aus Deutschland gesperrt sind und nur durch Umgehungsmaßnahmen erreicht werden können.
Weil wir sehr häufig gefragt werden, ob das erlaubt ist, folgen nun die Antworten auf folgende Fragen:
- Ist das Angebot von kino.to illegal?
- Ist das Betrachten der Filme auf kino.to illegal?
- Und falls es illegal ist, drohen rechtliche Folgen?
- Ist die Umgehung von Landesbeschränkungen illegal (um z.B . Serien auf Hulu.com zu schauen, was nur US-Amerikanern vorbehalten ist)?
- Welche Folgen drohen, wenn das Umgehen von Landesbeschränkungen für Videostreams doch illegal wäre?
Diejenigen, die das „Warum“ interessiert, lesen weiter, wem dagegen nur das Ergebnis wichtig ist, kann direkt zu den Antworten springen.
Ist das Angebot von kino.to illegal?
Ja, es ist illegal. Das Anbieten von Videos im Internet ohne Erlaubnis der Rechteinhaber ist rechtswidrig. Die Seite Kino.to bietet zwar die Videos selbst nicht an, sondern verlinkt nur andere Anbieter. Jedoch ist auch das Verlinken von erkennbar rechtswidrigen Angeboten rechtswidrig.
Ist das Betrachten der Filme auf kino.to illegal?
Das ist derzeit ungeklärt.
Das Betrachten von illegalen Angeboten selbst ist nicht rechtswidrig. Sie zu kopieren dagegen schon. Zwar sind die Angebote auf kino.to keine Downloads (ganz klar eine Kopie) sondern Streams, aber auch das Betrachten einen Streams erzeugt eine Kopie. Beim Betrachten eines Streams werden Daten im Computer gepuffert, wodurch im Speicher eine Kopie entsteht.
Doch im Gesetz (§ 44a UrhG) gibt es eine Ausnahme, nach der das Puffern dann erlaubt ist, wenn es einer „rechtmäßigen Nutzung“ dient und selbst keine „wirtschaftliche Bedeutung hat“. Ob das bei Streams der Fall ist, da sind sich die Juristen nicht einig.
Einige sagen, dass das Zwischenspeichern dem Betrachten der Videos dient, was wie anfangs gesagt, selbst legal ist. Andere meinen, dass eine solche Gesetzeslücke vom Gesetzgeber nicht gewollt war und die Vorschrift daher nicht einschlägig ist. Wer sich in diese und noch weitere Ansichten vertiefen möchte, dem werden die weiterführenden Links am Ende des Beitrags empfohlen.
Auf jeden Fall existiert noch keine Gerichtsentscheidung dazu, so dass es bis dahin ein so genannter „rechtlicher Graubereich“ ist.
Welche Folgen drohen, wenn das Betrachten von Filmen auf kino.to doch rechtswidrig wäre.
Nach derzeitigen Erkenntnissen keine.
Angenommen ein Gericht entscheidet, dass die Nutzung von Kino.to rechtswidrig ist. Sind dann Abmahnungen wie beim Filesharing zu erwarten?
Nein. Denn beim Filesharing
- lässt sich das Filesharingnetzwerk nach IP-Adressen der Teilnehmer scannen;
- kann aufgrund der gleichzeitigen Uploads des heruntergeladenen Dateien ein Handeln „gewerblichen Ausmaßes“ angenommen werden, bei dem die Internet-Provider unter Vorlage der IP-Adressen zur Herausgabe der Nutzerdaten verpflichtet sind;
- können die Schadensersatzforderungen wegen der gleichzeitigen Uploads der Dateien für eine große Anzahl von Nutzern ein paar hundert Euro betragen.
Bei den Streams über kino.to sieht es dagegen anders aus:
- Um an die IP-Adressen zu kommen, müsste kino.to diese erstens speichern und zweites herausgeben. Das ist jedoch unwahrscheinlich, denn wären die Betreiber der Plattform aufzutreiben, würde kino.to nicht mehr existieren. Aber auch mit den IP-Adressen kämen die Rechteinhaber kaum weiter.
- Denn die Streams werden nicht gleichzeitig für anderen Nutzer hoch geladen, so dass kein Handeln „gewerblichen Ausmaßes“ vorliegt und die Provider nicht zur Auskunft verpflichtet wären.
- Ferner wären die Schadensersatzforderungen sehr gering. Beim Betrachten eines Streams betrüge der Schadensersatz den Gegenwert einer Kinokarte.
Das bezieht sich natürlich auf die rechtlichen Folgen. Denn die Gefahr von Abofallen und Schadsoftware besteht weiterhin.
Ist die Umgehung von Landesbeschränkungen für Videostreams illegal?
Das ist derzeit ungeklärt.
Die Plattform Hulu.com bietet den US-Nutzern die Möglichkeit sich unkompliziert US-Serien anzuschauen. Wer dagegen versucht aus Deutschland darauf zuzugreifen, wird mit einem Hinweis „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ abgewiesen. Das liegt daran, dass Hulu.com keine Lizenzen für Deutschland hat.
Doch es ist nicht schwer diese Schranke zu umgehen, wenn man den Hulu-Servern mit einer amerikanischen IP-Adresse vortäuscht aus den USA zuzugreifen. Ob das illegal ist, ist rechtlich nicht einfach zu beantworten.
- Vertragsverstoß
Die Nutzungsbedingungen von Hulu.com verbieten die Nutzung außerhalb des US-Bereichs. Doch die muss man vor der Nutzung des Dienstes nicht akzeptieren (kein „ich bin einverstanden“-Häkchen), so dass man hier nicht von einem Vertragsverstoß ausgehen kann. - Urheberrechtsverstoß
Hulu.com hat nur das Recht die Serien in den USA zu streamen. Der Empfang der Streams in Europa ist daher nicht durch die Erlaubnis gedeckt. Das heißt, im Prinzip gilt dasselbe wie oben zu kino.to gesagte, weil auch hier ein Stream ohne Einwilligung der Rechteinhaber betrachtet wird. Das bedeutet, es geht wieder um die ungeklärte Frage, ob das Puffern im Speicher eine Urheberrechtsverletzung ist oder nicht.
Welche Folgen drohen, wenn das Umgehen von Landesbeschränkungen für Videostreams doch illegal wäre?
Nach derzeitigen Erkenntnissen keine.
Auch hier kann auf die Aussagen zu kino.to verwiesen werden. Da die Umgehung mit Hilfe von Proxyservern erfolgt, welche die eigene IP-Adresse durch eine andere ersetzen, wird auch Hulu.com nicht erfahren, wer die Umgehung beging. Und dass die IP-Adressen seitens der Proxybetreiber herausgegeben werden, ist unwahrscheinlich.
Antworten & Fazit
Zuerst die Antworten für diejenigen, die den mittleren Teil übersprungen haben:
- Ist das Angebot von kino.to illegal? – Ja, es ist illegal.
- Ist das Betrachten der Filme auf kino.to illegal? – Das ist derzeit ungeklärt.
- Und falls es illegal ist, drohen rechtliche Folgen? – Nach derzeitigen Erkenntnissen nicht.
- Ist die Umgehung von Landesbeschränkungen illegal (um z.B . Serien auf Hulu.com zu schauen, was nur US-Amerikanern vorbehalten ist)? – Das ist derzeit ungeklärt.
- Welche Folgen drohen, wenn das Umgehen von Landesbeschränkungen für Videostreams doch illegal wäre? – Nach derzeitigen Erkenntnissen keine.
Man kann also verstehen, warum kino.to & Co ein Dorn im Augen der Rechteinhaber sind. Denn diese scheitern bisher daran, die Anbieter hinter den Portalen zu finden und haben keine Handhabe gegen einzelne Nutzer wie beim Filesharing vorzugehen.
Der negative Effekt des Ganzen ist, dass die Rechteinhaber auf der Suche nach einem Ausweg versuchen die Kontrolle des Internets voran zu treiben. Das nicht nur durch politische Lobbyarbeit, sondern auch durch Versuche die Zugangsprovider gerichtlich zur Überwachung der Datenströme zu verpflichten.
Den ersten Erfolg haben Sie in Österreich mit einer Sperrverfügung des „Vereins für Antipiraterie“ gegen den Provider UPC bereits erreicht.
Update 08.07.2011
08. Juni 2011: Wie der Pressemitteilung der GVU und dem Bericht bei heise.de zu entnehmen ist, wurden nach europaweiten Razzien Server sowie die Domain kino.to beschlagnahmt, Personen festgenommen und der Dienst hiermit ausgeschaltet. Nutzer des Dienstes brauchen sich nach meiner Einschätzung aufgrund der oben beschriebenen Gründe (unklare Rechtslage und Geringfügkeit möglicher Verstoße) jedoch keine Sorgen zu machen.
Eine ausführliche Analyse ist bei telemedicus.info zu finden: „Schlag gegen kino.to: Wer hat was zu befürchten?„
Update 05.12.2013
Laut Golem.de soll die erste Abmahnung wegen Streamings über die Pornoseite „Redtube“ gerichtlich durchgesetzt worden sein. Derzeit gibt es noch keine genauen Angaben und es bleibt abzuwarten, was an der Sache dran ist:
- Es stellt sich die Frage des Nachweises: Wie kommt man an die Nutzerdaten aus den USA?
- Dann bleibt es fraglich ob das reine Streaming einen Urheberrechtsverstoß darstellt (s.o.).
- Die abmahnende Kanzlei für rechtlich zweifelhafte, aber marketingwirksame Aktionen bekannt (Pornopranger, etc.).
[callto:urhr_abmahnung]
Fotogrundlage „Macbook“: CC von TheodoreWLee
Weitere Informationen
- Informationen zu kino.to in der Wikipedia
- „Kann das bloße Anschauen eines Films im Internet bereits illegal sein? – Rechtliches Vorgehen gegen Filmportale wie Kino.to“ bei der Kanzlei Hild & Kollegen
- „Kino.to & Co.: Videoinhalte kostenlos per Streaming ansehen – zulässig oder nicht?“ bei Internetrecht München
- „Filesharing: Verstößt das Betrachten der kostenlosen Kinofilme auf kino.to gegen das Urheberrecht?“ von Dr. Damm & Partner
- „Kino.to – Legal oder illegal?“ bei K&W Legal
- „Grauzone des Urheberrechts – gibt es im Schatten des § 44a UrhG ‚ka Sünd‘„? bei Dr.Behrmann und Härtel
- „HULU, Sling & Co – Rechtliche Beurteilung der Umgehung einer Ländersperre durch Benutzung eines ausländischen Proxyservers“ – bei IP Notiz