Auch für politisches Marketing gelten dieselben rechtlichen Regeln, wie für reguläre Werbung. Aktuell werden zwei Fälle heiß diskutiert. Im ersten Fall geht es um den Berliner Piraten-Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner. Er wurde von Sixt ungefragt für eine Werbekampagne eingesetzt und ist darüber nicht glücklich. Im zweiten Fall stehen die Playmobilfiguren im Mittelpunkt, die im Zusammenhang mit den Piraten verwendet werden. Hier ist der Playmobil-Hersteller nicht zufrieden.
Sixt-Werbung ist als Meinungsäußerung zulässig
Die Sixt-Werbung mit Prominenten (wozu auch Politiker zählen) hat eine lange Tradition und ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
- Die Werbung nimmt Stellung zu einem Ereignis vom öffentlichen Interesse
Hier geht es um den rasanten Aufschwung der Piraten und die Zweifel an deren inhaltlicher Ausrichtung. - Der Prominente steht im Mittelpunkt der Ereignisse
Claus-Brunner gehört zu den bekanntesten und plakativsten Piraten-Vertretern. - Es wird nicht der Eindruck erweckt, der Prominente identifiziere sich mit dem Produkt
Das ist hier nicht der Fall. Ansonsten würde man den wirtschaftlichen Wert des Prominenten „ausbeuten“. - Der Prominente wird nicht herabgewürdigt oder verleumdet
Politiker müssen sich mehr gefallen lassen, als „normale Menschen.“ Claus-Brunner ist bereits durch sein Äußeres unkonventionell. Dieses Image hebt ihn aus der Masse gewöhnlicher Politiker hervor. Er muss sich damit jedoch auch gefallen lassen, dass die Stellungnahme von Sixt dieses Image spielerisch auf die Schippe nimmt. Claus-Brunner bemängelt ebenfalls, dass ein Davidstern, den er sonst mit im Zusammenhang mit dem Palästinensertuch als Statement für den Frieden trägt, nicht auf dem Bild zu sehen ist. Sofern Sixt jedoch das Symbol, – wie das Unternehmen es sagt – nicht wegretouchiert hat, liegt auch hier kein Verstoß vor.
Weitere Details zur Werbung mit Prominenten können Sie meinen Artikeln entnehmen:
- Anleitung zur Werbung mit Prominenten – Geld sparen wie Sixt?
- Werbung mit Prominenten – Darf mit Guttenberg geworben werden?
Einsatz von Playmobil-Männchen für Piraten-Werbung
Playmobil beschwerte sich wegen des Einsatzes der Piraten-Figur als Symbol für die Piraten-Partei (die Piraten wiesen jedoch darauf hin, dass dies nicht von ihnen initiiert wurde). Das Unternehmen betonte, dass es weder pro noch contra Piraten ist, sondern die eigenen Figuren politisch neutral belassen möchte.
Und das ist auch dessen gutes Recht. Fremde Marken- oder Markenprodukte dürfen nur dann Gegenstand von Werbung werden, wenn der Markeninhaber damit einverstanden ist. Ansonsten liegt ein Fall von unzulässiger Imageausbeutung oder Beeinträchtigung vor.
Der Erwerb einer solchen Figur berechtigt nur zu deren Nutzung, Verkauf oder zur werbeneutraler Abbildung. Zum Beispiel zwecks Verkaufs auf ebay oder Bebilderung eines Blogartikels (so genannter Erschöpfungsgrundsatz).
Und wo wir oben schon bei satirischer Werbung waren. Auch im Fall von Satire dürfen fremde Markenprodukte oder geschützte Charaktere nur dann eingesetzt werden, wenn sie Ziel der Kritik oder Satire sind. Zum Beispiel dürfte ich Mickey Mouse satirisch verfremden, wenn ich mich gegen die übertrieben heile Welt des Disney Konzerns richte. Aber ich dürfte nicht die Maus in einer Kampagne einsetzen, die sich gegen die Atompolitik der Bundesregierung richtet. Bildlich gesprochen, hat die Maus damit nichts zu tun und muss sich das nicht gefallen lassen.
Dazu verweise ich auf den Artikel Social Media: rechtliche Zulässigkeit des “geheimen” Clooney-Spots, den Nespresso angeblich verbieten will…”, in dem es um den Einsatz eines Doppelgängers von George Clooney geht.
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