AG Köln: Bestellbutton "Kaufen" soll nicht hinreichend auf die Zahlungspflicht hinweisen
Durch das Klicken auf „Kaufen“ kommt kein Kaufvertrag zustande, urteilt das Kölner Gericht. Dies verunsichert viele Onlinehändler. Aber zu Recht?
Durch das Klicken auf „Kaufen“ kommt kein Kaufvertrag zustande, urteilt das Kölner Gericht. Dies verunsichert viele Onlinehändler. Aber zu Recht?
Oder wie das Recht dem Marketing oft einen Strich durch die Rechnung macht und sich effektive Marketingideen nicht immer umsetzen lassen.