Im Blog des Social Media Experten Thomas Hutter erkläre ich anhand der aktuellen Anti-Nestlé-Kampagne der Solidar Suisse die Grenzen der Satire. Im Rahmen dieser Social Media-Kampagne wird ein Werbeclip für Nespresso mit George Clooney in der Hauptrolle parodiert. Dabei setzten sich die Macher über fremde Marken-, Urheber und Persönlichkeitsrechte hinweg. Das ist zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen beachtet werden:
- Erkennbarkeit der Satire
- Ereignis oder Umstand vom öffentlichen Interesse
- Die Satire darf nicht neben der Werbung untergehen
- Satire im Wettbewerbsverhältnis vermeiden
- Keine Behauptung falscher Tatsachen
- Keine Schmähung und Beleidigung
- Keine Rechte unbeteiligter Dritter verletzen
Wie diese Punkte praktisch zu prüfen sind, ob Sie im vorliegenden Fall erfüllt werden und wie groß die Risiken sind, ist nachzulesen in:
Weitere Informationen zum Thema:
- Anleitung zur Werbung mit Prominenten – Geld sparen wie Sixt?
- Werbung mit Prominenten – Darf mit Guttenberg geworben werden?
Was darf Satire? – der “geheime” Clooney-Spot, den Nespresso angeblich verbieten will…