Was darf Satire? – der “geheime” Clooney-Spot, den Nespresso angeblich verbieten will…

Clooney-Doppelgänger in der Nescaffee-Spot-Parodie von Solidar SuisseIm Blog des Social Media Experten Thomas Hutter erkläre ich anhand der aktuellen Anti-Nestlé-Kampagne der Solidar Suisse die Grenzen der Satire. Im Rahmen dieser Social Media-Kampagne wird ein Werbeclip für Nespresso mit George Clooney in der Hauptrolle parodiert. Dabei setzten sich die Macher über fremde Marken-, Urheber und Persönlichkeitsrechte hinweg. Das ist zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen beachtet werden:

  1. Erkennbarkeit der Satire
  2. Ereignis oder Umstand vom öffentlichen Interesse
  3. Die Satire darf nicht neben der Werbung untergehen
  4. Satire im Wettbewerbsverhältnis vermeiden
  5. Keine Behauptung falscher Tatsachen
  6. Keine Schmähung und Beleidigung
  7. Keine Rechte unbeteiligter Dritter verletzen

Wie diese Punkte praktisch zu prüfen sind, ob Sie im vorliegenden Fall erfüllt werden und wie groß die Risiken sind, ist nachzulesen in:

Social Media: rechtliche Zulässigkeit des “geheimen” Clooney-Spots, den Nespresso angeblich verbieten will…

Weitere Informationen zum Thema:

Was darf Satire? – der “geheime” Clooney-Spot, den Nespresso angeblich verbieten will…

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