Anmeldung von "@" als Marke – Es geht um die Wurst

@ als Wurstmarke
@ als Wurstmarke
Das „@“ wurde nur für bestimmte Waren (u.a. Fleischwaren) als Marke eingetragen. Nur in diesen Bereich besteht Anlass sich darüber Gedanken zu machen. Mein Fleischverkäufer schien sich trotzdem nicht um die Problematik zu kümmern. Er wollte eher wissen, wieso jemand unbedingt eine biegsame Wurst braucht.

Ende letzter Woche hat die Anmeldung der Marke „@“ für etwas Aufregung gesorgt. Immerhin ist es ein Zeichen, das wir täglich nutzen und aus der modernen Welt nicht mehr wegzudenken ist. Es kamen sogar Fragen auf, ob damit E-Mailadressen nicht „verboten“ werden.

Um es kurz zu machen, keine Sorge, die Befürchtungen sind unberechtigt. Ich halte es für durchaus zulässig ein „@“ als Marke anzumelden. Doch die Schutzwirkung dieser Marke wird sehr  gering sein. Es sei denn Sie haben vor, Würste im @-Format herzustellen. Warum, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Beschränkung der Marke

Bevor eine Marke angemeldet wird, muss sie viele Voraussetzungen erfüllen. Zu den wichtigsten gehören die „Unterscheidungskraft“ und das „Freihaltebedürfnis“. Zusammenfassend gesagt bedeuten sie, dass eine Marke nicht zum typischen Sprachgebrauch einer Branche gehören darf.

So wurde die Anmeldung der Marke „T“ für Telekommunikationsdienstleistungen abgewiesen, da „T“ eine typische Branchenabkürzung für diese Leistungen ist. Dafür wurde die Marke „Z“ für Rauchwaren zugelassen, weil es keine typische Abkürzung in dem Bereich ist. Schon deswegen wäre es nicht möglich das „@“-Zeichen als Marke für Leistungen im IT & Online-Bereich anzumelden.

Stattdessen wurde die Marke nur für „Bekleidungsstücke, bestimmte Nahrungsmittel, Getränke und Rauchwaren“ angemeldet. Das heißt, die Markenanmeldung betrifft nur diese Artikel. So kann sich ein Marketingunternehmen z.B. weiterhin „M@rketing Guru“ o.ä. nennen. Doch was ist, wenn man die eigene E-Mailadresse zum Beispiel auf Werbe-T-Shirts drucken möchte?

Hinweis: Grundwissen zum Markenrecht können Sie in meinen Beiträgen „Marken für Startups – Session Barcamp Berlin 2“ hier im Blog und „Markenrecht: So schützt du dich vor teuren Klagen“ im t3n-Magazin nachlesen.

Markenmäßige Verwendung

Eine Markenverstoß liegt nur vor, wenn die Marke „markenmäßig“ verwendet wird. D.h. sie muss im Rahmen des Produktabsatzes zur Unterscheidung von Produkten und Leistungen verwendet werden. Wenn Sie Ihre E-Mailadresse auf ein T-Shirt drucken, dann als Adresshinweis und nicht damit Sie das T-Shirt besser verkaufen können.

Anders könnte es aussehen, wenn Sie als Textilhersteller T-Shirts mit „@“-Dekor drucken oder eine Wurst im @-Form anbieten. Oder wenn sich entsprechende Unternehmen „@-Textilien“ oder „M@zgerei Meier“ nennen. In diesen Fällen könnte markenmäßige Verwendung vorliegen.

Ich schreibe bewusst „könnte“, weil der Markeninhaber nachweisen müsste, dass die Verbraucher das @-Zeichen überhaupt als Marke und nicht bloß als Dekoration wahr nehmen. Meines Erachtens wäre das zumindest bei einem „@“ auf einem T-Shirt der Fall.

Zweifel und Widersprüche

Ein Gewisses Risiko bleibt trotzdem und wenn Sie bereits Produkte aus der obigen Palette anbieten und das „@“ irgendwie markenmäßig nutzen, können Sie einen Widerspruch gegen die Marke einlegen. Davor würde ich jedoch einen Anwalt konsultieren. Zwar ist ein Widerspruch mit 120 Euro nicht teuer, aber die folgenden Streitigkeiten können teuer werden.

Jermann kann dagegen die Löschung der Marke beantragen. Dazu muss dieses Formblatt ausgefüllt und mit Begründung versehen an das Deutsche Patent und Markenamt verschickt werden. Die Kosten betragen in diesem Fall 300 Euro.

Fazit

Die „@“-Marke ist sehr eingeschränkt nutzbar und hat auch nur eine geringe Schutzwirkung. Trotzdem ist es zweifelhaft, ob sie überhaupt hätte angemeldet werden dürfen. Wenn Sie jedoch nicht in den Branchen arbeiten, in denen die Marke ihre Wirkung entfaltet, brauchen Sie gar keine Befürchtungen zu haben. Die Nutzung als E-Mailadresse wird auf jeden Fall nicht verboten.

Auch die Branche scheint sich nicht so um das Problem zu kümmern. Als ich eben dem Fleischer erzählt habe, dass ich eine biegsame Wurst für Markenrechtszwecke bräuchte guckte er sehr erstaunt. Trotzdem wollte er lieber über deren Inhalt als über  potentiell verbotene Wurst-Formen sprechen. 🙂

[callto:buch_marken]

Weitere Informationen

Anmeldung von "@" als Marke – Es geht um die Wurst

9 Gedanken zu „Anmeldung von "@" als Marke – Es geht um die Wurst

  1. Der Antrag auf Löschung kostet Gebühren. Ein neues Geldmacher Projekt? Banale Marken anmelden (lassen) und durch die Löschungsanträge Geld verdienen? Wär doch was?!

    1. s. oben „Markenmäßige Verwendung“
      Ich würde da kein Problem sehen, da man in diesen Fällen das Zeichen als Hinweis iSv „Zu Hause“ oder „Bei der Arbeit“ versteht und nicht als eine Marke, wie etwa einen springenden Puma.

  2. Also man wird ja immer wieder überrascht von dem, was man täglich so liest. Man muss heutzutage im Netz echt auf vieles aufpassen. Ich finde gut, dass es solche Seiten gibt, die einem auch die Aufklärung darüber geben, was man jetzt eigentlich darf und was nicht. Da fehlt sonst ein bisschen die Aufklärung finde ihc.

  3. Als ich das gerade gelesen habe, musste ich ja schon ziemlich lachen. Ich finde es sehr verwunderlich, dass das Markenamt diesen Antrag überhaupt in das Widerspruchsverfahren aufgenommen hat. Normal sind schon generische Begriffe/Wörter nicht möglich und nun soll ein Zeichen, das überall Verwendung findet, geschützt werden…

  4. Manchmal muss man sich schon wundern, was da als Markenanmeldung teilweise durchgeht. Dass man ein solches Zeichen überhaupt schützen zu lassen kann, ist doch mit gesundem Menschenverstand nur schwer zu erklären. Mir würde es ja einleuchten und nachvollziehbar erscheinen, wenn z.B. ein Email Anbieter sich einen (fiktiven) Markenname wie „Em@il-Provider“ etc. ausdenkt und diesen gerne exklusiv verwenden möchte oder eine Internet Agentur sich gerne “@gentur für Internetdienste“ etc. nennen will. Hier lässt sich ja wenigstens noch eine gewisse Eigenkreation erkennen. Ist es nicht irrsinnig, dass man sich einen Begriff, ein Symbol oder Zeichen schützen lassen kann, welches bereits vorhanden und in etlichen Bereichen Verwendung findet? Hallo… wer hat`s erfunden? Leider hat man oft den Eindruck, dass Markenanmeldungen deren Zweck lediglich Gewinnerzielungsabsicht durch Lizenzgebühren oder Abmahnungen etc. dienen sollen. Da fragt man sich schon, ob und inwiefern solche Anmeldungen überhaupt hinreichend begründet werden müssen. Ich erinnere mich noch daran, wie sich jemand (Anfang 2000er?) sämtliche KFZ-Kennzeichen Kürzel wie z.B. HH für Hamburg etc. schützen ließ und im großen Stil Abmahnungen an Webseitenbetreiber schickte, die diese Abkürzungen in der URL hatten, wie z.B. http://www.example-hh.de etc. Mit diesen Abmahnungen ist der Markeninhaber zwar nicht durchgekommen, jedoch wunderte ich mich damals schon etwas, wie man sich diese Abkürzungen überhaupt schützen lassen konnte. Wäre doch für alle Beteiligten besser gewesen, man hätte dies im Vorfeld schon abschmettern können.

  5. ich finde das ganze Markenrecht doch eher undurchsichtig. Für mich ist es immer ein gewisser Zeitaufwand um sicher zu sein das alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn jeder seine eigene kleine Marke hat ist das Chaos perfekt weil keiner mehr durchblickt. Zum Glück gibt es , wie hier, genug Hilfe im Internet.

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