Diese Woche habe ich bei „Marketing on Tour“ einen Vortrag zum Brand Bidding gehalten. Dabei ging es um die Frage, ob man fremde Marken und Unternehmensnamen als Keywords bei Anzeigenschaltung verwenden darf.
Darf zum Beispiel die eigene Anzeige erscheinen, wenn jemand den Namen eines Konkurrenten als Suchbegriff in der Suchmaschine oder bei Facebook eingibt? „Ja, aber…“ ist die Antwort. Es gibt viele Punkte, die es zu beachten gibt.
Genau genommen zeigt die Präsentation, wie schwer die Einschätzung ist. Entsprechend meinen praktischen Erfahrungen habe ich daher (eher vorsichtig) statt „ja“ und „nein“, eher eine Risikoeinschätzung vorgenommen. Genauso, wie ich es bei meinen Mandanten mache.
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[callto:buch_marken]
Hi Thomas,
sehr schön 🙂 Ich kann mir nur vorstellen, dass deine Ausführungen dazu sehr unterhaltsam waren 😀
Zwei kleine Fragen bleiben bei mir: Gilt dies nur für adwordsartige Anzeigen oder bspw. auch für die Titelzeile eine Webseite, eines YouTube Videos oder gar der Verschlagwortung von Bildern/Videos/Websites?
Und weiter: Wie steht’s mit nicht kommerziellen Angeboten aus? Trifft das auf mich auch zu, wenn ich einen Microsoft Watchblog aus Spaß (ohne Werbung o.Ä.) betreibe, aber wegen meines unglaublichen Geltungsbedürfnisses trotzdem AdWords Anzeigen dafür schalte? Oder beschränkt sich die Gefahr hier auf kommerzielle Präsenzen?
Danke schon mal,
Karsten
Markenrecht gilt nur bei geschäftlichen Handlungen, als nicht im Privaten. Allerdings können schon Banner/Anzeigen im Blog zur Geschäftlichkeit führen.
Dann sind fremde Marken auch bei sonstigen Verschlagwortungen/Betitelungen zu beachten. Hier ist das Problem speziell im Zusammenhang mit Suchmaschinen o.ä. dargestellt. Dabei gilt hier sogar ein Vorteil, weil die Ergebnisse unter „Anzeige“ stehen und sich nicht als organische Suchergebnisse „ausgeben“.
Danke für die Antwort, Thomas 🙂
Schön, dass du die Schleier des Rechts hier ein wenig lüftest, ohne gleich eine Rechnung zu stellen 😉
lg
Karsten