Rechtsanwalt Weiß berichtet über eine Abmahnung, die sein Mandant wegen eines Vorschaubildes in einem Facebookbeitrag erhalten hat. Nach Aussage des Kollegen Weiß wurde die Abmahnung von der Kanzlei Pixel.Law für eine Frau Gabi Schmidt verschickt (beide sind bereits in der Vergangenheit durch Abmahntätigkeit aufgefallen).
Gefordert wird die Summe von knapp 1.800 € (Abmahngebühren und Schadensersatz), die ich in dieser Konstellation für völlig übertrieben halte. Was den Urheberrechtsverstoß angeht, so wird er wohl gegeben sein.
Ein Dilemma und Praxistipps
Bereits in dem Beitrag „Vorschaubilder beim Teilen von Inhalten in Social Media – Praxistipps zur Minderung des Abmahnrisikos“ habe ich erklärt, dass auch die von den Plattformen erstellten Vorschaubilder einer Einwilligung der Urheber bedürfen. Mein Fazit des Beitrags lautete, dass die wirtschaftlichen Vorteile das Risiko überwiegen. Denn Linktipps mit Bildern werden schlicht eher wahrgenommen.
Vor dem Hintergrund dieses Dilemmas kann ich Ihnen auf Grundlage unserer Erfahrungen die folgenden Ratschläge geben:
- Risiko einberechnen – Kalkulieren Sie mit einem möglichen Urheberrechtsrisiko von 700 €/ Jahr. Das heißt, rechnen Sie sich aus, ob es sich für das Geld lohnt auf die Vorschaubilder zu verzichten. Ich rate ohnehin jedem, der Social Media Marketing betreibt zu einer solchen Rücklage, da es praktisch kaum möglich ist soziale Medien zu nutzen, ohne Urheberrechtsverstöße zu begehen.
- Risiko minimieren – Übernehmen Sie keine Vorschaubilder bei Links zu Stock-Bild-Archiven, Fotografenseiten, Galerien o.ä. Achten Sie ferner darauf, dass die Linkquelle Empfehlungsbuttons enthält und damit zum Teilen auffordert. Dies gibt zwar keine 100%e Sicherheit, mindert aber die Gefahr erheblich.
- Kunden um Entscheidung bitten – Wenn Sie eine Social Media Agentur sind oder solche Dienstleistungen anbieten, sollten Sie Ihre Kunden auf dieses Risiko hinweisen, die Vorteile sowie Nachteile darlegen und um eine Entscheidung zur Nutzung von Vorschaubildern bitten. Denn im Zweifel müssen Sie ansonsten für die Rechtsverstöße haften.
Fazit
Die Abmahnungen wegen Bildverstößen nehmen rapide zu. Waren es letztes Jahr vor allem Blogs, die massenweise abgemahnt worden sind, scheinen sich die Abmahner nun den sozialen Netzwerken zuzuwenden.
Dabei wird erneut deutlich, wie wenig das Urheberrecht den modernen technischen und sozialen Entwicklungen gerecht wird. Eigentlich soll es die kulturelle Entwicklung fordern, indem es die Finanzierung der Kulturschaffenden sichert. Stattdessen dient es zunehmend als Geldquelle für einige gewiefte Abmahner.
Damit wird Social Media Marketing immer mehr zu einem rechtlichen Minenfeld. Ich kann nur empfehlen, dies bei Marketingbudgets zu berücksichtigen oder als Dienstleister entsprechende Versicherungen* abzuschließen.
Es bleibt noch die Hoffnung, dass die Gerichte im Fall solcher Verstöße deren Geringfügigkeit berücksichtigen und sich das Abmahngeschäft hierdurch weniger lohnen wird (s. dazu auch den Beitrag „AG Köln: Bild in Briefmarkengröße weniger als 3 Monate online – 150,00 Euro sind genug“ von Kollegin Neubauer).
* Exali ist eine Mandantin von uns. Der Hinweis erfolgt, da die Frage zur Versicherung von potentiellen Rechtsverstößen häufig auftaucht.
Bildgrundlage: Copyright-Graffiti von Horia Varlan – CC-BY-Lizenz
[callto:abmahnung_bilder]
*Update – 03.01.2013*
Ich wurde gefragt, ob für Sharing nicht dasselbe, wie für die Google-Bildersuche gälte. Dort verwies der BGH darauf, dass man die Verwendung der Bilder mit robots.txt oder per „noindex“-Metaangaben verhinden kann und sagte:
Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen.
(BGH Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 69/08), erklärt bei Telemedicus)
Die Lage beim Sharing ist jedoch nicht ganz vergleichbar:
- Die Richter müssten das Sharing als genauso essentiel wie Suchmaschinen einstufen.
- Es fehlt an einem Meta-Standard wie „noindex“. Bis jetzt gibt es nur Insellösungen der Anbieter (s. z.B. „nopin“ von Pinterest oder die Metaangaben von FB, bzw. G+).
Daher denke ich nicht, dass man das Urteil direkt übertragen kann. Es kann allenfalls mittelbar einfließen, z.B. wenn ein Gericht über die Höhe der Abmahnungskosten und des Schadensersatzes entscheidet.
Zu diesem Thema verweise ich auch auf die ausführliche Diskussion bei der RAin Diercks: „Update: Abmahnung wegen Vorschaubildern auf Facebook – BGH-Entscheidung “Thumbnail” wegen OpenGraph-Funktion doch grundsätzlich vergleichbar“
*Update – 04.01.2013*
Danke für den Hinweis, dass Xing nur dann Vorschaubilder erstellt, wenn der Seitenbetreiber in den Metaangaben das Vorschaubild definiert. Das ist zwar keine völlige Sicherheit, aber mindert das Risiko ungemein. Würden alle Plattformen so verfahren, könnte man die Google-Bildervorschau-Rechtsprechung viel eher auf das Sharing anwenden (s. Update 03.01.2012).
*Update – 08.01.2013*
Kollege Ulbricht hat eine sehr praktische „Sharing-Ampel“ erstellt. Meine Empfehlung für den Wandplatz hinter Ihrem Monitor. 🙂
*Update – 09.01.2013*
Bei der Legal Tribune Online habe ich den Fall ebenfalls kommentiert „Abmahnung wegen Vorschau auf Facebook – Zurück zu Links ohne Bilder„.
Auch die abmahnende Kanzlei Pixel.Law nimmt selbst Stellung zu der Sache:
„Wir wissen, dass man darüber diskutieren kann, ob das vergleichsweise geringe Verschulden beim Ausbringen des Links mit dem Vorschaubild die hoch erscheinende Forderung rechtfertigt. Aber das tun wir mit den Betroffenen ja auch“
Pixelio.de distanziert sich lt. Kollegen Weiß von Frau Gabi Schmidt (die abmahnende Fotografin) und nimmt deren Bilder von der Plattform.
*Update – 10.01.2013*
Im Beitrag „Einbindung des Like-Buttons & Urheberrecht: Haftung auch für Websitebetreiber?“ erkläre ich, dass auch die Einbindung eines Like-Buttons (sowie G+, PinIt u.a. Empfehlungsschaltflächen) und Aufforderung zum Teilen einen Urheberrechtsverstoß der Websitebetreiber bedeuten kann. Jedoch kann diese Gefahr einfach gebannt werden.
Ferner komme ich immer mehr zu der Überzeugung, dass die „Open Graph“-Angaben mittlerweile praktisch einen Standard darstellen. Das ist ein Argument mehr für die Anwendung der Google-Vorschaubilder-Rechtsprechung des BGH (s.o. Update vom 04.01.2013). Trotzdem zweifle ich, dass ein Gericht, außer dem BGH, dieser Sichtweise folgen würde (bzw. sich trauen würde das UrhG soweit zu dehnen).
*Update – 16.01.2013*
Das Thema Vorschaubilder haben wir ausführlich in unserem Podcast „Das Facebookgeschäft – Rechtsbelehrung Folge 2″ behandelt. Darin sprechen wir auch über die Frage, welche Rechte die sozialen Netzwerke an den Inhalten der Nutzer erhalten.
*Update – 23.03.2015*
Heute wurde eine Gerichtsentscheidung wegen eines Vorschaubildes bekannt. Der Fotograf verklagte die Inhaberin einer Fahrschule, wegen eines geteilten Bild.de-Artikels . In dem Artikel ging es um den Fußballspieler Marco Reus, der ohne einen Führerschein Auto gefahren ist. Ich halte das Urteil wegen der speziellen Konstellation für ein Ausnahme und ohnehin nur auf Unternehmen übertragbar: Sharing & Urheberrecht – Urteil wegen Vorschaubildes bei Facebook (Risikoeinschätzung & Checkliste)
Weitere Informationen zum Thema
- Abmahnung Facebook „Link teilen“ – Funktion bei Ratgeberrecht.eu
- Vorschaubilder beim Teilen von Inhalten in Social Media – Praxistipps zur Minderung des Abmahnrisikos hier im Blog
- Die große FAQ zu Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung hier im Blog
- Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte – Rechtsbelehrung Folge 1 (Jura-Podcast) hier im Blog
Ich frage mich langsam wo das alles noch enden soll mit den ganzen Abmahnungen. Damit wird einfach das Internet kaputt gemacht.
Ich kenne keine Branche, in der es mehr schlechte Menschen gibt!
Ich verstehe nach wie vor nicht, warum das Abmahnrecht nicht geändert wird. Wenn einer Abmahnung immer erst eine Aufforderung vorausgehen müsste, oder die Kosten für die erste Abmahnung stark begrenzt würden, wäre es deutlich schwieriger Abmahngeschäfte zu machen.
Unabhängig davon wäre natürlich eine Änderung des Urheberrechts sinnvoll. Es ist ja regelmäßig im Interesse der Seitenbetreiber, wenn auf ihre Seiten verlinkt wird.
Derzeit sieht es eher so aus, als ob andere Länder an unserem Schnellverfahren interessiert sind (z.B. England hat jetzt ein gerichtliches Schnellverfahren, in Österreich denkt man auch daran).
die dummheit der umliegenden und angeführten länder spiegelte sich bereits historisch schon mehrfach wider.
sollte österreich auch diesem dreckigen spiel folgen, wird das am ende definitiv auch konsequenzen ganz anderer art nach sich ziehen, die bislang und auch später nicht mehr durch läppische „zettelchen“ seitens der abmahnindustrie diktiert noch kontrolliert werden können
Leider wird ÖSterreich aus Mangel an politischer INtelligenz dem beispiel folgen. Hier wird immer verlässlich die dümmste Alternative beschlossen.
„Achten Sie ferner darauf, *dass die Linkquelle Empfehlungsbuttons enthält und damit zum Teilen auffordert*. Dies gibt zwar keine 100%ige Sicherheit, mindert aber die Gefahr erheblich.“
Nun. Ist nicht die Quelle aller Shares eine solche Seite, die zum Sharen aufgefordert hat? Selbst wenn die Quelle ein Facebook Post selbst war, wurde ein Bild oder Beitrag gepostet damit er verbreitet wird.
Total kaputt das ganze. Hoffe das schlechte Kharma das sie Zeit ihres Lebens sammeln bringt diese „Rechtsvertreter“ in die Hölle. Direkt, ohne über Los zu gehen!
Wie verhält es sich dann bei eBay? Wenn man dort etwas verkaufen will, wird z.B. vorgeschlagen eine vorgefertigte Produktbeschreibung (inklusive Bild) zu übernehmen. Ich weiß, dass es dort auch schon viele Abmahnungen gegeben hat.
Fall der, der auffordert das Recht dazu hat anderen Rechte an dem Bild einzuräumen geht das. S. zu dieser komplizierten Geschichte: https://drschwenke.de/abgemahnter-schlangenkuchen-bilderrechte-rechtsbelehrung-folge-1-jura-podcast/
ich denke mal eher der Artikel hier ist eben auch eine Aufforderung eine Rechtsschutzversicherung gegen Abmahnungen. Also statt Abmahnungen zu bezahlen, müssen wir alle jetzt Anwälte bezahlen, die uns vor Abmahnanwälten beschützen. So ein Quatsch, das.
Für Privatleute gibt es weder eine Versicherung, noch würde sie sich lohnen. Das hilft nur den Agenturen.
Doch, mit einer guten Haftpflicht-Versicherung ist man davor geschützt, wegen versehentlichen Urheberrechtsverletzungen persönlich finanziell belangt zu werden. Findet man bei den Leistungen unter „Schäden wegen Internetnutzung“ oder ähnlich lautend definiert… 😉
Und eine gute Rechtsschutz müsste die Kosten für den Fall auch decken, da man das doch nicht vorsätzlich gemacht hat!
Sorry, aber das stimmt leider nicht. Eine Abmahnung incl. der dazugehörigen Gebühren ist kein Schaden, den eine Privathaftpflichtvers. zahlt. Schon allein deswegen, weil es gar kein SCHADEN an sich ist, sondern eben nur eine Abmahnung… Was mit der Klausel abgedeckt ist, ist z.B., wenn man einen Dritten versehentlich mit Viren, Trojanern oder sonstigem elektronischem Ungeziefer verseucht und dieser dadurch einen Schaden erleidet.
Und eine Rechtsschutzversicherung würde, wenn überhaupt, auch nur die Anwaltskosten zur Verteidigung decken, aber natürlich nicht die Kosten des Abmahners, die einem hier in Rechnung gestellt werden…
Es gibt Media-Versicherungen, die sowas abdecken. Kostenpunkt: ~300€/Monat
@uwe: In meinem angesprochen Fall hast Du recht, d.h. ich habe eben die konkreten Bedingungen einer mir bekannten Versicherung studiert und dort folgendes unter dem Bereich „Zusatzdeckung für die Nutzer von Internet-Technologien“ gefunden:
„…der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, insoweit
besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle
Schäden, nicht jedoch aus der Verletzung von Urheberrechten;“
Da windet sich die Versicherung gekonnt aus der Verantwortung in dem Zusammenhang, obwohl immaterielle Schäden versichert wären und eine Haftpflichtversicherung auch die Rolle einer Rechtsschutzversicherung übernehmen kann!
KEIN ANLASS JETZT EINEN TREAD ÜBER BÖSE VERSICHERUNGEN AUFZUMACHEN – BITTE 😉
Ich habe schon mehrfach in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, daß die Abmahnung in solchen Kleinsachen ersetzt werden sollte, ersetzt gegen eine Art „Bußgeldkatalog“, welcher (nur) auf Anzeige des Geschädigten automatisch herangezogen wird und je nach Schwere des Falles entsprechende Strafen vorsieht.
Die Strafen, die zu verbüssen sind, sind in Form von sozialen Arbeitsstunden zu verrichten. Der Geschädigte/Urheber kann auf sein ihm zusätzlich zustehendes Honorar (dafür gibt es ja Listen, die Preise dafür sind verschwindend gering im Verhältnis zu Anwalts und Abmahnkosten) zu Gunsten der sozialen Einrichtung verzichten. D.h. der Täter muß zu seinem „Bußkatalog“ oben drauf auch noch den Gegenwert des Honorars dort abarbeiten.
So wären alle grossen Probleme des Urheberrechts-Abmahnungswesens mit einmal vom Tisch.
1. es gäbe keine Anwälte mehr, die Interesse daran haben, Abmahnungen zu sammeln. Für diese gäbe es nämlich nix mehr zu verdienen. Anzeigen kann nur der Rechteinhaber selber.
2. die Rechteinhaber haben trotzdem noch die Möglichkeit, ihre Werke geschützt zu sehen, können Ihre Rechte durchsetzen.
Bei jedem „ich muss den Täter erst informieren“-Modell wird die Position des Urhebers noch weiter geschwächt (er ist eh schon schlecht dran, wenn er nicht mit entsprechenden Abmahnanwälten zusammen arbeiten will, auch ich durfte schon virtuelle Stinkefinger empfangen, weil ich freundlich darauf hinwies, daß das Verhalten nicht ganz OK sei und man wenigstens fragen könne)
3. durch die „Arbeitsstunden statt Geld Regelung“ trifft die Strafe alle Leute gleich hart. Egal ob „armer Schüler“ oder Vorstandsvorsitzender einer Bank. 10 soziale Arbeitsstunden tun beiden weh.
Nebenbei bekämen soziale Einrichtungen wieder etwas mehr Zuwendung,.
Aber ich fürchte die Lösung wird es nie geben, eben weil daran keiner verdient und sie gerecht wäre….
@Viktor: Mir ist keine bekannt. Es hört sich zwar oft so an, aber idR werden die Schäden aus der Abmahnung nicht übernommen. S. z.B. http://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-Arag-bringt-Police-fuer-Internetnutzer-4451197-0/
Die Problematik liegt wohl auch darin, dass Richter oft noch weit weg von der täglichen Praxis im Internet entfernt sind, sonst würden sie ganz anders werten.
Wenn ein Abmahnender Gefahr laufen würde bei Bagatellen einen Teil der Kosten selbst übernehmen zu müssen, wäre die Kuh schnell vom Eis.
Den Schaden haben übrigens diejenigen, die sich freuen, wenn man ihre Artikel mit Bild verlinkt, denn aufgrund des Bildes werden eben die Aufrufzahlen erhöht. Das ist ja gerade der Sinn, dass Informationen in den sozialen Netzwerken geteilt werden sollen.
Das Recht am eigenen Bild und an der kreativen Arbeit ist ja berechtigt, nur führen die echten Kreativen sich nicht so auf. Das besorgen nur diejenigen, die unklare Rechtslagen für sich zu nutzen wissen.
Ich freu mich auch über jeden, der anfragt, ob er nutzen darf. Soziale Netzwerke sind da noch mal eine Nummer „niederer“ angesiedelt bei mir, da denke ich nicht mal daran, daß jmd nachfragt bei mir, ist „schon OK so“.
ABER: was mich stört an einer generellen Freigabe ist, daß mir so die Handlungsmöglichkeiten genommen werden, wenn es wirklich mal „krass daneben“ ist.
Es gibt bestimmte Zusammenhänge, da mag man seine Arbeiten nicht sehen und man würde nicht mal für Geld die Erlaubnis geben.
Daher ist die Regelung „vorher fragen“ (ganz abseits vom Gedanken der Höflichkeit) durchaus richtig.
Was halt daneben ist, ist die jetztige Abmahnweise. Als jemand, der normalerweise nie abmahnt, kann ich mir überlegen „Geh ich das nicht unwesentliche Risiko ein, auf den Kosten sitzen zu bleiben?“
Dieses Risiko ist real und vorhanden, ist beim Abgemahnten nix zu holen oder windet er sich raus, bin ich der „Gearschte“.
Für die, die regelmässig abmahnen, für die rechnet es sich dann wieder in der Streuung. Die „Ausfälle“ werden mit den Erfolgreichen ausgeglichen.
Mein Dilemma ist nun, daß ich nicht „auf die Dunkle Seite“ wechseln mag, ich aber auch nicht jede freche Nutzung akzeptieren mag. Wenn auf einen freundlichen Hinweis „Du hättest ja mal fragen können“ ein (sinngemäßes) „Fick Dich, Du kannst mir nix, musst mich eh erst darauf hinweisen, daß es Dir nicht passt!“ kommt und kurz danach die eigenen Bilder gegen woanders geklaute Bilder ersetzt werden (genau so erlebt), so wünscht man sich schon, daß da das Recht nicht einfach auf die Abmahnung ausgelagert würde…
Nach deiner Argumentation müsste man dann genauso „kleinere Ladendiebstähle“ legalisieren, denn ein paar hundert Euro Schaden sind ja nach deiner Auffassung eine Bagatelle. Du hast außerdem das Problem zudem nicht richtig erkannt, denn es geht hierbei nicht um die Seitenbetreiber, sondern um die Rechte der Fotografen. Zudem MUSS man als Geschädigter eine Abmahnung aussprechen, bevor man vor Gericht geht, damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Dabei hat man damit immer noch das finanzielle Risiko zu tragen.
@Christian: Wo keine Rechtsverstöße, da keine Rechtsverfolgungen. Rein statistisch gibt es um ein vielfaches mehr Contentdiebe als sogenannte „Abmahnanwälte“.
@Olaf: Wenn die Seitenbetreiber die Urheber der Bilder wären,und eine Teilen-Funktion eingebaut ist, willigen sie sogar in die Verbreitung ein! ABER: Die meisten verwenden fremde Bilder wo sie nach der Lizenz den Fotografen nennen müssen. Bei den Vorschaubildern wird gegen diese Lizenz verstoßen. Der wirklich Böse bei der Geschichte ist für mich eher der Seitenbetreiber der zum Teilen auffordert, beziehungsweise sogar selber aktiv verbreitet.
Zum Update: Die Bilderauslieferung zu fremden Seiten kann man übrigens bei selbstgehosteten Seiten auch per .htaccess unterbinden!
Also, nach meinem Wissen kann man auch den Facebook-Bot ebenso blockieren wie alle anderen Robots im Internet. Somit stellt Facebook das selbe wie die Google-Bildersuche dar, d.h. wer seine Bilder nicht im Internet verbreiten will, der darf diese einfach nicht einstellen, mit offensichtlichem Wasserzeichen versehen oder den Bot nach den anerkannten Regeln der Technik von seiner Seite verbannen…
http://stackoverflow.com/questions/8195663/block-facebook-from-my-website
Zudem geht es noch einfacher seine Bilder vor Facebook zu schützen, wenn man eine CMS-System nutzt, da dort interne Verweise abgekürzt werden (keinen vollständige URL) können und der Facebook-Bot das nicht versteht. Wir sind darauf umgekehrt gekommen, da unsere Bilder bei Facebook nicht auffindbar gewesen sind, obwohl wir das wollten! 😉
das ist zwar grundsätzlich richtig, dass ich mit diversen einstellungen dinge fördern/unterbinden/regeln kann, aber dass geht einerseits nur unter bestimmten voraussetzungen (eben zb. zugriff auf einer tieferliegenden filestruktur), andererseits aber auch nur mit bzw. nach entsprechend erlerntem fachwissen. und für mich stellt sich da schon die frage, ob dieses wissen notwendig bzw „zumutbar“ sein muss.
so nach dem motto „natürlich können sie ein wordpress-blog selbst betreiben, aber sie müssen vorher (am besten nachweislich) schulung xy besuchen, um keine rechtsverletzung zu begehen …“
Ich stimme Ihnen da vollkommen zu, aber bei der aktuelle Urheberrechts-Situation müsste man das im Zusammenhang mit dem geschilderten Fall aus meiner Sicht so definieren. Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es ja hier nicht um die Haftung des Seitenbetreibers, sondern um jemanden der in einem sozialen Netzwerk einen Link zu einer Seite teilt und damit durch das „automatische“ Vorschaubild eine Werk von der Website verbreitet und damit das Urheberrecht verletzt. Das dadurch die Dimension des Vorfalls noch größer werden kann, da ja im Regelfall auch der Seitenbetreiber nicht der tatsächliche Urheber ist, weil dieser das Bild aus einem Stock-Archiv erworben hat, treibt den Sachverhalt noch weiter ins ad absurdum…
Letztendlich schließe ich mich daher dem Vor-Kommentar in Bezug auf eine notwendige Novellierung des Urheberrechts an!
Unser Urheberrecht ist sowas von kaputt … 🙁
Wie sieht das mit Webseiten aus, die ‚meta property=“og:image“ …‘ setzen und damit ein Bild für die Nutzung in Suchmaschinen und sozialen Netzen empfehlen? Darf ich davon ausgehen, dass diese Bilder für die Nachnutzung in sozialen Netzen freigegeben sind?
Leider gibt das keine völlige Sicherheit: https://drschwenke.de/vorschaubilder-beim-teilen-von-inhalten-in-social-media-praxistipps-zur-minderung-des-abmahnrisikos/#rm1
Es wäre so simpel den Zugriff auf die Bilder einer Webseite von „außen“ (Facebook, Pinterest usw.) zu unterbinden und wohl jedem Webseiten-Betreiber oder Blogger mit Nice-URLs zuzutrauen:
http://www.redirect301.de/bilder-hotlinking-verhindern.html
Wir reden hier von einem 3-Zeiler in der htaccess-Datei …
DAS ist ein sehr guter Einwurf Daniel!
Im Leben heißt es Verleitung zum Diebstahl, wenn ich mein teures Fahhrad nicht abgeschlossen draußen stehen lasse oder meinen Wagen laufend mit offener Tür irgendwo abstelle. D.H. ich als Eigentümer uss dafür sorgen, dass sich niemand meines Eigentums bedient.
WARUM ist es bitte hier andersherum? Die Leute legen ja gar so einen offensichtlichen Köder raus und warten nur drauf, dass die Fische zubeißen — um beim Beispiel zu bleiben, verginge ich Versicherungsbetrug, wenn ich ein Leasing Fahrzeug mit fast Motorschaden auf die oben genante Weise klauen lasse und dann meine Versicherungsprämie einfordere.
Sorry, nach Deiner Argumentation darf jeder die Gartenzwerge aus Deinem Kleingarten klauen, weil sie nicht angeschlossen sind und der Zaun so niedrig ist, daß man drüber steigen kann.
Und jedes Aussendisplay eines Geschäftes dürfte man auch ungestraft abräumen.
Es wäre diesem Land schon verdammt viel geholfen, wenn einige Leute endlich einmal einsehen würden, daß NICHT alles frei ist, nur weil man theoretisch zugreifen kann und vor allem, daß man VORHER FRAGT, bevor man anderer Leute Sachen nutzt.
Mit jedem „Ich habe ein Anrecht auf die fremden Arbeiten, stellt das eben nicht ins Web“ Geschwafel schwillt meine Halsader ein weiteres Stück und irgendwann, wenn es so weitergeht, werde ich vielleicht doch noch mal überlegen, sofort einen Anwalt einzuschalten.
Der arme Schüler, den es dann trifft, der darf sich bei den Leuten bedanken, die ständig das Freibier predigen (natürlich nur so lange andere es bezahlen, wie weit die Ideologie geht sieht man prima am geschützten Piratenpartei-Logo oder an Büchern, die prominente Piraten so schreiben)
Mich pi**en nicht die Leute an, die sich bedienen, die müssen eben, wenn sie es wider besseren Wissens machen, mit dem Risiko leben. Ich habe was gegen die Leute, die auch noch so tun, als ob dieses Unrecht Recht wäre, die sich wie Kim Dotcom noch als „Opfer“ und „Robin Hood“ sehen, wenn sie schamlos und ohne ein bischen Respekt vor den Schaffern diesen (den Urhebern und allen, die mit einer Produktion ihre Brötchen verdienen) massiv schaden.
An einer grossen Filmproduktion hängen hunderte von Jobs, an einer Musikproduktion ebenfalls. Von dem Typen, der hinter den Kulissen die Brötchen schmiert über die Visagisten der „Stars“ bis zu dem, der die Plakate für das fertige Produkt klebt. Denen allen nehmt ihr die Brötchen vom Teller, weil ihr meint, daß Superstar XY zu viel verdient. Dabei sind sie alle die Masse „der Industrie“, die, die wirklich die Maschine ausmachen.
Dein ganzes Geschwafel ist ungültig, weil du den physischen Diebstahl mit einer digitalen Kopie vergleichst. Eine Kopie ist kein Diebstahl.
Ach ja, jetzt kommen wieder die üblichen Nebelbomben, daß eien Urheberrechtverletzung kein Diebstahl ist, anstatt auf die Argumente einzugehen.
Wie ich schrieb, es schädigt Leute, es zerstört Jobs, nimmt Leuten ihre Lebensgrundlage.
Wenn kein Bedarf bestände, könnte man ja von „normalem Marktverhalten“ sprechen, aber es besteht offensichtlich ein Bedarf, denn sonst würde man wohl kaum Straftäter, um diese Ware zu erlangen.
@Viktor Daß es da „Deals“ gibt ist ein offenes Geheimnis. Was die Fallen betrifft, so hätten die sich eben bei meinem Strafmodell, wo keiner mehr verdient erledigt.
ja, urheberrechtsverletzungen schädigen. aber genauso passiert auch das gegenteil. das ebenso pauschale argument mit „nimmt Leuten ihre Lebensgrundlage“ erinnert mich einfach an „Home Taping Is Killing Music“.
(nur als sidenote: ich bin nicht für die „pauschale freigabe von allem“ und kein freund der alles-gratis-mentalität. aber ich wäre für ein angepasstes urheberrecht, beim dem konsumenten UND urheber davon profitieren. und nicht vorwiegend anwälte, deren haupteinnahmequelle aus abmahnklagen gegen einzelne personen bestehen, die zumeist in guter absicht einen text, ein foto oder wasauchimmer sharen)
@jürgen
Wenn jmd teilen will und meint es nutzt ihm, so kann er das ja freiwillig tun, niemand hindert ihn daran.
Wenn Du viel Sex hast, ist das gut für Deine Gesundheit (Geschlechtskrankheiten mal aussen vor), du bekommst mehr Übung, den Partner auch zu befriedigen usw…
Aber hier würdest Du kaum auf die Idee kommen, daß Vergewaltigung OK wäre, weil Dir ja nicht genau nachweisbar finanziell geschadet wurde und Du ja auch einen praktischen Nutzen davon hast, oder?
Du wirst den Vergleich jetzt mit Sicherheit übertrieben/falsch oder sonstwas in der Art finden, aber er trifft es mehr, als Dir lieb sein wird.
Es geht nicht nur um finanzielle Dinge oder vermeindlichen Nutzen, es geht um mehr. Es geht um den Umgang der Menschen miteiander, es geht um den Respekt voreinander.
Ich schrieb schon einmal, es gibt Seiten, auf denen ich meine Arbeiten nicht einmal für viel Geld haben möchte. Und mich zu zwingen, meine Werke dort zu dulden ist so als ob man mich zwingt mit jmd ins Bett zu steigen, den ich nicht ausstehen kann. Natürlich, ich werde beides überleben, aber der emotionale Schaden läßt sich nicht in Geld rechnen.
@gerrit: Ich finde, dass das an dem zu diskutierenden Fall vorbei geht, denn der Sozial-Media-User hat nicht Dein bzw. das Werk via „recht Maustaste – kopieren“ oder „rechte Maus – speichern unter – dann hochladen“ oder dergleichen geteilt bzw. verbreitet, sondern indem er einfach nur Deine Website (URL) im Sozial-Media weiterempfiehlt und dadurch durch die Programme (Facebook, Xing etc.) eine automatisches Vorschaubild (in Briefmarkegröße vom ersten Bild aus dem Quellcode Deiner Seite) erstellt…
Wenn das eine Straftat sein sollte und mit einer anderweitig wirklich bewussten Kopie eines / Deines Werkes vergleichbar ist, dann wäre das absurd. Ebenso sieht das daher auch im Vergleich dazu die Rechtssprechung in Bezug auf Google und deren Funktion direkt nach „Bildern“ mit einem Keyword suchen zu können. Die gefundenen Bilder werden dann in Google in einer beschränkten Größe und mit Verweis auf die Original-Quelle angezeigt, wodurch Google das Werk über seine System sozusagen veröffentlicht und verbreitet. In Bezug auf das Urheberrecht ist Google aber insofern von einer Straftat frei zu sprechen, dass dieses jedem Websitebesitzer die Möglichkeit gibt seine Website so zu konfigurieren, dass deren Inhalte (eingeschränkt oder vollständig) nicht von Google indexiert (gescannt) werden können. Ob man das jetzt als Websitebetreiber macht, ist jedem selbst überlassen und damit auch das „Risiko“ für den jeweiligen Webistebetreiber kalkulierbar. Und wer es technisch nicht selber umsetzen kann, der hat die Möglichkeit sich dafür jemanden zu suchen (und das ist eine einmalige und keine sehr kostspielige Sache).
Dabei geht es bei Google, wie auch bei dem Fall hier in Bezug auf Facebook, Xing etc., nur um ein Vorschaubild, welches durch die Eingabe eines Keywords bzw. einer Website-Adresse AUTOMATISCH durch einen Crawler (auch Robot oder Bot genannt) gefunden und dann erstellt wird. Niemand verbreitet damit bewusst das Bild / Werk, sondern bietet ein Suchergebnis von zugänglichen „öffentlichen“ Daten an (im Falle von Google) oder empfiehlt in einem Sozialen Netzwerken seinen Freunden, Bekannten oder der ganzen Welt eine / Deine Website (im Falle von Facebook, Xing etc.). Und da Du soziale Netzwerke ebenso wie Google von Deiner Seite „aussperren“ kannst, verhält es sich meiner Meinung nach bei dem (interessanten) Fall um den selben Sachverhalt wie bei Google und somit um keine Straftat bzw. Urheberrechtsverletzung!
Alle anderen Dinge die Du aufführst und wo Dir zum Großteil keiner Widerspricht, gehören aus meiner Sicht nicht hier her zu diesem Fall, denn das ist dann (ein allgemeines Foren-Problem 🙂 so, wie wenn man einen Aufsatz über den zweiten Weltkrieg schreiben soll und schreibt daraufhin einen Roman mit dem Titel: „Krieg ist schlecht!“ Man hat dann zwar nicht unrecht und eventuell auch eine total tollen Text verfasst, aber letztendlich das Thema und die inhaltliche Anforderung verfehlt! 😉
Ist keine persönliche Kritik lieber Gerrit, sondern nur ein freundlicher Kommentar von jemandem der Dich nicht kennt und Dir deshalb freundlich gesonnen ist…MfG
@Gerrit
du vergleichst hier gerade eine urheberrechtsverletzung, die bei etlichen user sogar durch unkenntnis entsteht (ich verlinke auf einen artikel xx und übernehme einfach das von facebook vorgeschlagene vorschaubild) mit einer vergewaltigung?
stimmt, da fällt mir ehrlich gesagt nicht mehr viel dazu ein …
Meine Ansicht zu den Vorschaubildern habe ich schon 3x gepostet, lesen hilft da. Für die, die damit Probleme haben zum 4. Mal: Ich sehe die ebenfalls im Bereich „Google Vorschaubilder“.
ABER:
Wie waren da schon wieder bei allgemeinen Verletzungen und den üblichen „Argumentationen“ a la „es ist kein Diebstahl, es entsteht kein Schaden, weil die Kopie ja noch da ist, es ist nützlich, weil es Werbung ist, wenn Du nicht schützt bist Du selber Schuld,alles im Web ist Gemeingut“
Und darauf bezog sich meine Antwort und ich bleibe bei dem Vergleich und Einwand. Es ist eine Frage des Miteinanders, eine Frage von Respekt und Anstand.
Ich habe nun auch schon 2 oder 3x hier die Mögliche Lösung vorgeschlagen, Abschafffung der Abmahnungen und Anzeige mit zu erfolgender Strafe in Form von sozialen Arbeitsstunden aus einem Strafenkatalog für einfach gelagerte Fälle.
Beispiel: private Webseite, 1-3 Bilder übernimmen, Ersttäter, 15 soziale Arbeitsstunden. Wiederholungstäter 50 Stunden, kommerzieller Ersttäter 50 Stunden usw…
Damit wären all die „Fallen“ schon mal uninteressant für die Anwälte, die damit Geschäfte machen.
Über diese Verlinkungsvorschau brauchen wir da gar nicht weiter reden, IMO ist das durch das „Google Urteil“ schon längst entschieden
@Gerrit: Entweder Du kannst es nicht (was ich nicht glaube, denn Deine Ausführungen sind ordentlich geschrieben) oder Du willst es nicht verstehen?
NIEMAND hat gesagt oder behauptet, dass ALLES im Netz Gemeingut ist!!!!!!
Und NIEMAND benutzt DEIN Bild für seine Zwecke, wenn es als AUTOMATISCHES Vorschaubild generiert wird, denn das steht dann immer im Kontext / Zusammenhang mit Deiner Website (Keywordssuche bei Google findet Deine Seite oder der SozialMedia-User verlinkt / verweist auf Deine Seite) und Deiner dortige Veröffentlichung, die Du doch gewollt hast…
Und wenn Du nicht willst, dass Deine Bilder automatisch in den genannten Fällen angezeigt werden, dann musst Du das diesen Blattformen mit den hier beschriebenen Techniken EINFACH sagen. Genauso wie Du als Hausbesitzer Google-Streetview versagen kannst, Dein Haus vollständig abzubilden! (BITTE JETZT KEINE DISKUSSION ÜBER STREETVIEW ;-))
Alles andere steht außer Frage und Dein Ansatz für die „Strafverfolgung“ ist in in allen anderen Fällen, wo z.B. private User Dein Bild wirklich direkt kopieren und damit eigenen Content (Inhalt, Text) oder die eigene Website verzieren auch nicht verkehrt bzw. vielleicht sogar gut, um dem Abmahn-Anwälten etwas Wind aus den Segeln zu nehmen! 😉
Genereller Tipp für alle Fotografen oder ähnliches:
Macht ein Wasserzeichen oder ersichtliches Copyright-Zeichen auf Eure Bilder und stellt diese nur in einer sehr begrenzten Größe/Auflösung ins Netz (am besten nicht schön druckbar) und das Interesse diese zu „klauen“, auch wenn es nur für die private Geburtstagseinladung ist die nur 10 Bekannte in die Hand bekommen, wird enorm gesenkt!
@ Marco
Musst nicht so schreien 😉
Es ging leider schon wieder in genau diese Richtung mit Aussagen wie „die Kopie ist ja noch da“, dem Anzweifeln von Schaden und der Forderung, daß man seine Bilder „mit einer dicken Kette anschliessen sollte“…
Alle Schutzmaßnahmen sind mehr oder weniger unnütz, weil sie auch die Zielgruppe verärgern. Ein Wasserzeichen (klein, am Rand) wird ignoriert, ein großes ist ein Ärgernis beim Bildgenuss (merke ich auch immer wieder), ein kleines Wasserzeichen wird ggfls einfach abgeschnitten.
Mit der Größe ist auch so eine Sache, was ist „klein“? 800 Pixel am heutigen Bildschirm sind nicht viel. Trotzdem reicht es locker aus, daß eine Zeitung das in brauchbarer Qualität, ohne erkennbare Artefakte in Postkartengröße drucken kann.
Solche Tricks wie Flash-Filmchen und Co sind auch eher wieder nur eine Gängelung des normalen Betrachters.
Die Forderung nach einem sicherern Schutz der Bilder ist als ob man verlangen würde, der Supermarkt solle seine Aussenware nicht so hinstellen, sondern in den Safe packen, weil das so ja zum Klauen verleiten würde.
Das kann es doch irgendwie auch nicht sein, oder?
Mag sein, daß hier (noch nicht) ganz direkt die Forderungen nach „Freibier“ kamen, aber es schwang schon stark mit und auf die Piraten bin ich nach ein paar Unterhaltungen mit Anhängern und auch Leuten, die sich zur Wahl stellten, extrem allergisch
@Gerrit Du missverstehst mich!
Ich habe nichts gegen das Urheberrecht und ich mag es auch nicht wenn sich andere der eigenen geschützten Werke bedienen!
Das Einzige, dass ich im Unrecht sehe ist das Auslegen von Ködern, die dann dazu benutzt werden das Urheberrecht auszunutzen und Geld zu schäffeln!
Der Urheber/Inhaber des Urheberrechts (Kläger) bekommt im Falle einer Abmahnung kein Geld! Sondern nur der ausführende Anwalt! Es werden Firmen gegründet, die allein auf diese Taktik schwören! Bedenkt dies!
Das ist was ich verhasse!
Naja, im Kern geht es um einen vergleichbaren Vorgang, wie er auch schon im Urteil des BGH 2010 entschieden wurde. Das Anzeigen von Thumbnail-Versionen eines Fotos ist NICHT urheberrechtsverletzend. Siehe „Thumbnail“-Urteil http://www.telemedicus.info/article/1763-Die-Thumbnail-Entscheidung-des-BGH-im-Detail.html
Es muss halt nur mal bis zum BGH durchgeklagt werden, statt wegen einem dreisten Versuch einer Kanzlei abzukassieren, gleich einzuknicken.
oh, danke für den link. besonders mag ich diese passage:
„weil sich die Klägerin widersprüchlich verhalten würde, wenn sie auf der einen Seite gegen die Indexierung ihrer Bilder vorgehe auf der anderen Seite aber selbst eine Suchmaschinenoptimierung vornehme …“
irgendwie ist das ja für mich diese generell unverständliche grundhaltung, die mich ärgert: einerseits durch die verlinkung (+ der automatischen thumbnail-erstellung, die ja die aufmerksamkeit auf ein werk erhöht) die vorteile der kostenlosen werbung nützen wollen, andererseits aber dann sich darüber beschweren.
was online gestellt wird, wird geteilt. wer sowas nicht verstanden hat, hat das internet imho nicht verstanden. und künstler sollten sowas insbesondere wissen. besonders bei auftragswerken fehlt mir da ehrlich gesagt das verständnis.
Nur weil ich online bin, gebe ich nicht meine Rechte ab.
Auch wenn die Piraten es gerne hätten (so lange es die Anderern betrifft natürlich nur).
Zu der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Kunst gehört auch das Recht der Verbreitung und Veröffentlichung der Werke. Dazu gibt es auch Grundsatzentscheidungen.
Dieses gilt im Internet natürlich auch. Wenn Du den Weg gehst, den die Piraten gerne hätten wäre das grundgesetzwidrig. Nur weil etwas im Internet irgendwo veröffentlicht wurde, ist es nicht Allgemeingut zur freien Verfügung.
Wer das nicht begreifen will, der sollte vielleicht lieber von der Veröffentlichung eigener Seiten im Internet absehen.
(Das Ganze jetzt unabhängig von der o.g. Problematik, ich halte hier die Vorschaubilder auch für Thumbs im Sinne der Suchmaschinenentscheidungen)
ja natürlich gibt es die rechtliche situation.
nur de facto muss ich mir als schöpfer eines werkes bewusst sein, dass es im internet eben meist so gesehen wird. besonders SoMe lebt ja vorwiegend vom teilen.
und mir ist schon klar, dass etwas nicht zum allgemeingut wird. aber das urheberrecht ist hier einfach auch nicht zeitgemäß. es geht mir (besonders im o.g. fall) um die verhältnismäßigkeit.
es stellt sich für mich auch die frage eines tatsächlichen schadens. sieht man das mal im umkehrschluss: wenn x mein foto teilt, profitiere ich eventuell von zusätzlicher werbung, pr. verliere ich nicht sogar etwas, wenn es nicht geteilt wird?
„Wer das nicht begreifen will, der sollte vielleicht lieber von der Veröffentlichung eigener Seiten im Internet absehen.“
eben. wer nicht begreifen will, dass material, dass ich erstelle und online platziere, de facto auch (ungefragt) geteilt wird, sollte es lassen. denn davon lebt das internet nun mal.
@Jens: Dieser Frage bin ich schon vor knapp einem Jahr nachgegangen, komme aber zu einem negativen Ergebnis.
Die Lage beim Sharing nicht ganz vergleichbar:
1. Die Richter müssten das Sharing als genauso essentiel wie Suchmaschinen einstufen.
2. Es fehlt an einem Meta-Standard wie “noindex”. Bis jetzt gibt es nur Insellösungen der Anbieter (s. z.B. “nopin” von Pinterest oder die Metaangaben von FB, bzw. G+). D.h. die Bilderinhaber müssten für jedes Netzwerk die Metatags festlegen, was ihnen kaum zuzumuten ist. Es sei denn die Netzwerke würden es anders handhaben und nur dann Vorschaubilder übernehmen, wenn es einen Metatag dazu gibt. Xing verfährt z.B. so: https://drschwenke.de/nun-ist-es-soweit-abmahnung-wegen-vorschaubildern-bei-facebooks-teilen-funktion/#up1
Kollegin DIercks hat dazu einen gesonderten Beitrag verfasst:
http://socialmediarecht.wordpress.com/2013/01/04/update-abmahnung-wegen-vorschaubildern-auf-facebook-bgh-entscheidung-thumbnail-wegen-opengraph-funktion-doch-grundsatzlich-vergleichbar/
Der BGH spricht in seiner Vorschaubilder-I-Entscheidung nicht von „essentiell“, sondern von „üblich“:
„Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen.“
Auf Facebook zu teilen ist mittlerweile wohl die nach den Umständen üblichste Nutzungshandlung schlechthin.
Hier scheint außerdem ein Fall vorzuliegen, bei dem die Website, die das Foto vorhält, einen Facebook-Button auf der Startseite integriert hat. Wenn die Urheberin (die sich schon durch andere Bildabmahnungen hervorgetan hat) ihr Foto dort einstellt, aber zugleich keine Teilen-Nutzung wollte, kann das nur als unbeachtlicher geheimer Vorbehalt gewertet werden; zumindest wäre aber die Geltendmachung eines Schadensersatz- und Unterlassungsanspruchs treuwidrig.
Vor dem Anspruch einzuknicken wäre m. E. ein Bärendienst am Mandanten.
Moin Thomas! Danke für den guten Hinweis. Dazu eine Meta-Frage: Was erwartest du vom Gesetzgeber, um das zu unterbinden? Welche kurzfristigen legislativen Entscheidungen brauchen wir?
Das erwarte ich vom Gesetzgeber als Hürde für eine gültige Abmahnung zu setzen:
Ich hätte jetzt eine Möglichkeit zu bieten, die das Einbinden von Thumbnails egal bei welchem Dienst verhindert! Damit wird selbst Google keine Bilder mehr in der Bildersuche anzeigen!
http://mizine.de/test/test-hotlinking-durch-htaccess-verbieten/
Wer dann noch unerlaubterweise Bilder von so einer Webseite verwendet, darf gern abgemahnt werden. Was haltet ihr davon?
Bildwerke auf einer Onlinepräsentation für Bots und auch für Socialmedia-Seiten wie bspw. Facebook auszuschließen/auszusperren ist serverseitig ohne großen Aufwand möglich, bspw. über weglassen entsprechender META-Tags oder BASE64-Codierung des Bildmaterials oder besser noch über eine .htaccess (Apache) oder web.config (IIS), NICHT jedoch über robots.txt, da diese auch ignoriert werden kann. Dies gehört in meinen Augen – neben der Anbringung eines angemessenen Urhebernachweises – zwingend zu den Kardinalpflichten eines Urhebers, welcher seine Bildwerke auf Grundlage des UrhG besonders schützen will, unabhängig von der Art einer privaten oder gewerblichen „Mitbenutzung“. Wer als Urheber eines Bildwerkes diesen technischen und einfachen Möglichkeiten nicht nachkommt nimmt billigend in Kauf, dass Bildwerke außerhalb des eigenen Wirkungsbereiches öffentlich zugänglich (verbreitet) werden und hat nach meiner Rechtsauffassung keinen Anspruch auf eine Vergütung in Form einer Lizenzgebühr, denn: Ich lasse auch nicht meine Haustür offen, fahre in Urlaub und wundere mich danach, dass eingebrochen wurde! Demnach sind solche Abmahnungen – nach meinem Rechtsempfinden – in Gänze haltlos und gehören samt der Verfasser in die Mülltonne!
Amen!
Ich hätte da nur mal eine Frage… welcher „Schaden“ (für eine Schadensersatzforderung) sollte denn durch ein Vorschaubild entstehen?
vermutlich verdienst-entgang beim fotografen durch unzulässige verwendung ohne abgleich der nutzungsrechte. da ja der fotograf einen gewissen aufwand hatte bei der erstellung des bildes, wird dieser abgegolten. und je nach nutzung zahlt man unterschiedliche preise. die verwendung in einem blog-post kostet etwas anderes als bei der verwendung in druckerzeugnissen, fernsehen etc.
im allgemeinen wird das nach reichweite „kalkuliert“. ein fotograf lebt ja schließlich von der veröffentlichung. dennoch halte ich es für absurd, für ein automatisch durch ein system erstelltes vorschaubild geld dafür verlangen zu wollen. das übersteigt einfach nicht den umfang eines zitats.
demnächst kommen dann die autoren und möchten für den text, den facebook übernimmt auch tantiemen (könnte man genauso als rechtlich in ordnung betrachten). und dann vielleicht gleich noch der verlag. und der provider, auf dessen server das ganze liegt, weil durch das posten mehr traffic dazukommt …
Der vorzuwerfende Tatbestand ist wohl die „unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung“ verbunden mit der berechtigten Forderung von Lizenzgebühren für die Nutzung, vorliegend dann eben für die unberechtigte Nutzung.
Die Frage ist, warum der Nutzer, der den Inhalt geteilt (was ja faktisch nichts anderes als eine simple Verlinkung ist) hat, zur Kasse gebeten werden soll, und nicht der Ersteller des eigentlichen Inhalts. So wie ich den Fall erstanden habe (korrigiert mich, falls ich mich irre) konnte der Nutzer ja nicht von einer Urheberrechtsverletzung wissen.
so wie ich es verstanden habe, hat die person, die den fb-link gesetzt hat, das vorschaubild der fotografin gabi schmidt verwendet, ohne sich darüber zu erkundigen, ob bzw. unter welchen kondition dies zulässig sei. der betreiber der verlinkten website dürfte vermutlich das über pixelio.de bezogene bild korrekt auf seiner website eingesetzt haben (also lizenzgebühr bezahlt und namensnennung auf der seite – also © Fotografenname / PIXELIO).
und an diesem fall zeigt sich für mich die besondere unverhältensmäßigkeit.
besagte frau gabi schmidt stellt fotos wie dieses (http://www.pixelio.de/media/609544) auf eine plattform, die es den usern nach kostenloser registrierung gestattet, die bilder kostenlos zu verwenden; die anwaltskanzlei jedoch veranschlagt dafür einen üblichen marktpreis von 600,- – für das vorschaubild in der größe von 114×114 pixel. es wäre auch korrekt, wenn der user das bild digital bearbeitet (also den namen der fotografin einfügt) und dann verwendet. (vom umstand mal abgesehen, dass man bei fb keine eigenen vorschaubilder verwenden kann). lesbar wäre der name in keinem fall und das foto vermutlich auch nicht erkennbar.
tatsächlich wäre es doch so, dass, wenn das foto auf einen nutzer interessant wirkt, dieser den link anklickt – und dort steht dann (wie ja in diesem fall auch korrekt) der volle copyright-hinweis. wo bitte ist denn da ein nachvollziehbarer
verdienstentgang?
@jürgen: Man könnte nach Deiner Darstellung annehmen, dass das deren System ist. Kostenlose Bilder anbieten und dann nach diesen wegen Urheberrechts das Internet durchstöbern und bei einem Fund anstelle von einer Lizenzgebühr pro Bild in Höhe von durchschnittlich 10 EUR wesentlich mehr Geld machen… :-/
@marco: also bisher habe ich nicht über pixelio gelesen, dass darauf hindeuten dürfte. im gegenteil: du siehst bei besagtem user auch den hinweis, dass der account vermutlich mit einer anwaltskanzlei in richtung abzocke unterwegs ist.
Ich versteh den ganzen Sinn dahinter nicht.
Wenn man diese Seite (ob mit oder ohne Bild) irgendwo online stellt, logischerweise mit Direktlink zu der jeweiligen Seite, kann es doch so gesehen gleich sein, ob das Bild dort auch zu sehen ist, oder nicht, da man a) sowieso das Bild auf der Seite zu Gesicht bekommt und b) man das Bild nicht stielt, sondern verlinkt, zu der Seite, zu der das Bild auch noch gehört.
Das ist für die Seite doch mehr oder weniger ungewollte Werbung, die man als nicht Geld-geiler Mensch eigentlich gut finden kann.
Würde man das Bild ohne Linkverweis oder sonstigem Verweis zum jeweiligen Urheber online stellen, am besten noch für sein eigenes ausgeben, könnte ich es ja noch verstehen, aber so?
@Bine: Das Bild ist zwar Werbung für die Seite, aber nicht für der/den Fotografin/Fotografen, die/der in solchen Fällen nicht identisch sind. Man solltes sich lieber die Frage stellen, warum viele Seitenbetreiber immer ein Bild verwenden müssen und zu faul sind dafür eigene Bilder anzufertigen …
Die Frage brauch man sich nicht stellen…. Eigene Bilder kosten mehr Zeit und evtl. Geld als Bilder anderer einfach zu übernehmen.
Was ich bei der Betrachtung allerdings nicht grad toll find: Eigentlich ist dann der Seiteninhaber, der für die Rechte der Bilder zuständig ist, dran, nicht die, die diese Seite weiter schicken, da dann das Bild immer noch zu dieser Seite gehört, und schließlich nicht „übernommen“ wird…
Es heißt zwar Dummheit schützt nicht vor Strafe, dennoch kann man schlecht als „Nutzer“ wissen, von wem genau das Bild nun stammt, vorausgesetzt es ist kein Wasserzeichen zu finden. Die würden die Sache wesentlich erleichtern und sind nun mal schnell zu setzen.
Wie sieht es mit dem „Empfehlen“ Button denn aus? Ich weiß nicht ob es so etwas auch für Google+ gibt, doch bei Facebook kann man bei diesem Button nicht beeinflussen, welches Bild als Vorschaubild genutzt wird, man kann es auch nicht abstellen.
Die ursprüngliche Urheberrechtsverletzung wird doch durch Facebook begangen. Facebook muss dafür Sorge tragen, dass nur Vorschaubilder angeboten werden, die Urheberrechtlich unbedenklich sind.
Allein der Vorschlag durch Facebook (das Anzeigen des Bildes für mich zur Auswahl) ist ja schon die 1. Urheberrechtliche Verletzung. Die Tatsache, dass Facebook sich nicht darum schert ist strafwürdig, Mich dann zu verleiten eine Urheberrechtsverletzung zu begehen (ohne Hinweis dass diese vorliegen könnte) sollte mich eigentlich schützen können, oder nicht?
Zur Abmahnung nur kurz meine Meinung. Die Anwälte sollten besser ihr Geld mit anderen Fällen als Abmahnungen verdienen. Mir ist klar das ein anklagender Anwalt wird immer einem verteidigenden Anwalt indirekt das Geld zuschieben und gerade weil das Gericht (außergerichtlich) davon nichts erfährt, ist das für beide Seiten ein Geschäft, dass der Geschädigte zahlt. Je mehr an das Justizministerium (Internetseite) schreiben um so weniger Anwälte wird es geben die Abmahnen (ich kenne schon einige). Auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat jeder das kostenlose Recht über die Anwaltskammer die Anwälte zu überpfrüfen, gerade wenn es einer ist der weit entfernt Sie beim Gericht vertreten hat, und Sie nur telefonisch kontakt hatten. Ganz wichtig, niemals alles Glauben, auch wenn es sehr überzeugend klingt, was Anwälte von sich geben und immer höhere Gremien einschalten.
Ich habe selten so eine schöne und qualifizierte Diskussion im Netz gelesen. Gratulation an alle Beteiligten! Sehr schön ist auch die Faktensammlung am Ende.
Wow, hier ist ja eine richtige Diskussion entstanden. Sehr interessantes Thema und auch die Trackbacks sind sehr lesenswert.
man die Welt ist so beklopt! im Google Maps das eigene Haus weg blenden lassen, und in Facebook seine Kinder abbilden.. Man sollte dieses „social“ netzwerk verbieten.. !
Bei ClipDealer bieten wir ab sofort Bilder mit Social Media Lizenz an. Diese Bilder können dann für Profile oder Beiträge in Facebook & Co. verwendet werden. Weitere Informationen gibt es unter http://de.clipdealer.com/socialmedialicense
das klingt zwar nach einem tollen schritt. wenn aber „social media-lizenz“ steht (und auch hier „facebook & co“), dann ist das nicht ganz richtig. ich zitiere:
„Bei der Einbindung in andere soziale Netzwerke sind immer die jeweiligen Nutzungsbedingungen zu beachten.“
und wie passt das eigentlich überhaupt zusammen. in den lizenbedingungen steht: „Die Lizenzgebühr eines Mediums ist unabhängig von der Art der Verwendung (beachten Sie hier die Punkte 2.3 und 2.4 des entsprechenden Kundenlizenzvertrags) sowie der Auflage der Publikation.“
warum benötige ich dann so etwas wie eine „SoMe-Lizenz“, die ohnehin nur für fb gilt?
ich hätte doch gehofft, dass ein bild, dessen lizenz ICH erstehe und lt. bedingungen ohne auflagenbeschränkung verwendbar ist, auch so verwendet werden darf…
Es klingt vor allem nach SPAM…
@ClipDealer: Danke für den Hinweis, ich habe dazu einen Beitrag veröffentlicht: https://drschwenke.de/clipdealer-und-pixabay-wie-sicher-sind-social-media-lizenzen-von-stockbildarchiven/comment-page-1
@Jürgen: Die SoMe-Lizenz ist ein Zusatz zu den normalen Lizenzen, so dass auch deren Bedingungen gelten.
@thomas: danke für den daraus abgeleiteten beitrag.
dass die SoMe-lizenz ein zusatz ist und die normalen bedingungen weiterhin gelten, war mir schon klar.
irgendwie bilde ich mir ein, dass ursprünglich bei dem text zu der social media lizenz bei clipdealer ausschließlich facebook stand und nicht „… auch für soziale Netzwerke wie Facebook, Google+, Twitter, MySpace etc. “ – daher auch meine (rhetorische) frage, wie sinnvoll das ganze ist.
dennoch ist alles zusammen irgendwie absurd, oder?
ich bezahle eine stock-agency dafür, dass ich dann erst wiederum die nutzungsrechte des bildes an facebook abtreten darf 😉
abgesehen davon, ist damit das oben behandelte problem nicht gelöst, oder?
nämlich, dass andere user auf dieses bild via vorschaubild verlinken dürfen.
wenn ich es richtig verstehe, dann bezahle ich dafür, das jeweilige bild in meinen eigenen SoMe-postings verwenden zu dürfen bzw. zur abgeltung des umstandes, dass die firma #facebook das bild verwenden darf.
wenn nun aber user x das posting mit dem entsprechenden bild teilt, begeht doch user x dennoch die verletzung, weil er die nutzungsrechte ja in keinem fall erworben hat.
thanks
An diesem Thema kommt wohl niemand heutzutage vorbei. Die Diskussion habe ich hier komplett gelesen, super auch das hier soviele Links zu dem Thema zusammengetragen werden bei denen man sich auch über das Thema hinaus gut informieren kann.
Die Anzahl der vielen Beiträge zeigt deutlich den Klärungsbedarf in diesen Fragen. Wie immer hat die Medaille 2 Seiten…
Interessanter Artikel!
Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen, sind sehr hilfreich!
Danke. Ich versuche immer vorsichtig zu sein, aber wie schon beschrieben, jeder der das Internet aktiv nutzt setzt sich den Risiken aus.
Vielen Dank für den informativen Artikel. Auch die Diskussion sowie die Trackbacks sind sehr interessant.
Vielen Dank für die ganzen Infos. Lohnt sich immer aufzupassen um nicht noch eine Abmahnung zu bekommen..
Danke nochmals!
Langsam macht es keinen Spaß mehr. Auf der einen Seite möchten die Betreiber das die Inhalte geteilt werden, auf der anderen Seite muss man vorsichtig sein, damit man keine Rechte verletzt. Keine Ahnung warum alles so kompliziert gemacht wird. Wer Bilder ins Netz stellt, muss damit rechnen, dass sie weiter getragen werden. Jede Sache ist im Netz irgendwie teilbar, kopierbar oder sonst etwas. Wer das nicht will, sollte sich nicht im Netz bewegen bzw. etwas veröffentlichen.
Aber dennoch danke für die ausführlichen Hinweise. Werde wohl auch mal einen Topf anlegen für alle Eventualitäten.
Gruß Sven