Auszeichnung als Top Anwalt im Datenschutz durch WirtschaftsWoche & Handelsblatt BestLawyers 2024
Vielen Dank an alle! Ich fühle mich sehr geehrt in der illustren Runde der Top-Anwält:innen im Datenschutzrecht vertreten zu sein.
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Möchten Sie in Bezug auf die Fußball-EM 2024 oder die Olympischen Sommerspiele werben, ohne offizieller Sponsor zu sein? Dann empfehle ich Ihnen meinen Ratgeber im neuen SocialHub Magazin, um die (in solchen Fällen sehr teuren) Abmahnungen zu vermeiden.
DDSG- & TDDDG -Anpassungen an das EU-Recht betreffen Onlineangebote. Prüfen Sie, ob Sie Ihr Impressum und andere Unterlagen aktualisieren müssen. Hier erfahren Sie, wie es geht.
Ab März 2024 wird der Consent Mode bei Google Analytics Pflicht. Erfahren Sie, wie Sie ihn rechtssicher nutzen und gängigen Irrtümern vorbeugen
In meinem Beitrag „Digitale Gesetzesoffensive der EU – Grundwissen zum Digital Services Act“ im neuen (und kostenlosen) SocialHub Magazin #23 erfahren Sie die wichtigsten Punkte zum zum „Gesetz über Digitale Dienste“ und dem „Gesetz über Digitale Dienste“ der EU. Um schnell prüfen zu können, ob und inwieweit Sie von dem Gesetz über Digitale Dienste betroffen sind, empfehle ich […]
Die ganze Bandbreite juristischer Herausforderungen, die für CEOs, Geschäftsführer oder Inhaber beim Einsatz von Social Media relevant sind.
Einsatz von KI im Marketing: Rechtstipps für das Erstellen von Content & Werbung mit virtuellen Influencern. Antworten für professionelle Nutzung.
Dank dem Data Act soll der Zugriff auf eigene und fremde Nutzerdaten auf smarten Geräten in Echtzeit ermöglicht werden. Wie dabei der Datenschutz gewährleistet werden soll und welche Vorteile für Nutzer entstehen, erläutern wir mit der Expertin Dr. Kristina Schreiber.
Wann White-Hat-Hacking erlaubt ist, warum Hacker dennoch immer auf der Hut sein müssen und wie sie sich vor Strafverfolgung schützen können, erklären wir gemeinsam mit Johanna Voget, LL.M. von der Universität Münster.
ChatGPT kann man nicht datenschutzkonform nutzen? Doch. In diesem Beitrag bei LinkedIn erläutere ich wie und warum ich die Lösung meiner Mandantin, nele.ai, besonders empfehle, die eigenen Funktionen von ChatGPT dagegen für unzureichend halte.