Risikominderung im E-Mail-Marketing – Sind Ihre Einwilligungen rechtssicher?

Beispiel einer Newsletteranmeldung - Vortrag zum E-Mail-Marketing von Dr. Schwenke bei der OMLIVE-Konferenz.
Enthält Ihr Newsletterformular die notwendigen Informationen für die Abonnenten? – Falls nicht, sollten Sie ihn anhand meiner folgenden Ausführungen anpassen. (Bild: Holger Wendt)

Bitte prüfen Sie anhand der folgenden Präsentationsfolien meines Vortrags zum E-Mail-Marketing bei der #OMLIVE-Konferenz, ob Ihre Newsletter-Anmeldeverfahren den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Vor allem werden mit der ab Ende Mai 2018 geltenden Datenschutzverordnung, die Anforderungen an die Information von Newsletterempfängern steigen. Dafür gibt es drei Gründe:

  • Information als Voraussetzung wirksamer Einwilligungen – Zum einen sind Einwilligungen nur dann wirksam, wenn Nutzer ausführlich über deren Voraussetzungen, Reichweite und Folgen informiert werden.
  • Schutz der Nutzer bei Berufung auf berechtigte Interessen – Zum anderen setzt die gesetzliche Erlaubnis der Datenverarbeitung beim Vorliegen berechtigter Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (dazu gehören auch Marketinginteressen) voraus, dass die schützenswerten Interessen der Nutzer nicht überwiegen. Je unaufgeklärter die Nutzer sind, desto höher ist die Gefahr, dass deren Interessen höher, als z.B. das Interesse der Versender an der statistischen Auswertung der Newsletter, zu werten sind.
  • Allgemeine Informationspflichten – Nicht zu Letzt gelten die generellen Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO im Fall der Datenverarbeitung.

Aus den vorgenannten Gründen empfehle ich Ihnen daher bereits im Anmeldeformular die folgenden Angaben aufzunehmen:

  • Inhalte – Kommende Inhalte des Newsletters (z.B. „über uns, unsere Leistungen und Informationen aus der [bitte einsetzen]-Branche“).
  • Widerruf – Belehrung über die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs.
  • Analyse – Informationen zu Statistiken und Analysen des Öffnungs- und Leseverhaltens.
  • Versanddienstleister – Informationen zu eingesetzten Versanddienstleistern (Sie sollten die Versanddienstleister zudem nach „Verträgen über Auftragsdatenverarbeitung“, bzw. „Data Processing Agreements“ fragen).

Die genauen Details dieser Punkte sollten wiederum in einer verlinkten Datenschutzerklärung stehen.

[sc name=“tshinweisboxBEGIN“]Lesetipps: Anhand von Mailchimp erkläre ich Ihnen, was Sie insbesondere beim Einsatz von Versanddienstleistern beachten und wie Sie Ihre Datenschutzerklärung aufbauen müssen: „MailChimp, Newsletter und Datenschutz – Anleitung mit Muster und Checkliste„. Typische Fehler, aber auch gute Beispiele habe ich in dem Beitrag: „Birgt Ihr E-Mail-Newsletter ein Abmahnrisiko? – Schlechte Beispiele und Gute Beispiele“ zusammengefasst.[sc name=“tshinweisboxEND“]

Sie sollten mit den Änderungen zudem nicht bis Mai 2018 warten. Viele der Voraussetzungen gelten auch schon heute und zudem werden Ihre Einwilligungen so auch noch nach der Datenschutzreform wirksam bleiben.

Sollten Sie zu dem Thema Newsletter und Datenschutz eine Beratung wünschen, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.

Dr. Schwenke - Newsletter zum E-Mail-Marketing, Marketing-, Datenschutz- und Vertragsrecht
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