Die Schwierigkeiten der Impressumspflicht bei Facebook nachzukommen, haben bereits viele Abmahner "bereichert". Hoffentlich wird die Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht dieselben Folgen haben.
Dass die Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine tückige Angelegenheit ist, sollte jedem bekannt sein. Trotzdem mag es überraschen, dass sogar die Wiedergabe von Gesetzestexten rechtswidrig sein und eine Abmahnung nach sich ziehen kann.