Bereits Anfang des Jahres berichten die Betreiber der Facebook-Fanseite „München“, wie diese „über Nacht“ verschwunden ist. Die Nachforschungen ergaben, dass Facebook bald Ortsnamen für allgemeine Ortsinformationen reservieren möchte. Nunmehr scheint Facebook
Dass die Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine tückige Angelegenheit ist, sollte jedem bekannt sein. Trotzdem mag es überraschen, dass sogar die Wiedergabe von Gesetzestexten rechtswidrig sein und eine Abmahnung nach sich ziehen kann.