Ob "Pay with a Tweet" oder "Pay per Tweet", in beiden Fällen müssen Sie als Anbieter gesetzliche Regeln beachten, um keine Abmahnungen wegen Schleichwerbung zu riskieren. Als Nutzer müssen Sie sich an die Vorgaben der Anbieter halten, um Schadensersatzpflichten zu vermeiden.
Auf Facebook wurden die Mitglieder aufgerufen, ihre Profilbilder durch Comic-Helden ihrer Kindheit zu ersetzen. Mit dem Erfolg der Aktion kamen auch Gerüchte über urheberrechtliche Abmahnungen der Teilnehmer der Aktion auf.