Welcome Cyborgs !-) Teil 1 – Die 10 (Datenschutz)Risiken von Google Glass

Google Glass
Ob und wie Googles Glass sich durchsetzen wird, ist noch nicht sicher. Dagegen ist es klar, dass die Datenbrille vor allem bei Datenschützern auf viele Bedenken stoßen wird. (Bildquelle: Azugaldia, CC-BY)

Selten war ich bei einer neuen Technik so zwiegespalten, wie bei Googles „Glass„. Je näher die Serienreife der Datenbrille von Google rückt, je mehr begeisterte Berichte ich lese, desto weniger kann ich es erwarten sie selbst zu nutzen.

Die Ernüchterung folgt, wenn ich Google Glass juristisch betrachte. Selten drängten sich mir so viele Gefahren für Persönlichkeitsrechte auf. Und nach meiner Recherche zu diesem Artikel, weiß ich, dass ich mit diesem Zwiespalt nicht alleine bin.

In diesem Teil des Artikels zeige ich 10 Risiken auf, die Google Glass mit sich bringt. Im zweiten Teil werde ich prüfen, ob diese Gefahren berechtigt sind und ob wir neue Gesetze brauchen, um Glass in unsere Gesellschaft zu integrieren. Denn immerhin haben wir auch keine neuen Gesetze für Smartphones oder soziale Netzwerke und kommen meines Erachtens trotzdem ganz gut mit beiden zurecht.

Doch bevor ich zu dem rechtlichen Teil komme, möchte ich kurz erklären, wie Googles Datenbrille funktioniert.

Hinweise – Dieser Artikel ist ein Beitrag zu der „If I Had Glass“-Blogparade„, die Gerhard Schröder ausgerufen hat. Eine Sammlung von Quellen zum Artikel finden Sie am Ende des Artikels.

Was ist Google Glass?

Google Glass ist eine Datenbrille, die mit Hilfe einer Kamera und eines Mikrophons die Umgebung im Sichtfeld des Trägers erfasst (Infografik). Mit ihrer Hilfe können zum Beispiel Personen im Blickfeld per Foto oder Video aufgenommen, aber auch gescannt und mit Onlinedaten abgeglichen werden.

Über ein Display, das leicht erhöht vor dem Auge des Nutzers schwebt, können Informationen direkt eingeblendet werden. Bedient wird Glass über Sprachbefehle und Berührungen am Bügel. Sie wird mit einem Smartphone kommunizieren und durch Apps erweitert werden können. Angeblich wird auch die Erfassung der Pupillenbewegung möglich sein.

Zusammengenommen wird Glass sich in vielen Dingen, aber ganz besonders in einem wesentlichen Punkt von Smartphones unterscheiden.

Glass hat Hände nicht nötig

Google Glass - Unterschied zu Smartphones
Egal ob Kamera oder Smartphone, bisher war die Aufnahmehandlung stets erkennbar. Mit Glass werden wir nicht wissen, ob gerade eine Aufnahme erfolgt oder nicht. (Bildquelle: cellanr CC-BY-SA)

Smartphones sind heutzutage omnipräsent und aus unseren Händen nicht mehr weg zu denken. Auch sie können Fotos und Videos aufnehmen sowie die Umgebung scannen und mit Daten abgleichen. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass wir die Telefone für diesen Zweck anheben und auf das Aufnahmeobjekt richten müssen.

Bei Glass entfällt diese deutlich sichtbare Aufzeichnungsgeste. Vielmehr kann mit Glass eine Aufnahme gestartet werden, ohne dass das Gegenüber dies erkennt. Sofern ich weiß, ist das „Achtung Aufnahme“-Licht kaum auffällig, schon gar nicht aus weiterer Distanz.

Durch diese fehlende Aufnahmeerkennung ergibt sich bereits die erste rechtliche Gefahr.

Gefahr 1. Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Ohne eine Aufnahmegeste wird es dem Glassträger ein Leichtes sein die Umgebung aufzuzeichnen, ohne dabei Hemmungen wie mit Smartphones zu haben. Diese Bilder und Videos können einfach geteilt und veröffentlicht werden.

Dabei können die Rechte am eigenen Bild der aufgenommenen Personen schnell verletzt werden. Denn auch Aufnahmen von Personen in der Öffentlichkeit dürfen nur ausnahmsweise (Versammlungen, Personen im Hintergrund, öffentliche Ereignisse) veröffentlicht werden. So würde der Reporter in diesem Video ohne Hinweis kaum merken, dass er aufgenommen wird:

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=xI_YGDMvlNY

Wem das zu weit hergeholt klingt, der möge das Phänomen der „Autovideos“ aus Russland betrachten. Dort fährt anscheinend fast jedes Auto mit einer Kamera durch die Gegend und die lustigen Videos tauchen im Netz auf. Jetzt stellen Sie sich vor, die Kamera ist nicht mehr an ein Auto und Straßen gebunden. Damit ist mit einer Flut von „lustigen“ Videos aus Cafés, Schulen, Wohnungen oder sonstigen Privatbereichen zu rechnen.

Doch nicht nur Personen können zum Aufnahmeobjekt werden.

Gefahr 2. Vertrauliche Gespräche, Schriftstücke und Geheimnisse

Mit Googles Glass können absichtlich und unabsichtlich vertrauliche Informationen erfasst werden. Angenommen ein Mitarbeiter befindet sich in einem Videochat, während seine Kollegen ein vertrauliches Gespräch führen oder geheime Unternehmenspläne ins Blickfeld geraten. Wenn wir uns diese Situation bei einem Arztbesuch vorstellen, wird sie noch unheimlicher.

Noch interessanter wird es, wenn die Informationen im Blickfeld mit vorhandenen Daten abgeglichen werden.

Gefahr 3. Biometrie und Datenschutzverletzungen

Google Glass Recht Cardign
Bereits jetzt existieren Apps, die es möglich machen Personen anhand derer Gesichter zu erkennen (hier Cardign). Kombiniert mit Glass, könnte es z.B. möglich werden, Personen im Blickfeld automatisch erkennen zu lassen.

Vielleicht kennen Sie die „Augmented Reality„-Apps, die auf dem Display des Smartphones die Umgebungsaufnahme mit Daten anreichern. Ich nutze sie nur selten, weil es umständlich ist, mit einem Telefon vor dem Gesicht herum zu laufen. Aber mit der Datenschutzbrille können Informationen zu Bauwerken für Touristen, zu Mietangeboten für Wohnungssuchende, zu Preisvergleichen für Einkäufer oder zu Freunden in der Nähe eingeblendet werden.

Wobei, wieso nur Informationen zu Freunden? Wäre es nicht schöner, wenn man irgendjemanden trifft und dessen Facebookdaten sowie – aktivitäten werden angezeigt? Zudem hat Googles Datenbrille einen Zugriff auf die Googlesuche. Die Personen im Blickfeld zu googeln, wäre doch auch praktisch. Vielleicht kann man auch gleich das Bild des Kontakts bei Facebook oder einer Personensuchmaschine samt Begegnungsort einstellen.

Mit Hilfe von Glass kann also die reale Welt durchsuchbar werden. Dabei werden Daten von Personen erfasst und verbunden, die sonst getrennt wären.

Gefahr 4. Singuläre Identität

Es fällt mir persönlich bereits jetzt schwer die Berufswelt von meiner Privatwelt zu trennen. Doch das gilt vorerst für den Onlinebereich. Wenn ich privat unterwegs bin, nehme ich meine „Anwaltsidentität“ nicht mit. Wenn ich mit alten Freunden zusammen bin, verhalte ich mich anders, als im Beruf.

Doch wie würde ich mich verhalten, wenn meine Freunde Glass trügen oder wir uns inmitten von Menschen befänden, die unbemerkt Bilder von mir machen und ins Netz stellen könnten? Wahrscheinlich würde ich diese Identitätstrennung zwischen privat- und beruflich ähnlich wie im Netz aufgeben. Ich würde mir damit den Spielraum meiner persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten einschränken.

Diese Einschränkung könnte zudem politische Dimensionen erreichen.

Gefahr 5. Einschränkung der Meinungsfreiheit

Die Gerichte werden nicht müde zu betonen, dass bereits die Gefahr beobachtet zu werden, die Persönlichkeitsentfaltung und damit die Meinungsrechte einschränkt (s. Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Daher werden z.B. Kameraattrappen rechtlich wie echte Kameras behandelt. Zischen Glass-Trägern wird man ebenso nicht wissen, ob das eigene Verhaten gerade aufgezeichnet wird oder nicht.

Damit kommen wir auch in den Bereich, wo manche Vergleiche mit der Stasi aufwerfen. Wie bei allen Geheimdiensten totalitärer Staaten, zeichnete sich die Staatssicherheit durch Rekrutierung von Spitzeln unter gewöhnlichen Bürgern aus. Dadurch entstand eine Atmosphäre der Angst, die es verhinderte, dass Bürger ihre politischen Meinungen frei kund taten. Denn man wusste nicht, ob das Gegenüber die vertraulich mitgeteilten Informationen weitergab.

Diese Ängste könnten mit Glass wieder kommen. Angenommen Sie stimmen nicht mit dem Verhalten Ihres Arbeitgebers überein. Oder Sie kämen aus einem sehr religiösen Umfeld und würden gerne über Ihre Zweifel an Ihrem Glauben diskutieren. Würden Sie sich trauen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Restaurant offen kritisch zu diesen Punkten zu äußern, wenn Personen mit Glassbrillen in der Nähe sitzen würden?

Ich denke, viele Menschen würden sich mit ihren Meinungen erheblich einschränken und ihre Gedanken nicht mehr offen aussprechen. Vor allem, wenn Sie kaum kontrollieren könnten, wo ihre Daten erfasst und wie sie verarbeitet werden.

Gefahr 6. Big Data und staatliche Zugriffsrechte

Die staatlichen Behörden sind stets bestrebt, immer weiter auf unsere Daten zuzugreifen, sie zu scannen und nach Verhaltensmustern zu durchsuchen. Jegliche Art von Anschlägen führt bei staatlichen Stellen zu einer reflexartigen Forderung nach mehr Überwachung, Kontrolle und Zugriffsrechten auf Bewegungs- oder Kontaktdaten der Bürger.

Zwar werden die Gesetzvorhaben regelmäßig vom Bundesverfassungsgericht gerügt, doch der stete Tropfen höhlt den Stein. Ferner ist es nicht nur der deutsche Staat, der auf die Daten zugreifen will. Vor allem die Zugriffe der US-Behörden auf die in der Cloud von Google gelagerten Daten werden zu einer Bedrohung für Freiheitsrechte.

Aber auch von Google selbst könnten Gefahren für die Persönlichkeitsrechte ausgehen.

Gefahr 7. Machtkonzentration der Branchenriesen

Martin Weigert schrieb zurecht, dass Google dank Glass noch mehr Daten, damit mehr Wissen und damit mehr Macht über uns haben wird. Da wahrscheinlich die Big Player wie Facebook, Amazon, Apple nachziehen werden, werden diese Unternehmen die Macht über die Nutzer auf sich konzentrieren.

Ich denke nicht, dass sie ihre Macht in dem Sinne wie der Staat missbrauchen werden. Sie werden sie eher wirtschaftlich nutzen. Aber ist das „anonyme“ Scannen der Bewegungen der Glassnutzer, der von ihnen erfassten Beiträge, Shopauslagen, gehörter Musik, Abgleich  mit Kontakten in der Nähe und Nutzung für umfeldbezogene Werbung nicht auch ein Missbrauch? Ist die so genannte „Filter Bubble„, also die Vorselektierung der Informationen anhand von Algorithmen, die unsere Vorlieben erfassen wollen, ein Missbrauch?

Dieses Videos ist zwar überspitzt, könnte aber ein Ausblick auf die Zukunft sein:

Die Fragen zur Nutzung der Daten für Werbezwecke müssen wir uns zwar noch beantworten, ein klarer Missbrauch ist dagegen ein Identitäts- oder echter Diebstahl.

Gefahr 8. Datenlecks- und Datenmissbrauch

Würden Sie daran denken Google Glass abzusetzen, wenn Sie sich an Ihrem Rechner anmelden, bei Ihrer Bank einloggen oder ihren Hausschlüssel in ein Geheimfach stecken würden? Ich denke, ich würde es häufig vergessen, wenn ich mich erst an die Brille gewöhnt hätte.

Vor diesem Hintergrund, dürfte das kriminelle Interesse an Zugriffen auf fremde Daten sich um ein Vielfaches erhöhen. Der erste Hack von Glass wurde angeblich bereits erfolgreich durchgeführt. Aber nicht nur Verbrecher könnten unseren Vermögensinteressen mit Hilfe von Glass schaden. Auch wir selbst könnten es tun.

Gefahr 9. Verschulden, Versicherungen

Stellen Sie sich vor, Sie waren mit der aufgesetzen Glass-Brille in einen Autounfall verwickelt. Zum einen stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt mit Glass ein Auto führen dürfen (§ 23 StVO). Die Brille kann zwar ohne Hände verwendet werden und es gibt auch zugelassene Autos, die Navigationsinformationen auf die Fensterscheibe projizieren. Aber diese schweben nicht leicht über dem Auge und ein Navigationsgeät ist zudem für einen Videochat nicht nutzbar. Ich denke daher, dass das Autofahren mit Glass verboten wird.

Zum anderen wird Ihnen aus denselben Gründen auch das Verschulden an dem Unfall angelastet werden können. Das nicht nur von dem anderen Autofahrer, sondern auch von Ihrer Autohaftpflichtversicherung. Aber vielleicht haben Sie gerade einen Videochat geführt und hätten so einen Zeugen…

Gefahr 10. Beweise- & Beweisverwertungsverbote

Am Anfang dieser Aufzählung habe ich die Aufnahmen aus russischen Autos erwähnt. Diese werden von dortigen Autofahrern erstellt, um sich gegen gestellte Unfälle und korrupte Polizisten zu wehren. Auch hier könnte Glass aushelfen und das nicht nur im Straßenverkehr. Mit einer Glassaufnahme könnten Sie sich gegen Betrüger wehren, Vertragsverhandlungen aufzeichnen oder sogar Ihren Arbeitgeber, bzw. Ihre Arbeitnehmer beobachten.

Da es in Deutschland, vor allem bei Zivilstreitigkeiten, keine klaren Regeln für die Zulässigkeit von Beweismitteln gibt, besteht die Gefahr einer privaten Vorratsdatenüberwachung für den Notfall. Und diese Anhäufung von Daten bringt wiederum all die obigen Probleme mit sich, womit sich der Kreis schließt.

Zwischenfazit

Ich hoffe Sie sind jetzt nicht durch die Faktenflut erschlagen oder halten mich für „technoparanoid„. Viele der obigen Risiken für die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte brachten bereits andere morderne Errungenschaften wie soziale Netzwerke und Smartphones mit sich.

Doch  nach meiner Ansicht vergößert Google Glass all diese Gefahren. Ob deswegen ein Grund zur Sorge besteht oder unser Rechtssystem auf Datenbrillen vorbereitet ist, werde ich im zweiten Teil dieses Artikels erläutern.

Bis dahin sind Anregungen, Kritiken, Verbesserungen oder Erweiterungen gerne in den Kommentaren willkommen.

Artikelserie zu Google Glass im Blog:

Vertiefende Quellen zum Artikel

Welcome Cyborgs !-) Teil 1 – Die 10 (Datenschutz)Risiken von Google Glass

14 Gedanken zu „Welcome Cyborgs !-) Teil 1 – Die 10 (Datenschutz)Risiken von Google Glass

  1. Vielen Dank für diesen guten Artikel. Selbst mir als digitall native und absoluter online- und gadgetfreak geht dies zu weit. Die Glass selbst finde ich super, aber die Einschränkungen die dadurch entstehen können finde ich beängstigend. Man tut im Hinblick auf eine weite Verbreitung dieser Brille bereits jetzt gut daran, nicht zu viel von sich online Preis zu geben.

  2. Guter Artikel, aber ich muss zugeben, den einzigen Unterschied zum Status Quo sehe ich bei einer Kombination aus einer akuteren Gefahr aus Punkt 8 und 6. Der Rest scheint mir soweit identisch zur Situation mit Smartphones – die Dinger kann man auch einfach in die Brusttasche vom Hemd stecken und erhält damit die exakt gleichen Ergebnisse in Sachen Überwachung wie mit einer Google Glass wenn man es drauf anlegt. Wobei zugegeben ein Google Glass absolut unschätzbaren Wert beim Motorradfahren haben dürfte…

    Das irgendjemand die Brille so verwenden würde, dass diese permanent Videos für AR-Dienste an Google streamt halte ich für eine absolut übertrieben Vorstellung – Allein so banale Probleme wie die Stromversorgung, Bandbreitenengpässe und Netzabdeckung würden dem bloßen Versuch einen Strich durch die Rechnung machen. In Anbetracht dessen wäre es vielleicht an der Stelle sinnvoll, ähnlich wie in anderen Gegenden auch, einen Hinweis bei Aufzeichnungen der von außenstehenden leicht erkennbar ist zu fordern. Etwas einfaches wie ein Aufnahmegeräusch beim Auslösen von Fotos und eine deutliche, hell leuchtende grüne LED die blink wenn man ein Video aufnimmt dürften da schon einiges helfen.

  3. Ich denke wie auch im Beitrag geschrieben das es den Anpassungsdruck erhöht.

    Vielleicht kommt die Brille auch gerade zur rechten Zeit und katalysiert die Diskussion zum Thema Überwachung, Datenschutz und Privatsphäre. Denn nach einen halben Jahrzehnt Smartphones ist dieses Thema so langsam bis zur „normalen“ Bevölkerung durchgedrungen.

    Ich kann mir schon heute viele tolle Dinge mit der Brille vorstellen aber eben auch viele Unangenehme, wie zum Beispiel das Dienstleistungsangestellte in 5 Jahren „gezwungen“ sind eine Brille zu tragen um ihre Arbeitsleistung und den Kunden permanent zu „analysieren“.
    Und sicherlich gibt es noch viele Dinge die wir uns heute noch nicht einmal vorstellen können.

    Ein großen Problem hab ich damit das diese Brille von Google kommt und nicht von einem reinen Hardware-Hersteller. Google wird so auch die Daten haben und als US-Aktiengesellschaft können sie von ihren Anlegern verklagt werden wenn sie irgendwelche Gewinnmaximierungsmöglichkeiten außen vor lassen. Das finde ich keine gute Grundlage bei einem so sensiblen Thema wie Total-Überwachung.

  4. Zuerst ein Lob: Es ist erfrischend, eine kritische und dabei sachliche Abhandlung zu diesem Thema zu lesen.

    Alle genannten Punkte sollte man Ernst nehmen. Eine völlig neue Qualität sehe ich durch Augment-Reality-Brillen wie Google Glass allerdings gerade nicht. Wenn wir für Soziale Netzwerke und Smartphones keine neuen Gesetze brauchen – das war ja eine Annahme am Anfang des Artikels – dann brauchen wir diese auch nicht für solche Datenbrillen. Aber vielleicht liegt hier ja der Fehler?

    Zudem ist es ja nicht so, dass die Nutzung von Smartphones und Social Media auf heutigem Stand unproblematisch wäre. Es fehlt an Möglichkeiten, mit vertretbare, Aufwand die eigenen Rechte zu wahren.

    Wer unter 80 ist und am sozialen Leben teilnimmt, also etwa bei Partys, Geburtstagen, Hochzeiten oder irgendwelchen anderen Gruppenaktivitäten dabei ist, wird nicht viel Spaß haben, wenn er bei jeder Gelegenheit darauf drängt, dass andere nicht sein Recht am eigenen Bild verletzten.

    Wer Böses vorhat – etwa heimlich Videoaufnahmen anzufertigen – kann das heute problemlos tun und muss dafür nicht warten, bis sich solche Datenbrillen durchsetzen. Und zu einem Überwachungsstaat wird eine Gesellschaft nicht durch neue technische Geräte. Wie immer kommt es darauf an, wie diese eingesetzt werden.

    Nichtsdestotrotz: Der Nutzen von Augmented-Reality-Brillen ist derart groß, dass sie in zehn Jahren schon so selbstverständlich wie heute Smartphones sein könnten. Die heutigen Diskussionen wird man dann genauso belächeln wie heute die zu früheren Innovationen, die sich durchgesetzt haben.

    Nur noch ein Wort zur Machtkonzentration bei Branchenriesen angeht: Auch das ist kein Spezialproblem dieser Geräte. Es wäre allerdings sehr begrüßen, wenn hier noch andere Unternehmen als die jetzigen Branchengrößen erfolgreich würden.

  5. Ich finde vor allem problematisch, dass man unbemerkt andere Personen aufnehmen kann, bei einem Smartphone merkt man es meistens noch, falls jemand ein Foto oder Video macht. Bei Glass hat man keine Ahnung wenn man aufgenommen wird..

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