Wie sicher sind ClipDealer und Pixabay – schützen Social-Media-Lizenzen von Stockbildarchiven vor Abmahnungen?

Social-Media-Lizenz von Clipdealer
Social-Media-Lizenz für Stockbilder
Die Nutzung von Stockbildern auf Social Media Plattformen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Da dies den Bedürfnissen vieler Nutzer widerspricht, ist künftig mit speziellen Social Media Lizenzen, wie der von ClipDealer zu rechnen.

Beim Kampf um die flüchtige Aufmerksamkeit der Nutzer in sozialen Medien setzen Unternehmen zunehmend auf die Kraft der Bilder. Dabei bieten vor allem Stockbildarchive eine Möglichkeit, passende Bilder für jede Gelegenheit zu finden. Leider durften Stockbilder bisher nicht ohne Weiteres auf Social Media Plattformen genutzt werden.

Dieses Problem lösen die Lizenzen von ClipDealer und Pixabay, welche eine Social Media Nutzung zulassen. Was Sie hierbei beachten müssen und welche Risiken verbleiben, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Problematik bei der Nutzung von Stockbildarchiven

Vor gut 2 Jahren habe ich bereits über die Gefahren bei der Nutzung von Bildern aus Stockbildarchiv auf Social Media Plattformen berichtet: „Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Stock-Fotos auf Facebook.“ Das Problem liegt darin, dass die Lizenzbedingungen der Stockbildarchive es verbieten, Dritten Rechte an den Bildern einzuräumen.

Die meisten Plattformen, allen voran Facebook, lassen sich jedoch Rechte an allen eingestellten Nutzerinhalten einräumen (die so genannte „IP-Lizenz“). Damit wäre die Nutzung der Bilder auf diesen Plattformen ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen. Die Folge wäre der Wegfall der Nutzungslizenz, was zu einem abmahnbaren Urheberrechtsverstoß führen würde.

Der Rat, den ich bisher nur geben konnte, war bei den jeweiligen Stockarchiven nach einer Erlaubnis zu fragen. In vielen Fällen wurde die Nutzung unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dazu gehörten Einschränkung der Bildgröße oder Beschränkung auf bearbeitete Bilder, z.B. mit einem darübergelegten Text. In manchen Fällen wurden höhere Lizenzgebühren verlangt

Diese Rückfragen lassen sich mit speziellen Lizenzen, wie der von ClipDealer vermeiden.

Hinweis: Wie viele andere Juristen, halte ich solche IP-Klauseln, wie die von Facebook für unwirksam (Präsentation, Fachbeitrag). Manche Anbieter schränken ferner die Einräumung von Rechten nur für die Verwaltung der Plattform ein (z.B. Pinterest). Diese Argumente sprechen gegen einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen der Stockarchive, was jedoch gerichtlich geklärt werden müsste.

Social Media Lizenz von Clip Dealer

Social-Media-Lizenz von Clipdealer
Bei ClipDealer können Sie nach Bildern mit der Social Media-Lizenz suchen. Die Lizenz selbst ist ein Zusatz zu den regulären Lizenzen, für die ClipDeal eine Gewährleistung gibt (das gilt zumindest für die Aufnahmen, wegen Motiveinschränkungen s. Punkt.6 der Lizenzbedingungen).

Der Anbieter ClipDealer bietet für einen Mehrbetrag von 1,50 Euro eine spezielle Social Media Lizenz an, die bei der Suche nach Bildern ausgewählt werden kann. Die so erworbenen Bilder dürfen ohne Einschränkung für „soziale Netzwerke wie Facebook, Google+, Twitter, MySpace etc. “ verwendet werden.

Auch das Problem der Nennung der Bildquelle stellt sich nicht, da diese nach Angaben von ClipDealer nicht notwendig ist (s. FAQ).

Da ClipDealer zudem keine Einschränkungen bei der Gewährleistung vornimmt, kann ich die Social Media Lizenz von Clip Dealer empfehlen. Etwas anders sieht es in dem Fall von Pixabay aus.

Hinweis Quellennennung: Die fehlerhafte Nennung von Urhebern ist einer der häufigsten Gründe für Bilderabmahnungen. Diese nehmen manchmal groteske Züge an, wie Kollege Plutte berichtet Daher sollten Sie bei jedem Stockarchiv prüfen, welche Anforderungen hierfür gestellt werden.

Social Media & Bilder von Pixabay

Social Media Lizenz - Pixabay
Bilder, die bei Pixabay unter der „Creative Commons Zero“ – Lizenz eingestellt werden dürfen von jedermann bedingungslos, also auch in Social Media verwendet werden. Daher sind die folgenden Angaben zur Quelle und dem Autor freiwillig: (Bild von Mark Dave). Die Freigabe gilt zumindest im Hinblick auf die Aufnahmen selbst. Sind auf ihnen Personen sichtbar, müssen auch deren Rechte berücksichtigt werden.

Im Zusammenhang mit der Social Media Nutzung wird immer häufiger der Anbieter „Pixabay“ genannt. Die Nutzung der dortigen Bilder wird auch auf Social Media Plattformen erlaubt, aber auf einer anderen Grundlage als bei ClipDealer.

Bei Pixabay gibt es keine Social Media-Lizenz. Stattdessen verzichtet jeder Urheber, der bei Pixabay Bilder einstellt auf seine Rechte an diesen Bildern (bzw. verzichtet auf die Geltendmachung dieser Rechte). Die Bilder sind daher gemeinfrei, bzw. in „Public Domain“ und somit ohne Lizenzen durch jedermann auch in Social Media nutzbar.

Die Gefahr besteht darin, dass man nicht wissen kann, ob derjenige, der das Bild eingestellt hat, tatsächlich der Urheber war. Rein thoretisch könnte auch ein Fotograf Bilder bei Pixabay inkognito einstellen und dann deren Nutzer abmahnen. Weil es im Urheberrecht keinen Schutz des guten Glaubens für Bildnutzer gibt, würde der Fotograf damit auch sehr wahrscheinlich Erfolg haben.

Aufgrund dieser Gefahr, gibt Pixabay keine Gewährleistung für die Rechtmäßigkeit der Bilder. Das ist nachvollziehbar, denn warum sollte eine kostenlose Plattform eine Gewährleistung bieten?

Hinweis Creative Commons (CC): Auch Bilder unter den regulären CC-Lizenzen (also die inkl. Namensnennungspflicht) dürfen nicht auf Plattformen wie Facebook eingesetzt werden. Die CC-Lizenzen erlauben die Weitergabe nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Nennung Urheber und Verweis auf die Lizenz). Facebook lässt sich jedoch die Nutzungsrechte an den Bildern bedingungslos einräumen (s. „Should Instagram Adopt CC Licensing?„).

Checkliste

Bevor Sie Bilder in Social Media einsetzen, lesen Sie die Lizenzbedingungen sowie die FAQ des Anbieters und prüfen die folgenden Punkte:

  • Erlaubt der Anbieter ausdrücklich die Nutzung auf Social Media Plattformen?
  • Gibt es Einschränkungen für die Nutzung? (Größenvorgaben, etc.)
  • Gibt es Vorgaben für die Nennung der Bildquelle?
  • Ist die Gewährleistung für die Rechtmäßigkeit der Bilder ausgeschlossen?

Fazit und Praxistipp

Wenn Sie Bilder im geschäftlichen Bereich nutzen oder einfach sicher gehen möchten, empfehle ich Ihnen zu kostenpflichtigen Anbietern wie ClipDealer zu greifen. Denn nur wenn das Bilderarchiv die Rechtmäßigkeit der Bilder gewährleistet, können Sie im Fall einer Abmahnung die Erstattung der Abmahnungskosten verlangen.

Dagegen nutzen Sie Bilder bei Anbietern wie Pixabay auf eigene Gefahr. Das heißt nicht, dass ich von der Plattform abrate. Ganz im Gegenteil, die Plattform ist als Quelle kostenloser Bilder um ein Vielfaches sicherer, als z.B. die Google-Bildersuche oder diverse zwielichtige Bildarchive, bei denen nicht mal Lizenzangaben vorhanden sind.

Falls Sie noch andere Plattformen mit „Social Media Lizenzen“ kennen oder Tipps zur Nutzung von Bildern in Social Media haben, freue ich mich über Ihre Tipps in den Kommentaren.

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Weitere Informationen zum Thema

Wie sicher sind ClipDealer und Pixabay – schützen Social-Media-Lizenzen von Stockbildarchiven vor Abmahnungen?

17 Gedanken zu „Wie sicher sind ClipDealer und Pixabay – schützen Social-Media-Lizenzen von Stockbildarchiven vor Abmahnungen?

  1. Hey, danke für die Zusammenfassung. Ich benutze auch Pixabay, habe mich allerdings auch noch darüber abgesichert, dass man meine Bilder nicht direkt Googlen kann (htaccess). Zudem besteht bei einem WebDesign Blog, der sehr viele Screenshots postet eher weniger die Gefahr für Bilder abgemahnt zu werden. Ansonsten kann ich auch noch http://photopin.com/ empfehlen, dort gibt es viele Flickr Bilder, welche unter der CCC Lizenz stehen. Es ist zwar schwer, dort was passendes zu finden, aber mit etwas geduld klappt das schon 😉

    1. Ich würde zumindest vor der geschäftlichen Nutzung von CC-Bildern einen Screenshot der Quelle mit dem CC-Hinweis erstellen.

  2. Mit Bildern, die unter CC Lizenz stehen würde ich sehr sehr sehr aufpassen! Die CC Lizenz kann heut drin stehen und morgen wieder unter Copyright stehen. Verwendet man CC Lizenzen, müsste man eigentlich täglich prüfen, ob diese auch gilt.
    Gerade in Verbindung mit Flickr, wo jeder User eigentlich alles unter jeder Lizenz hochladen kann, was er will — ja, auch Copyright geschützte Bilder unter CC Lizenz.

  3. Hallo! Habe vorhin bei iStockPhoto zur Nutzung von iSP-Bildern auf Facebook-Pages angefragt; hier ein Auszug aus der Antwort:

    You may use imagery and illustrations from iStockphoto on Facebook as provided it is for advertising purposes and must be on a business facebook page embedded within an advertisement. You may also use our images within your facebook business timeline (cover photo). Please note however that you must modify the image by super imposing text or a design in front of the image. Adding an image to a personal or fan page as a profile picture, general post etc. is prohibited.

  4. Vielen Dank für den spannenden Beitrag. Als Mitgründer von Pixabay verfolgen wir natürlich aufmerksam alle Neuigkeiten zum Thema und versuchen Pixabay bei jeder Gelegenheit sicherer für dessen Nutzer zu gestalten.

    Dazu gehört u.a., dass primär der derjenige für die Rechtmäßigkeit der Bilder verantwortlich ist, der die Bilder auf Pixabay zur Verfügung stellt bzw. hochgeladen hat. Zusätzlich prüfen wir nach bestem Wissen und Gewissen und mit technischen Hilfsmitteln jedes Bild vor der Freischaltung. 100% sicher ist diese manuelle Prüfung leider dennoch nicht – aber es ist auch kein „unmoderiertes“ Bilderportal, auf dem jeder beliebige Werke hochladen kann.

    Aktuell steht eine Art Versicherung für Pixabays Bildnutzer in der Diskussion – mal sehen, wie weit wir damit kommen.

    Zum Thema CC-Lizenzen und deren Dauerhaftigkeit: Damit möglichst eine Dauerhafte Referenz vorhanden ist, werden Bilder auf Pixabay nur in Ausnahmefällen entfernt.

    VG und Danke für den Beitrag,

    Simon / Pixabay

  5. Hallo,

    danke für den lesenswerten Artikel. Ich selbst beschäftige mich sehr mit der Fotografie, aber dieses Problem war mir bisher noch nicht so bewusst.

    Aus der Sicht von Auftragsfotografen sind Social Media Plattformen ein Problem. Theroetisch muss für jede Nutzung gezahlt werden, da man selbst davon leben muss. Auf der anderen Seite sind spezielle Kundenaufträge wieder abbezahlt und daher in der Hand des Kunden.
    Ich denke, die Geiz ist Geil Mentalität müsste sich langsam wieder ändern. Stockfotos sind nicht speziell für Social Media hergestellt und sollten aus Rücksicht auf den Fotografen nicht verwendet werden, es sein denn, er erlaubt dieses.
    Leider gibt es eine solche Erlaubnis bei Fotolia und einigen anderen großen Agenturen nicht. Schade.

  6. Vielen Dank, interessant wäre eine Einschätzung, wenn Bilder zwar im eigenen Blog rechtmäßig eingebunden werden, Dritte dann diese Bilder zu Facebook tragen. Wer trägt die Verantwortung. Der Träger oder der Blogbetreiber? Das kommt sicher noch häufiger vor. Vielen Dank.

  7. danke für ihre tipps. ich habe auf meinem blog auch einige pixabay bilder reingestellt ;habe mir aber vorher die erlaubnis der user geholt. Darüber sind auch nette kontakte entstanden .Also nicht immer gleich mit Knartsch zu rechnen bei solchen Aktionen. LG

  8. Hallo Hr. Schwenke, danke für diese Infos, sie sind für meine Arbeit ziemlich wertvoll. Ich möchte hier auf eine neue und bisher sehr kleine Seite verweisen, die die Marktlücke an Social Media-fähigen Bildern bedient. Leider ist die Datenbank nicht übermäßig groß. Hier geht es zu den Lizenzbestimmungen: http://www.social-picture-box.de/agb/lizenzbestimmungen/
    Was ich dort nicht ganz verstehe, es steht da „Die Lizenz ist nicht übertragbar“ – aber ist das nicht genau das, was bei den meisten Social Media-Seiten passiert?

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