Stellen Sie sich vor, Sie müssten für etwaige Datenschutzverstöße von Onlineplattformen haften, nur weil Sie dort ein Profil, bzw. eine Seite betreiben.
Stellen Sie sich vor, die Besucher der Profile könnten deren Auskunfts- und Löschungsrechte bei Ihnen geltend machen.
Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist dank des EuGH-Urteils zu Facebook-Seiten Realität. Was das Urteil für Sie bedeutet und wie Sie sich verhalten sollten, erkläre ich bei allfacebook.de: EUGH Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?
P.S. aus Anlass des Urteils wurde auch der Datenschutzgenerator aktualisiert (s. News vom 05.06.2018).
Beitragshinweis: EUGH Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?