Anbieter elektronischer erbrachter Leistungen müssen sich ab dem Jahr 2015 auf eine komplizierte Gesetzesänderung gefasst machen, die sie in eine Zwickmühle zwischen Steuerpflichten und Verbraucherinformationspflichten bringen wird.
Oder wie das Recht dem Marketing oft einen Strich durch die Rechnung macht und sich effektive Marketingideen nicht immer umsetzen lassen.
Das Datum klingt zynisch, ist aber für alle Onlineshops unbedingt zu beachten. Ab dem 13.06.2014 müssen Sie die Änderungen des Verbraucherrechts umgesetzt haben.
Ich möchte auf einen Artikel beim Handelsblatt verweisen, dem einer unserer Fälle zugrunde liegt: Der Streitfall des Tages: Wenn das Internet zum Pranger wird Es handelt sich um den Fall