Ich finde es immer sehr spannend, wenn Mandanten mit außergewöhnlichen Fragen zu mir kommen. Eine solche war die Frage, ob YouTube-Videos transkribiert werden dürfen. Oder einfacher gesagt, ob die Inhalte der Videos als Text niedergeschrieben werden dürfen.
Anwendungsbereiche dafür gäbe es genug. Zum Beispiel für gehörlose Menschen, um sich schnell den Überblick über den Inhalt zu verschaffen, um Songtexte nachsingen zu können oder schlicht um Suchmaschinen anzulocken.
Bevor wir zu der Lösung kommen, wüsste ich gerne wie Ihr Rechtsgefühl ist. Erlaubt oder nicht? Darf man Filme, TV-Shows oder Videopodcasts transkribieren?
Urheberrechtlich geschützte Inhalte eines Videos
Meine Antwort lautet: „Es kommt darauf an.“ Und in diesem Fall ist das keine Juristenausflucht, denn es kommt tatsächlich auf das Video und dessen Inhalt an.
Rechtlich gesehen können an einem Video unterschiedliche Urheberrechte bestehen. Zum einem ist das ganze Video als Filmwerk (künstlerisch anspruchsvoller) oder zumindest als Laufbilder (alle anderen Videos) geschützt. Daneben können auch einzelne Bestandteile des Videos urheberrechtlich geschützt sein. Zum Beispiel darin vorkommende Grafiken, Musikstücke oder eben auch Texte.
Texte sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie individuell und persönlich sind (man nennt das die Schöpfungshöhe). Dies bedeutet, je kreativer und außergewöhnlicher ein Text geschrieben ist, desto eher wird er geschützt sein. Und je sachlicher und pragmatischer er ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Schutzes. Typischerweise sind journalistische Artikel, Blogbeiträge, Musiktexte, Drehbücher, etc. urheberrechtlich geschützt. Schon kurze Texte wie Produktbeschreibungen oder sogar außergewöhnliche Zitate können geschützt sein.
Die Form in der ein Text festgehalten wird, ist dagegen egal. Typischerweise stehen Texte auf dem Papier, aber das ist nicht zwingend. Auch ein Text in einem Video oder einem Podcast kann geschützt sein. Wichtig ist nur, dass die Schöpfungshöhe erreicht wird.
Hinweis: Geschützt wird die Form des Textes. Dagegen schützt das Urheberrecht grundsätzlich nicht den Inhalt, wie Ideen und Fakten.
Schöpfungshöhe von Texten in Videos
Mit dem rechtlichen Wissen, ist die Antwort auf die Frage nach der Transkription einfach. Individuell-persönliche Text in Videos sind urheberrechtlich geschützt. Wer sie kopieren und im Internet veröffentlichen möchte, bedarf der Einwilligung der Urheber.
Dazu ein paar Beispiele:
- TV-Serien, Kino- und Fernsehfilme – In solchen Fällen wird der Text urheberrechtlich geschützt sein. Denn bereits das Drehbuch, d.h. der vorgeschriebene Text, ist für sich urheberrechtlich geschützt
- Musikvideos – Songtexte gehören typischerweise zu urheberrechtlich geschützten Texten. Die Qualität ist übrigens kein Maßstab für den urheberrechtlichen Schutz. Hier gilt das gleiche wie für die Filme selbst.
- Nachrichtensendungen – Auch hier liegt in der Regel ein Drehbuch, bzw. ein journalistischer Beitrag zugrunde, der urheberrechtlich geschützt ist. Nur wenn es sich um eine Sendung handelt, in der spontan gesprochen wird, z.B. bei Sportberichterstattung, sind die Texte in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt.
- (Talk)shows – Auch Talk- und andere Shows beruhen auf spontanen Äußerungen, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn eine interviewte Person einen komplizierten Sachverhalt in prägnanter Sprache zusammenfasst. Das gleiche gilt beim spontanen Freestyle.
- Videopodcasts – Sind die Videopodcasts gescripted (z.B. wie Ehrensenf), dann wird der Text urheberrechtlich geschützt sein. Wird der Inhalt spontan generiert, dann ist der Text nur insoweit geschützt, als er die nötige schöpferische Höhe erreicht (s.o. Talkshows).
- Privatvideos – Der Text im typischen Privatvideo ist spontan und erreicht in der Regel keine ausreichende Schöpfungshöhe (s.o. Talkshows).
- Pornofilme – Im Hinblick auf die gesprochenen Passagen gilt dasselbe wie bei Filmen. Sind sie hinreichend individuell, sind sie geschützt. Das gilt nicht für kurze und banale Textzeilen (Alarm, Stroh). Der weitere Inhalt dieser Filmgattung beruht dagegen auf nicht geschützten, weil rein sach- und fachlich bedingten Äußerungen.
Kann der Rechtsverstoß entdeckt werden?
Eine andere Frage ist, ob man die Rechtsverletzung aufspüren kann. Bei Musiktexten wird das der Fall sein. Ebenso bei Drehbüchern. In anderen Fällen, z.B. bei Interviews oder journalistischen Beiträgen eher weniger. Dennoch kann dies in der Zukunft passieren, wie es jetzt bei Bilderabmahnungen der Fall ist.
Weil es mit den neuen Techniken einfach ist anhand von Bilddatenbanken Rechtsverstöße im Netz zu suchen, nutzen die Rechteinhaber dies wegen der technischen Vereinfachungen zunehmend gerne und mahnen nachträglich immer mehr Urheberrechtsverstöße ab. Es ist davon auszugehen, dass also auch momentan weniger aufspürbare Fälle später ins Visier der Abmahner geraten.
Ich kann mir vorstellen, dass bei fortschreitender Spracherkennung in der Zukunft ebenso mit Videos verfahren werden könnte. Und weil die Rechtsverstöße bis zu 30 Jahre brauchen können bis sie verjähren, würde das Risiko solange bestehen. Die Kosten für ein solches Transskript hängen von der Länge und Bedeutung des Textes ab. Im Schnitt würde ich von ca. 800 € Kostenrisiko pro Fall ausgehen.
Hinweis: Neben den Urhebern, könnten auch die Videoportale gegen die Transkripte vorgehen. Sie erlauben in ihren AGB lediglich die Videos zu verlinken oder einzubetten. Ob diese AGB wirksam sind, ist eine andere Frage. Oft sind sie unten auf der Seite versteckten und so könnte sich ein Portal nicht darauf berufen, dass ein Nutzer sie überhaupt bemerkt hat.
Fazit
Ich konnte meinem Mandanten nicht empfehlen, die Videos zu transkribieren. Zumindest nicht, wenn dies ohne individuelle Prüfung geschieht. Denn in vielen Fällen, werden die Texte tatsächlich urheberrechtlich geschützt sein.
Und nun zu Ihnen, lagen Sie mit Ihrem Rechtsgefühl richtig?
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Ein schöner und wie immer verständlicher Text (sogar mit Entertainment-Note ;-). Wenn ich das richtig verstanden habe, suggeriert die Rechtsauffassung, dass nur Aussagen, die hinreichend lang vorbereitet wurden, schützenswert sind. Aber wenn jemand ein spontanes Bonmot erzeugt, hat er Pech – sein Zitat ist nicht geschützt. Es hängt also davon, wie viel Arbeit drin steckt und nicht wie wertvoll die Aussage ist.
Beste Grüße
Martin Reti
Was ist mit § 53 UrhG? Das bloße Transkribieren wird selten problematisch sein, allenfalls die anschließende Veröffentlichung des Textes.
Danke, Guter Hinweis, natürlich ist die „Privatkopie“ zulässig. Aber hier ging es um die Veröffentlichung im Netz. Da es bei meinen Mandanten immer um die Veröffentlichung oder andere geschäftliche Nutzung geht, spielt die „Privatkopie“ bei mir fast nie eine Rolle und daher bin ich auf sie nicht eingegangen.
Ui! Bin eben von google aus hier auf den Blog gestossen und hab mich total festgelesen. Ganz alte Artikel sowie neue habe ich geradezu verschlungen und alles nur, weil ich auf der Suche nach Erklärungen für einen Vortrag in meiner Berufsschule war! Jetzt weiß ich noch viel mehr… hihi. Supergut, alles so schön verständlich erklärt, dass es logisch klingt und gut zu merken ist. Danke dafür! Sie haben einen neuen Fan und Blogleserin gewonnen.
Liebe Grüße, eine schöne Weihnachtszeit und vielen Dank nochmal,
Vera
Hallo Vera,
vielen Dank für das Feedback. Ich freue mich sehr darüber.
Auch Dir frohe Weihnachten,
Thomas Schwenke
Hallo, habe einige Fragen wegen dem Urheberrecht von Bildern von Mattel und Disney Pixar. Mein Mann und meine Tochter sind riesen Fans von den Filmen Cars 1 und Cars 2. Mein Mann will gerne über Youtube die Autos vorstellen. Auf Englisch gibt es da schon viele auf Youtube ! Erst zeigt er Sie in der original Verpackung, dann packt er Sie aus und beschreibt diese (Verarbeitung, Material, etc.) Damit sie über Youtube besser gefunden werden / erkannt werden, macht er immer so genannte Vorschau Bilder. Diese will er selber gestalten, aber mit den Logos, Hintergründe (Verpackung) von Mattel und Disney Pixar. Wir haben schon versucht, telefonisch bei den jeweiligen Firmen auskunft darüber zu erhalten oder vielleicht eine Genehmigung zu bekommen, dass wir die Logos/Grafiken in dem Youtube Channel mit einbringen dürfen. Aber es konnte uns keiner Auskunft geben !!! Ich hoffe Sie können uns da vielleicht weiter helfen.
Danke für Ihr Bemühen
Opitz
Hallo Herr Schwenke. Google hat mich bei meinen Recherchen auch gerade hierhin gespült. Was ich mich jetzt frage: Wenn ich ein Youtube-Video embedde und GLEICHZEITIG den transskirbierten Text dazu poste, ist das dann auch noch eine Verletung geltenden Urheberrechts? Denn das Video darf ich ja auch veröffentlichen. Den zugehörigen Text aber nicht!? Ich würde mich über eine Einschätzung Ihrerseits freuen. Gruß. Ralf Zmölnig
Der Text ist eine Bearbeitung des Videos gem. § 23 UrhG und bedarf daher einer zusätzlichen Einwilligung, die vom Recht zum Embedding nicht gedeckt ist.
OH, kurz und knapp und schade. Aber Google tut das auf seinen Seiten (Youtube) auch!? Dürfen sie dass denn dann „eigentlich“ auch nicht, oder wie muss ich dass dann verstehen? Oder willige ich mit dem Upload ein, und gälte dass nicht dann auch für die, die es embedden?