Der Stockbildanbieter Getty Images wagt ein neues Geschäftsmodell. Ähnlich wie YouTube-Videos, Tweets oder Facebookbeiträge können Bilder aus dem Fundus von Getty Images in Blogs eingebunden werden. Dabei sollten Sie jedoch nicht den Fehler machen und die Bilder einbinden ohne zuvor die Lizenzbedingungen zu beachten.
Denn Getty Images ist auch dafür bekannt bei Urheberrechtsverstößen Schadensersatz zu fordern oder sonst Abmahnungen zu verschicken. Um Ihnen die Arbeit abzunehmen, habe ich mir die Lizenzbedingungen angeschaut und fasse sie in einer FAQ zusammen:
- Dürfen die Bilder auch ohne den Rahmen dargestellt werden?
- Dürfen die Bilder auf geschäftlichen Seiten eingebunden werden?
- Darf ich die Bilder nutzen, wenn ich auf meinem Blog Werbung schalte oder es als Freiberufler nutze?
- Darf ich die Bilder nutzen, wenn ich Produktrezensionen verfasse?
- Was bedeutet es, dass die Bilder nur für redaktionelle Zwecke verwendet werden dürfen?
- Gibt es noch weitere Beschränkungen?
- Kann Getty Images die Bilder jederzeit entfernen?
- Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken?
- Muss ich meine Datenschutzerklärung ergänzen?
1. Dürfen die Bilder auch ohne den Rahmen dargestellt werden? (zurück)
Viele stören sich an dem deutlichen Rahmen (von Getty Images als „Viewer“ bezeichnet), mit dem das Bild eingebunden wird. Es ist jedoch ein Teil des Deals, dass Getty Images mit diesem Rahmen für sich wirbt. Wenn Sie den Rahmen entfernen oder gar das Bild kopieren und ohne den Rahmen nutzen, verletzen Sie diese Vereinbarung und begehen einen Urheberrechtsverstoß. Das heißt, der Rahmen muss bleiben:
Nicht gestattet ist die Verwendung eingebetteter Getty Images-Inhalte: […] außerhalb des Nutzungskontexts des eingebetteten Viewers.
2. Dürfen die Bilder auf geschäftlichen Seiten eingebunden werden? (zurück)
Das ist leider nicht so deutlich. Untersagt ist zunächst eine unmittelbar werbende „gewerbliche und geschäftliche“ Nutzung:
Nicht gestattet ist die Verwendung eingebetteter Getty Images-Inhalte: (a) für jegliche gewerbliche bzw. geschäftliche Zwecke (z. B. in Werbung, Marketing oder zum Verkauf von Waren) oder auf eine Weise, die eine Empfehlung oder Sponsoring impliziert;
Das bedeutet, Sie dürfen die Bilder zum Beispiel nicht auf Unternehmenswebsites oder in einem Corporate Blog verwenden, dessen Ziel die Absatzförderung oder Imageverbesserung des Unternehmens ist. Über diese klare kommerzielle Nutzung hinaus, wird es etwas komplizierter, wie die nächste Frage zeigt.
3. Darf ich die Bilder nutzen, wenn ich auf meinem Blog Werbung schalte oder es als Freiberufler nutze? (zurück)
An dieser Stelle sind die Lizenzbedingungen leider unklar. Grundsätzlich führt die Monetarisierung eines Blogs zu einer geschäftlichen Tätigkeit. Dasselbe gilt auch, wenn ein Freiberufler (z.B. ein Journalist) mit einem Blog mittelbar für seine Tätigkeit wirbt.
Allerdings sprechen die offiziellen Statements dafür, dass Getty diese Art der kommerziellen Nutzung erlauben will (Hervorhebung von mir):
Blogs that draw revenues from Google Ads will still be able to use the Getty Images embed player at no cost. “We would not consider this commercial use,” says Peters. “The fact today that a website is generating revenue would not limit the use of the embed. What would limit that use is if they used our imagery to promote a service, a product or their business. They would need to get a license.” A spokeswoman for Getty Images confirms to BJP that editorial websites, from The New York Times to Buzzfeed, will also be able to use the embed feature as long as images are used in an editorial context.
Das heißt, dass Getty mit dieser großzügigen Definition von „nicht kommerziell“ nur das Bewerben von Unternehmen und Produkten versteht. Dagegen ist die Einbindung der Bilder nicht ausgeschlossen, wenn Sie in Ihrem Blog Werbung schalten oder für sich als Freiberufler mittelbar werben.
Update 09.03.2014
- Beispiel für (keine) mittelbare Werbung in den Kommentaren
- Christian Dingler schreibt in den Kommentaren: „Wegen Punkt 3 – Nutzung als Freiberufler – stand ich in E-Mail-Kontakt mit Getty Images Deutschland. Das Sales-Team dort geht Bei Blogs von Freiberuflern, die unter der selben Domain wie die Business-Seite laufen – von einer kommerziellen Nutzung aus und verlangt den Erwerb von Lizenzrechten„. Meine Antwort zu dieser unklaren Verkomplizierung.
4. Darf ich die Bilder nutzen, wenn ich Produktrezensionen verfasse? (zurück)
Unter dem Begriff „Blogger Relations“ stellen viele Unternehmen Produkte an Blogger, damit diese „lebensnah“ und objektiv über sie berichten. Wie unter Punkt 2 zitiert, dürfen die Beiträge jedoch nicht „Empfehlung oder Sponsoring implizieren„. Daher bin ich, ähnlich wie Kollege Ferner der Ansicht, dass die Verwendung der Bilder von Getty Images in solchen Beiträgen unerlaubt ist.
Blogger Relations: Welche gesetzlichen Vorgaben bei Blogger-Relations zu beachten sind, erfahren Sie in meinem Beitrag „Blogger-Relations: Was bei Produktzusendungen an Blogger rechtlich zu beachten ist„.
5. Was bedeutet es, dass die Bilder nur für redaktionelle Zwecke verwendet werden dürfen? (zurück)
Getty Images erlaubt die Nutzung der Bilder nur für redaktionelle Zwecke:
Sie dürfen eingebettete Getty Images-Inhalte nur zur redaktionellen Zwecken (also im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind) verwenden.
Der Begriff „redaktionell“ (bzw. im Englischen „editorial use„) bedeutet nicht, dass die Bilder nur von Presseverlagen, u.ä. genutzt werden dürfen. Vielmehr dient der Begriff der Abgrenzung zur „kommerzieller Nutzung“, die gegeben ist, wenn ein Bild z.B. auf Produktverpackungen, auf Werbeflyern oder in Bannern eingesetzt wird. Redaktionelle Nutzung liegt dagegen vor, wenn ein Bild einen berichtenden Text bebildern soll, also eine „visuelle Referenz“ ist.
Nun schreibt Getty aber von „berichtenswert“ und vom „öffentlichen Interesse“. Ich denke jedoch, dass Getty damit lediglich die redaktionelle Nutzung umschreiben und von kommerzieller Nutzung abgrenzen wollte (siehe auch Frage 3) und nicht auf Ereignisse beschränken, die ein besonderes Gewicht haben. Daher können Sie die Bilder wahrscheinlich auch dann verwenden, wenn Sie in Ihrem Blog oder auf Ihrer Website über Ihre privaten Reisen berichten. Ein Restrisiko kann ich leider momentan nicht ausschließen.
Dagegen wäre es nicht zulässig, wenn Sie z.B. das Bild einer Telefonistin für Ihre Kontaktseite benötigen. Denn in diesem Fall ist gar kein redaktioneller Hintergrund vorhanden.
Update 09.03.2014
- Beispiel (keiner) redaktionellen Nutzung in den Kommentaren
6. Gibt es noch weitere Beschränkungen? (zurück)
Ja, Sie müssen auch alle anderen Lizenzvorgaben von Getty Images beachten:
Nicht gestattet ist die Verwendung eingebetteter Getty Images-Inhalte: […] unter Verletzung jeglicher angegebener Beschränkungen; (c) auf diffamierende, pornografische oder anderweitig ungesetzliche Weise;
Kurz gesagt müssen Sie vor allem bei der Verwendung im
- politischen
- religiösen
- medizinischem
- erotischem
- gewaltnahen
Kontext vorsichtig sein und sich die ganzen Lizenzbedingungen von Getty genau anschauen.
Der Grund liegt vor allem darin, dass viele Verträge mit Fotografen und ganz besonders Models solche Einschränkungen beinhalten und Getty sie weiter geben muss. So möchten z.B. Models nicht im Zusammenhang mit Berichten über eine Erotikmesse auftauchen oder es darf nicht der Eindruck entstehen, sie seien schwer erkrankt.
7. Kann Getty Images die Bilder jederzeit entfernen? (zurück)
Ja, Getty Images behält sich vor, die Bilder jederzeit zu entfernen. Das kann geschehen, in dem das Bild an der Quelle gelöscht wird und damit auch von Ihrer Website verschwindet. Getty Images kann auch auch nur speziell von Ihnen die Entfernung des Bildes fordern.
[…] die Verfügbarkeit kann sich ohne Vorankündigung ändern. Getty Images behält sich das Recht vor, Getty Images-Inhalte nach alleinigem Ermessen und ohne Vorankündigung aus dem eingebetteten Viewer zu entfernen. Sie verpflichten sich, die Verwendung des eingebetteten Viewers und/oder der Getty Images-Inhalte auf Aufforderung umgehend einzustellen.
8. Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken? (zurück)
Die Bilder werden über ein Iframe in Ihre Website eingebunden. Das bedeutet, dass mit jedem Aufruf Ihrer Website Getty Images auch die IP-Adresse der Nutzer erfasst. Das ist meines Erachtens gem. § 15 Abs.1 TMG zulässig, da ohne die Kenntnis der IP-Adresse des Nutzer das Bild nicht an den Browser des Nutzers „ausgeliefert“ werden könnte.
Jedoch kann Getty Images die IP-Adresse für Trackingzwecke speichern, Cookies setzen und so mit der Erstellung von Nutzerprofilen gegen die Datenschutzvorschriften verstoßen. Leider sagt Getty Images nicht, dass es sich an die Datenschutzvorschriften halten wird. Ganz im Gegenteil heißt es:
Getty Images (oder von Getty Images beauftragte Dritte) sind berechtigt, Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des eingebetteten Viewers und eingebetteter Getty Images-Inhalte zu erfassen, und behält sich das Recht vor, im eingebetteten Viewer Werbung anzuzeigen oder seine Nutzung anderweitig kommerziell auszuwerten, ohne Sie hierfür zu entschädigen.
Diese Beschreibung ist ein Hinweis darauf, dass sich die Einbindung der Bilder von einem Tag auf den anderen als rechtswidrig herausstellen kann. Z.B. wenn Getty Google Analytics einsetzt, ohne sich an die hiesigen Datenschutzvorgaben zu halten. Zuletzt ist so etwas z.B. bei eingebetteten Slideshare-Präsentationen passiert.
Derzeit habe ich beim testen keine bekannten Trackingtools entdeckt. Allerdings wendet Getty Images auf deren Website rechtswidrige Trackingverfahren an, die den Nutzern z.B. kein Opt-Out bieten. Zusammengefasst sehe ich unter diesen Prämissen die Einbindung der Bilder als datenschutzrechtlich sehr bedenklich an. In jedem Fall sollten Sie ab und an prüfen, ob Getty Images nicht plötzlich doch rechtswidrige Tracking-Methoden einsetzt (z.B. mit dem Browser-Plugin „Ghostery„).
Solche Verstöße können zu Abmahnungen führen und ebenfalls kann Ihnen die Datenschutzbehörde die Nutzung der Bilder untersagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert ist derzeit zwar gering, aber möglich.
9. Muss ich meine Datenschutzerklärung ergänzen? (zurück)
Wenn Sie sich dafür entscheiden die Bilder trotz der Datenschutzbedenken einzubinden, sollten Sie zumindest Ihrer gesetzlichen Aufklärungspflicht soweit es geht nachkommen (§ 13 Abs.1 TMG). Dazu können Sie die entsprechenden Passagen aus unserem Datenschutz-Generator.de wählen:
Fazit
Ich persönlich finde es gut, dass Getty diesen Weg geht und sich an der „Sharing Culture“ beteiligt und vor allem einen großzügigen Maßstab bei kommerzieller Nutzung anlegt. Damit werden die Nachteile, die das Urheberrecht für (Semi)Privatnutzer mit sich bringt, ein Stück aufgewogen und der „Grass Roots“ Journalismus unterstützt. Ferner haben die Bilder eine gute Qualität und auch sind die Gefahren illegaler Uploads geringer, als bei Bildern unter Creative Commons-Lizenzen.
Auf der anderen Seite torpediert Getty die urheberrechtlichen Vorteile mit den potentiellen Datenschutzverstößen. Ferner kann es passieren, dass Blogbeiträge, nach der Entfernung der Bilder plötzlich „Löcher“ aufweisen.
Daher werde ich privat weiterhin lieber auf eigene und Creative Commons-Bilder setzen. [callto:marketing]
VIELEN DANK, für die ausführliche Erläuterung!
Danke für die ausführlichen Informationen. An manchen Stellen finde ich Getty noch zu unscharf in der Formulierung. Vielleicht kann man aber auch gar nicht alle Fälle abdecken. Ich habe mit http://www.PRonline.de einen Blog zu Kommunikationsthemen, der gleichzeitig „Unternehmens“-Webseite ist und für meine Services als Selbständiger PR-Berater wirbt. So ganz weiß ich jetzt nicht, ob ich in einem Blogbeitrag das ganze einbinden darf 🙂
Hallo,
herzlichen Dank für die Ausführungen. Sie erwähnen das ein Freiberufler, der sich und seine Dienstleistung vermarkten/verkaufen will die Bilder nutzen kann.
Das würde bedeuten, das ein Fotograf der noch kein Portfolio hat sich auf diesem Wege mit einem Portfolio schmücken könnte um Kunden zu gewinnen?
Herzlichen Dank für die Antwort
Habe gerade mal getestet so ein Bild im Blog ein zu binden. Getty und der Fotograf stehen drunter, insofern kann sich ein Fotograf damit kein Portfolio aufbauen.
Das sehe ich nicht so. Die Formulierung lautete „mittelbar“ – was heisst, ein Journalist, der seine Fähigkeiten in Form eines recherchierten Artikels veröffentlicht, der darf zur Illustration auch Bilder von Getty Images nutzen. Hier dient das Bild ja „nur“ zur Illustration des journalistischen Textes. Und der Text selbst muss dann ein Bericht „von öffentlichem Interesse“ sein und nicht eine Selbstbewerbung des Journalisten.
Ein Friseur, der damit unmittelbar seine Tätigkeit bewirbt, darf aber z.B. keine Frisurbilder über den Getty Viewer einbinden.
Ich kann das, was Michael Jay geschrieben hat, zu 100% unterschreiben.
Herzlichen Dank für die umfangreiche Stellungnahme aus rechtlicher Sicht. Da Sie hier als Alternative Creative Commons Bilder ansprechen, hätte ich gern eine Frage dazu, die mir bisher niemand richtig beantworten konnte!
Angenommen, ich verwende ein mit CC Lizenz freigegebenes Bild von Flickr mit korrekter Lizenz-Kennzeichnung. In diesem Fall müsste ich doch die Quelle quasi jeden Tag auf eine mögliche Lizenz Aktualisierung überprüfen, oder? Der Urheber könnte nämlich seine CC Lizenz jederzeit zurücknehmen.
Ein weiteres, größeres Problem ist zudem die Ungewissheit darüber, ob das unter CC gestellte Bild tatsächlich von dem Urheber veröffentlicht wurde, oder einfach von jemanden, der das Bild vom Urheber „geklaut“ hat.
Sind Menschen im Bild zu sehen, dann wird es noch kritischer. Ohne einer vorliegenden Modell-Freigabe darf das Bild nämlich unter keiner Lizenz veröffentlicht werden. Ob eine Modell-Freigabe besteht, weiß der Nutzer eines CC Bildes i.d.R. nicht.
1. Die CC-Lizenz darf nachträglich weder zurückgenommen noch eingeengt werden. Die andere Frage ist der Nachweis, daher empfehle ich zumindest einen Screenshot der Quelle zu machen.
2. Ja CC gilt nur für das Recht an der Aufnahme, nicht das Recht am Motiv.
S.: Creative Commons einfach erklärt – Teil 4 – „Vorteile, Gefahren & weiterführende Links“ https://drschwenke.de/creative-commons-einfach-erklaert-teil-4-vorteile-gefahren-weiterfuehrende-links/
Ach echt?? Das ist ja genial!!!
DANKE!! Das sind wirklich gute Neuigkeiten 🙂
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Information über diese praktische Möglichkeit.
Zwei Fragen kommen mir dazu in den Sinn:
1. Hier wird über Blogs und Webseiten gesprochen: Wie schaut es aber bei einer Facebook-Seite eines Unternehmens aus, auf der hauptsächlich Kundeninformationen und Lehrstoff vermittelt wird, zum kleineren Teil auch kommerzielle Posts mit Verkaufsabsichten?
Meine Frage ist, ob ich Bilder von Getty Images für Posts mit Lehrstoff ohne (direkte) Verkaufsabsichten verwenden kann, auch dann, wenn andere Posts auf derselben Seite kommerzielle Ziele haben?
2. Die andere Frage ist, ob das Unternehmen auf seiner Facebook-Seite Bilder von Getty Images (mit einem nicht kommerziellen Kommentar) mit seinen Lesern teilt, die ursprünglich von Privatleuten gepostet wurden?
Stimme Viktor zu, Facebook geht technisch nicht und zudem ist es m.E. keine redaktionelle Nutzung im Sinne der Lizenz, da Sie „unjournalistische“ Seiten über Schulthemen bebildern wollen. Wenn Sie dagegen über die Themen Berichte schreiben oder sich mit ihnen auseinandersetzen, sehe ich z.B. in einem Blog k.P.
@Gustav Die hier besprochene iFrame Einbindung funktioniert nicht auf Facebook. Du kannst also auf diesem Weg überhaupt nicht die Bilder auf Facebook nutzen.
Wegen Punkt 3 – Nutzung als Freiberufler – stand ich in E-Mail-Kontakt mit Getty Images Deutschland. Das Sales-Team dort geht Bei Blogs von Freiberuflern, die unter der selben Domain wie die Business-Seite laufen – von einer kommerziellen Nutzung aus und verlangt den Erwerb von Lizenzrechten.
Das ist eine gute Frage… ob das Sales-Team in Deutschland das letztlich entscheiden darf, eine andere. 😉
Zum Beispiel ist dieser Blog-Artikel hier ganz klar im „öffentlichen Interesse“ geschrieben. Es werden keinerlei Dienstleistungen oder Produkte mit dem Artikel beworben. Trotzdem läuft er natürlich auf einer Domäne, die auf eine Anwaltskanzlei hinweist. Aber die einzelne Seite hier wäre nach den Lizenzbestimmungen von Getty doch eindeutig eine redaktionelle Anwendung und damit der Einsatz von Bildern über den Viewern lizenzrechtlich legitim.
Das ist tatsächlich eine sehr willkürliche Auslegung, die mit den Aussagen der US-Kollegen m.E. nicht überein stimmt. Das hätte man in die Nutzungsbedingungen aufnehmen müssen.
Denn wie sieht es demnach aus, wenn Verlagsprodukte verkauft werden? Und was ist eine „Businessseite“, reicht dazu ein Profil mit der Berufsbeschreibung aus? Schade, dass die Unsicherheit doch vertieft wird.
Vielleicht kommen ja bald „erklärende Klauseln“, wie
Man kann es z.B. einfach ausdrücken: „Als geschäftliche Nutzung gilt der Betrieb des redaktionellen Dienstes unter der selben Domain wie der Unternehmensseite oder Leistungsangebots- oder Verkaufsseite („Werbeziele“) desselben Anbieters, wie des Anbieters des Dienstes oder wenn der unter derselben Domain betriebene Dienst für die Werbeziele zumindest mittelbar wirbt. Ausgenommen sind Werbeziele, die dem Vertrieb des Dienstes und der mit ihm direkt verbundenen Leistungen, dienen („Verlagsangebote“). 😉
Siehe nun http://redaktionsblog.hypotheses.org/2183
Hallo,
wie ich unter 4. erlese, sollte man besser die Fotos für Produkttests in Blogs selbst fotografieren. Aber ist man dann als Blogger tatsächlich auf der sicheren Seite? Zum Thema Buchrezension habe ich schon so dies und das gelesen. Aber wie ist das mit all den Blogs, die technische Geräte und sonstige alltägliche Waren testen?
Schließlich bildet man ja dann normalerweise ein Markenprodukt ab, wenn man das zu testende Produkt fotografiert. Gerade wenn die getesteten Produkte schon eine Weile beim Blogger in Gebrauch waren und nicht extra von einer Firma zu Rezensionszwecken zugesandt wurden, frage ich mich, was ein Blogger da tun sollte?
Sollte man jeden Blogbeitrag samt Bilder einzeln vom Hersteller der Ware absegnen lassen? Wenn ja, wie kann man dann seine Meinung trotzdem frei äußern? Oder haben da Testblogger besondere Freiheiten, auf die sie sich berufen können?
Grüße,
Martha